…Die grundlegenden Erscheinungsformen einer verdeckten Ausschüttung (Einkommensminderung der Körperschaft ohne hinreichenden Rechtsgrund) führen daher zu einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung (VwGH 25.2.2003, 2002/14/0112; Jakom/Marschner EStG, 2015, § 94 Rz 23). Im der beschwerdegegenständlichen Anmietung der Wohnung in Wien zugrunde liegenden Mietvertrag vom…
…geschäftlichen Rechtsgrund um eine der grundlegenden Erscheinungsformen der verdeckten Ausschüttung (vgl Wiesner, Verdeckte Gewinnausschüttungen im Steuerrecht, SWK 1984, A I 167). Es kann nicht als rechtswidrig erkannt werden, dass die belangte Behörde angenommen hat, dass entsprechende verdeckte Ausschüttungen bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes…
…würde. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Zunächst ist festzuhalten, dass auch das Steuerrecht grundsätzlich an die Erscheinungsformen des Zivilrechtes anknüpft. Für…
……). Vielmehr verlangt er für die Anerkennung entsprechender Vereinbarungen eine "fremdübliche Gestaltung". In der genannten Entscheidung spricht im Übrigen auch das BFG davon, dass "auch das Steuerrecht grundsätzlich an die Erscheinungsformen des Zivilrechts anknüpft". Die Grundsätze der Angehörigenjudikatur seien zudem nur dann heranzuziehen, wenn "berechtigte…
…als zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann (VwGH 13.12.1995, 95/13/0246 mwN). Welche Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung vorliegt, ist nach dem Veranlassungsprinzip zu beantworten. Bestand bei einem Rechtsgeschäft von vornherein die Absicht der Vorteilszuwendung, dann war…
…des Geschäftsführers eine verdeckte Ausschüttung bewirken würde, da das Verhalten des Geschäftsführers (im gegenständlichen Fall ***9***) grundsätzlich der Gesellschaft zuzurechnen wäre (vgl. VwGH 28.05.2015, Ro 2014/15/0046 u. VwGH 01.06.2017, Ra 2016/15/0059). Welche Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung vorliegt…
…Körperschaft voraus, ferner den Eintritt einer Bereicherung des Anteilsinhabers oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Körperschaft (objektives Tatbild), schließlich eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung (subjektives Tatbild). Im Hinblick auf die äußere Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung komme es auf die Angehörigenjudikatur an, wonach die…
…Erörterungsgespräch) wurden der Primärschuldnerin und dem Beschwerdeführer als deren Vertreter die Feststellungen der Betriebsprüfung zur Kenntnis gebracht und detailliert vorgehalten. Die beschwerdeführende Partei hat kein konkretes Vorbringen zu den einzelnen Feststellungen erstattet, sondern diese lediglich pauschal in Abrede gestellt. Die ermittelten Gewinne, verdeckten Ausschüttungen und…
…5 Kapitalertragsteuer Da die BP nicht feststellen konnte, dass die Erlöse für die Schwarzumsätze noch in der GmbH vorhanden seien, sei davon auszugehen, dass sie an die einzige Gesellschafterin ausgeschüttet wurden, was den Tatbestand der verdeckten Ausschüttung im Sinne des § 8 KStG erfüllt. Am 21…
…die Zurechnung der Einkünfte bzw. Umsätze - im Rahmen eines Erörterungstermins zielführend erscheint". Mit E-Mail vom 24.1.2019 wurde vom Finanzamt eine adaptierte Verprobung für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum 2008 bis 2011 mit den neu ermittelten Grundlagen - wie Herstellungskosten, RAK, Gewinn und verdeckte Ausschüttungen dem…
…Absicht der Bf zugrunde liegt, dem Gesellschafter G. einen Vorteil in Höhe von € 427.00,00 zu verschaffen. c) Objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers zu Lasten der Körperschaft Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach…
…2011/15/0003). Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache wird an Hand eines Fremdvergleiches ermittelt (vgl VwGH 4.2.2009…
…genannte verdeckte Ausschüttung vor. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Kapitalgesellschaft eine Immobilie zu einem überhöhten Preis von einem ihrer Gesellschafter erwirbt. Im Beschwerdefall ist die Frage strittig, ob die Bf. die Betriebsliegenschaft vom Gesellschafter zu einem überhöhten Preis erworben hat. In der mündlichen…
…solche verdeckte Ausschüttungen das Einkommen der Körperschaft entweder als überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder als zu geringe (fehlende) Einnahmen mindern können (vgl. zB VwGH 31.05.2006, 2003/13/0015 mwN). Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform…
…dass eine jederzeitige Rückzahlung der Verbindlichkeit plausibel machen hätte können, nicht nachgewiesen oder glaubhaft begründet. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung im Sinne des § 8 Abs 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind…
…oder der §§ 8 Abs 2 und 12 Abs 1 Z 1 bis 5 des KStG 1988 sind, als nicht für das Unternehmen ausgeführt. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs 2 KStG 1988 besteht in der Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform…
…erhöhte Aufwendungen der Körperschaft verursacht sein kann. Bei verdeckten Vorteilszuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist grundsätzlich von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht…
…die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt worden wären. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die in ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache…
…2 KStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015 lautet: "Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird." Danach ist es für die Ermittlung…
…Dabei stelle sich die Frage, weshalb der Darlehenssaldo per 31.12.2013 iHv. 271.681,73 Euro nicht zur Feststellung einer verdeckten Ausschüttung im Jahr 2013 geführt habe. Es werde daher beantragt, den Haftungsbescheid aus dem Rechtsbestand zu nehmen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.02.2018…