…13/0037). Kommt also im gegenständlichen Fall zur bloßen, ursprünglich auf ein Jahr vereinbarten Befristung des Dienstverhältnisses noch der Umstand hinzu, dass die Ehegattin des Bf. im Heimatland, in welchem auch eine Eigentumswohnung angeschafft wurde, einer Erwerbstätigkeit nachgeht, für welche bloß ein Karenzurlaub vereinbart wurde…
…Entsprechung des § 265 BAO am 25.2.2015 zur Entscheidung vorgelegt worden war, an der Außenstelle Linz eine Erörterung der Sach- und Rechtslage iSd § 269 Abs.3 BAO statt. Dabei hat die Beschwerdeführerin ihre bisherigen Angaben bezüglich ihrer im Veranlagungsjahr 2013 zu ihrem Ehegatten in…
…Ermittlung des steuerlichen Einkommens unberücksichtigt bleiben muss) bzw. beim Leistungsempfänger andererseits nicht zu steuerlich relevanten Einnahmen (vgl. VwGH 11.5.2005, 2001/13/0209). Eine in Erfüllung der allgemeinen Beistandspflicht (§ 90 erster Satz ABGB) erfolgte Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen…
…Ehegatten an einem anderen Ort nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst ist und deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten führt. Ein derartiger Fall könne nicht mit jenen Fällen verglichen werden, in denen die steuerlichen Folgen der Begründung eines weiteren Haushaltes am Ort der Beschäftigung des…
…einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (vgl in diesem Sinne die hg. Erkenntnisse VwGH vom 29. Jänner 1998, 96/15/0171 und VwGH vom 17. Februar 1999, 95/14/0059). Der Bf bringt vor, seit dem Jahr 2018 sämtliche Kosten für das Haus des Vaters…
…03.2000, 96/14/0177). Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort ist nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten (VwGH vom 14.9.1993, 92…
…03.2000, 96/14/0177). Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort ist nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten (VwGH vom 14.9.1993, 92…
…wenn die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann, wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zum EStG 1988 vertritt, kann die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ihre Ursache nicht nur in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten (zB…
…vom 19. September 2022 führte die steuerliche Vertreterin aus, dass ab 2020 die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aus anderen Gründen als der Erwerbstätigkeit des Ehegatten bestehe: Der Ehegatte habe sich seinen Kindern gegenüber nicht nur vertraglich verpflichtet, das Einfamilienhaus in gutem Zustand zu erhalten, sondern auch…
…Die Unzumutbarkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen. Die Unzumutbarkeit, den Familienwohnsitz aufzugeben, muss sich aus Umständen von erheblichem objektivem Gewicht ergeben. Legen Sie diese Unzumutbarkeit für jedes Beschwerdejahr ausführlich dar. Nach Aktenlage war Ihr Ehegatte in den Jahren 2018 und 2019…
…einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten/Lebensgefährten haben (VwGH 29.1.1998, 96/15/0171, VwGH 17.2.1999, 95/14/0059, VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047). Als Familienwohnsitz gilt nach der Rechtsprechung jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder…
…beurteilen, ob die Verlegung des Familienwohnsitzes für die bP im Streitjahr zumutbar gewesen wäre. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (vgl VwGH 22.11.2006, 2005…
…weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (vgl in diesem Sinne die hg. Erkenntnisse VwGH vom 29. Jänner 1998, 96/15/0171 und VwGH vom 17. Februar 1999, 95/14/0059). Familienwohnsitz ist nach der Rechtsprechung jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder…
…selbstständigen Erwerbstätigkeit zu werten ist, ist im Übrigen zur Präzisierung der Begriffsdefinition auf die nationalen Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit zurückzugreifen (vgl OGH 24.3.2015, 10 Ob S 117/14z; OGH 10.10.2017, 10 Ob S 51/17y). Einheitliche europarechtliche Begriffsbestimmungen existieren – außerhalb des…
…kann - wie unter anderem dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, VwGH 9.10.1991, 88/13/0121 zu entnehmen ist - ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten des Steuerpflichtigen haben. In aller Regel…
…veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (zB VwGH 29.1.1998, 96/15…
…die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Ehegatten haben (vgl. in diesem Sinne die…
…hat das Bundesfinanzgericht auf Grund der fehlenden Erwerbstätigkeit des Kindesvaters und auf Gund der (wenn auch zeitlich späteren) polizeilichen Abmeldung von der Wohnadresse in freier Beweiswürdigung festgestellt. Dass der Kindesvater auf Grund der tatsächlichen körperlichen Anwesenheit der gesamten Familie in irgendeinen anderen (durch die Bf…
…Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als eine Wohnsitzverlegung nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in der weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten. Steuerlich absetzbar werden diese…
…des Ehegatten an einem anderen Ort nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten. Ein derartiger Fall könne nicht mit jenen Fällen verglichen werden, in denen die steuerlichen Folgen der Begründung eines weiteren Haushaltes am Ort der Beschäftigung des…