…aus folgenden Gründen nicht anwendbar: Mit der Einführung des § 21 Abs. 1 Z 1a KStG mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde aufgrund der europarechtlichen Vorgaben eine Möglichkeit der Rückerstattung von österreichischer Kapitalertragsteuern geschaffen. Die Quellensteuerentlastung nach § 21 Abs 1 Z 1a KStG knüpft dabei nicht an…
…gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 die Erstattung der in Verstoß gegen EU-Recht einbehaltenen Abzugssteuern zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen. Mit Bescheiden vom 8.05.2015 hat das Finanzamt (FA) die Anträge auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuern gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a…
…berücksichtigen sein. Die gegen den angefochtenen Bescheid vom 6.2.2024 über die Abweisung des Antrages auf Rückzahlung/Erstattung von Kapitalertragsteuer erhobene Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen." Vorlageantrag Gegen die BVE vom 30.08.2024 wurde fristgerecht der Vorlageantrag vom 12.09.2024 gestellt. Mit…
…1988. Strittig ist die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer für Zinsen im Jahr 2016. Rechtliche Begründung Nach § 33 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Einkommensteuer für ein Einkommen bis zu 11.000,00 € 0%. Nach Abs. 8 leg. cit. sind Erstattungen von Einkommensteuer vorgesehen. Voraussetzung dafür…
…die Bf. gerichtete Bescheide über die Rückforderung zu Unrecht erfolgter Erstattungen im Zusammenhang mit den KESt-Rückerstattungsverfahren Evidenznummer ***3*** und Evidenznummer ***4***. Der Spruch der beschwerdegegenständlichen Rückforderungsbescheide lautete: "Die mit Überweisung vom 19.12.2012 bzw. 12.10.2012 erfolgte Erstattung von Kapitalertragsteuer 2012 gemäß §…
…SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Doblhoffgasse 9 Tür Top 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart (nunmehr Finanzamtes für Großbetriebe ) vom 28. November 2019 betreffend Rückforderung gem. § 241a BAO von Kapitalertragsteuer 2010 bis 2012 (Evidenznummern ***, ***, ***, ***, ***, ***, ***, **…
…vom 15. Mai 2011 (Ev. Nr. ***), vom 4. März 2012 (Ev. Nr. ***, *** und ***) beantragte die Beschwerdeführerin die Erstattung von Quellensteuern gem. DBA Österreich-VAE. Die beantragte Rückerstattung wurde in Folge dessen formlos am 12. Oktober 2012 (***), 22. August 2012 (***), 24. Jänner 2012 (***), 17. Jänner 2012…
…die von der Bf. begehrte KESt-Rückerstattung. Im Rückerstattungsantrag und der Beschwerde wurde auch ins Treffen geführt, dass die Bestimmung des § 240 Abs. 3 BAO unionsrechtskonform derart auszulegen sei, dass jedem ausländischen Investmentfonds - und somit auch der Bf. - ein Recht auf vollständige Erstattung der Kapitalertragsteuer…
…auf Erstattung von Kapitalertragsteuer 2017 und eine Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerbescheides 2017 wie folgt gestellt: Wie aus der beiliegenden Erträgnisaufstellung der Bank ersichtlich sei, sei im Jahr 2017 für die Veräußerung von 4.600 Stück Anteilen am Fonds "Fonds" KESt in Höhe von 508…
…Sie brachte mit Antragsformularen, ZS-RE1 folgende Anträge auf Erstattung von Kapitalertragssteuer von Dividenden österreichischer, börsennotierter Aktiengesellschaften des Jahres 2011 und 2012 gemäß Art 10 und Art 23 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiet der Steuern vom…
…durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerden vom 22.02.2016, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.01.2016 betreffend die Erstattung von Kapitalertragsteuer für 2008 bis 2012 zu Recht beschlossen: Die Beschwerden werden § 260 Abs. 1 lit…
…sei daher, ob das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zur Erledigung eines am 30. Dezember 2015 beim Finanzamt Feldkirch eingebrachten Antrages auf Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO zuständig sei. Die Beschwerdevorentscheidung anerkenne selbst, dass die Rückzahlung der gegenständlichen Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3…
…Vertreter, über die Beschwerde vom 28. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 18. Juli 2025 über die Zurücknahme des Antrags auf Rückzahlung/Erstattung von Kapitalertragsteuer 2018 (Antragsnummer ***1***) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Adresse, über die Beschwerde vom 1. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 12. August 2025 über die Zurücknahme des Antrags auf Rückzahlung/Erstattung von Kapitalertragsteuer 2018 (Antragsnummer ***1***) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 die Erstattung der in Verstoß gegen EU-Recht einbehaltenen Abzugssteuern zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen. Mit Bescheiden vom 8.05.2015 hat das Finanzamt (FA) die Anträge auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuern gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a…
…gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 die Erstattung der in Verstoß gegen EU-Recht einbehaltenen Abzugssteuern zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen. Mit Bescheiden vom 8.05.2015 hat das Finanzamt (FA) die Anträge auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuern gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a…
…gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 die Erstattung der in Verstoß gegen EU-Recht einbehaltenen Abzugssteuern zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen. Mit Bescheiden vom 8.05.2015 hat das Finanzamt (FA) die Anträge auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuern gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a…
…gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 die Erstattung der in Verstoß gegen EU-Recht einbehaltenen Abzugssteuern zuzüglich der darauf entfallenden Zinsen. Mit Bescheiden vom 8.05.2015 hat das Finanzamt (FA) den Antrag auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuern gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a…
…2019 an die Bf. gerichtete Bescheide über die Rückforderung zu Unrecht erfolgter Erstattungen im Zusammenhang mit den KESt-Rückerstattungsverfahren zu den im Spruch genannten 35 Evidenznummern. Der Spruch der beschwerdegegenständlichen Rückforderungsbescheide lautete: "Die mit Überweisung vom [ … ] erfolgte Erstattung von Kapitalertragsteuer 2011 bzw. 2012 bzw…
…mit EUR 1.143,33. Die bisherige Nichtgeltendmachung stützte die Bf. im Wesentlichen auf die ihrer Ansicht nach falsch betitelten und daher völlig irreführenden Formulare E3 (Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer für Zinsen des Jahres …“). Durch diese Formulare sei eine Ungewissheit entstanden. Das Finanzamt …