…Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt und c) die Abweichung nicht durch Be- und/oder Verarbeitung im Sinne des …
…der tatsächlichen Verhältnisse von den bei der Feststellung der Hektarsätze unterstellten regelmäßigen Verhältnissen wesentlich sind und zu einer wesentlichen Ertragsminderung führen. Der durch diese Ertragsminderung sich ergebende Unterschiedsbetrag wurde nach Vervielfachung mit 18 zur Ermittlung des Minderungssatzes in Relation zu den entsprechenden Hektarsätzen gestellt (vgl…
…übernommenen Flächen und abzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres nicht selbst bewirtschafteten Verpachtungen, Verkäufe und zur Nutzung überlassenen Flächen. Für die Ermittlung der Einheitswertanteile der Zu- und Verpachtungen, der Zu- und Verkäufe bzw. der zur Nutzung übernommenen und überlassenen Flächen sind hinsichtlich des Hektarsatzes …
…Forstwirte, Seite 333: 7.4.3 der richtige Hektarsatz bei Zupachtungen Bei der Ermittlung des Wertes der Zupachtungen (und anderer Flächennutzungen) hat der Pächter seit 1994 grundsätzlich den nach der Nutzungsart entsprechenden Hektarsatz seines eigenen Betriebes heranzuziehen.“ Jilch: Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, Seite…
…dass die Fortschreibung erforderlich sei, weil durch die Bodenschätzung eine Änderung der natürlichen Ertragsbedingungen festgestellt worden und die maßgeblichen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen bei der Ermittlung des Hektarsatzes zugrunde zu legen gewesen seien. In der Beschwerde vom 22. April 2014 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor: „Da…
…wurde und die maßgeblichen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen bei der Ermittlung des Hektarsatzes zu Grunde zu legen waren. Mit Schreiben vom 16. Juni 2001 wurde Berufung (nunmehr Beschwerde) eingebracht. Der Berufungswerber (jetzt Beschwerdeführer, Bf) bringt vor, bei der Berechnung des Einheitswertes sei eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von…
… 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt... 2. Für die Bemessung der…
…und forstwirtschaftlichen Betriebes hat sich somit nichts geändert. Es ist daher auch bei der Hauptfeststellung zum 1.1.2023 der Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege einer vergleichenden Bewertung (Ermittlung des Hektarsatzes nach dem Verhältnis der Ertragsfähigkeit dieses Betriebes zu derjenigen des maßgebenden Vergleichsbetriebes) festzustellen…
…findet § 33 entsprechend Anwendung. (6) Bei der Feststellung des Einheitswertes eines forstwirtschaftlichen Betriebes sind landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen unbeschadet der Bestimmungen des § 39 Abs. 2 Z 1 durch Ermittlung des Hektarsatzes nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der landwirtschaftlichen Vergleichsbetriebe zu bewerten. Die Bestimmungen des …
…findet § 33 entsprechend Anwendung. (6) Bei der Feststellung des Einheitswertes eines forstwirtschaftlichen Betriebes sind landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen unbeschadet der Bestimmungen des § 39 Abs. 2 Z 1 durch Ermittlung des Hektarsatzes nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der landwirtschaftlichen Vergleichsbetriebe zu bewerten. Die Bestimmungen des …
…Voraussetzungen des § 40 ist der Vergleichswert durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen. Unterbleibt ein Abschlag oder ein Zuschlag, so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und 3 einzubeziehen sind. Die Ermittlung des Hektarsatzes erfolgt…
…| Summe gesamt | | | 12.210,19 | Einheitswert (gerundet gemäß § 25 BewG) | | | 12.200 Dabei wurden der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen ua. folgende Werte unterstellt: Abschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen: -20% (Wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände: …
…der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt. Gemäß Abs. 2 ist…
…Verhältnissen, die bei der Feststellung der Betriebszahl oder bei der Ermittlung des Hektarsatzes unterstellt worden sind, wesentlich abweichen und außerdem b) die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit führt und c) die Abweichung nicht durch Be- und/oder Verarbeitung im Sinne des …
…sind die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis … in der Anlage I … kundgemacht. D. Rechtliche Erwägungen zum festgestellten Sachverhalt 1. a. Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Ermittlung des EW zum…
…der Neuabgrenzung der wirtschaftlichen Einheit, der Zugrundelegung der maßgeblichen wirtschaftlichen Ertragsbedingungen bei Ermittlung des Hektarsatzes erforderlich war und sich die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen bei den forstwirtschaftlich genutzten Grundflächen geändert haben und dies bei der Ermittlung des Hektarsatzes zu berücksichtigen gewesen sei. Hingewiesen wurde auch auf den…
…einer Ackerfläche von 450 ha anzunehmen (Anlage 3). Die Ableitung eines Hektarsatzes von dem Hauptvergleichsbetrieb, der dem Bescheid zugrunde gelegt ist, ist also augenscheinlich nicht sachgerecht. Zudem wird für die Ermittlung des Einheitswertes ein normaler Tierbestand unterstellt. Dieser beträgt für den angefochtenen Bescheid 3 Vieheinheiten …
…Bei der Ermittlung des maßgebenden Einheitswertes gemäß § 2 bzw. des maßgebenden Teileinheitswertes gemäß § 3 Abs. 2 ist § 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung in der Fassung vor BGBl. I Nr. 96/2020 sinngemäß anzuwenden, wobei der Steuerpflichtige zum 31. Dezember jenen Hektarsatz zugrunde zu legen hat…
…ha Auwald sei, bei der Berechnung des Hektarsatzes Berücksichtigung gefunden hat. 2. Stellungnahme, wann und in welcher Weise die vorgelegte "Bekanntgabe der Bewertungsgrundlagen zur Ermittlung des landwirtschaftlichen Hektarsatzes zum 1.1.2014 Hauptfeststellung für den landwirtschaftlichen Betrieb Einheitswertaktenzeichen" an die Beschwerdeführer erfolgte. 3. Vorlage der…
…3 letzter Satz LuF PauschVO 2006 eine eigene Regelung. Demzufolge hat der Steuerpflichtige bei der Ermittlung des maßgebenden (Teil)Einheitswert seinerseits § 125 Abs. 1 lit b BAO sinngemäß anzuwenden und andererseits den Hektarsatz zugrunde zulegen, der im zuletzt vor dem Stichtag ergangenen Einheitswertbescheid berücksichtigt wurde…