…wenn die Leistung von der Partei aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden könne. Zudem sei bei der Ermessensübung auch der Grad des Verschuldens der Partei zu berücksichtigen, was im konkreten Fall auch nicht geschehen sei. Mit Eingabe vom 12.06.2018 wurden die Anträge auf…
… 18 Abs. 1 Z 2 KBGG seien im Rahmen des Gesamtschuldverhältnisses beide (Ehe)Partner zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liege es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben wird. Im Jahr 2014 wären die für die Rückzahlung…
…herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert worden, diesen Betrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Der Bf. moniert die Ermessensüberschreitung der Behörde insofern, als sie den Bf. als Haftenden nur in Anspruch nehmen könne, wenn die Einbringung beim Hauptschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert sei, da diese Voraussetzung…
…zu beantragen. Die Androhung und Festsetzung der Zwangsstrafe sei zu Recht erfolgt: Die Einreichung der Steuererklärungen am 31.12.2024 sei nach Ergehen des Bescheides der Festsetzung der Zwangsstrafe erfolgt. Die Festsetzung der Zwangsstrafe liege dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde…
…übermittelt worden seien. Entsprechend einer Mitteilung des BMF vom 24.3.2020 sei von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen tunlichst Abstand zu nehmen. Bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen handle es sich um eine Ermessensentscheidung. Dem Parteiengehör sei hier wohl nicht Folge geleistet worden. Die Nichtabgabe der…
…08.2024 beantragte die steuerliche Vertretung die Vorlage an das Bundesfinanzgericht und führte aus: "Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe Die Beschwerde wird vollinhaltlich aufrechterhalten. In der Beschwerdevorentscheidung vom 19.7.2024 zugegangen bei unserer Mandantschaft am 23.7.2024 wurde auf den Ermessenspielraum gem. …
…die Zwangsstrafe somit ihren Zweck unmittelbar erfüllt hat. Was die Höhe der Zwangsstrafe anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass das Gesetz für die Ermessensübung hinsichtlich der Höhe der Zwangsstrafe keine verbindlichen Vorgaben vorsieht. Es ist daher jeweils im Einzelfall zu entscheiden, welche Höhe angemessen erscheint. Gem…
…vorgelegen habe. Es sei jedoch strittig, ob die belangte Behörde das ihr eingeräumte Ermessen in Hinblick auf die Festsetzung der Zwangsstrafe gesetzmäßig ausgeübt habe. Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeführerin ihre Meldeverpflichtung nach dem WiEReG zulässigerweise an einen zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Vertreter, der…
…Einbringung der Abgaben" beigemessen (z.B. VwGH 24.10.1995, 94/14/0049). Bei der Ermessensübung ist unter anderem das bisherige, die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten betreffende Verhalten der Partei zu berücksichtigen, der Grad des Verschuldens der Partei, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen und die abgabenrechtliche…
…der Höhe von 4.000,00 € außer Verhältnis zum Verhalten der Revisionswerberin und zum Zweck der Zwangsstrafe stehe, ua. Nachstehendes erwogen: ""Die Verhängung einer Zwangsstrafe liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. VwGH 22.2.2000, 96/14/0079…
…erbringen ist. Erwägungen Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Vom Gesetzgeber wurden mit den §§ 323c und 323e BAO Sonderregelungen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen. Durch § 323c Abs. 11b BAO wurde eine Sonderregelung für Stundungen geschaffen, die zwischen dem 1.10.2020 und dem…
…mit Schreiben vom 31.01.2019 an das Finanzamt um Fristerstreckung ersucht, da es ihr bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war, im USP Portal WiEReG die Daten zu erfassen. Beim wirtschaftlichen Eigentümer handle es sich um eine japanische börsennotierte AG, daher sei es schwierig…
…wäre jedenfalls ein schuldhaftes Verhalten zu erblicken. Die Geltendmachung der Haftung liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Geltendmachung der Haftung stelle die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar, wobei die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles ein wesentliches Ermessenskriterium darstelle. Der Beschwerdeführer sei im Zeitpunkt der…
…vom 16.10.2014, 2013/16/0105). Die im Rahmen des § 224 BAO zu treffende Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff Billigkeit ist…
…24.09.2018 die Festsetzung der Zwangsstrafe angedroht wurde und Ihnen eine Nachfrist bis 03.01.2018 gewährt wurde, die Festsetzung der Zwangsstrafe dem Grunde und Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde innerhalb der Grenzen getroffen wurde, war Ihre Beschwerde als unbegründet abzuweisen." Der 3…
…Teil des Spruchs dieses Erkenntnisses dar. III. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Strittig ist im Beschwerdefall im Wesentlichen die Ermessensübung gemäß § 20 BAO iVm § 303 BAO hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens…
…vom 5. Dezember 2018 wurde gegen den vorgenannten Bescheid das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht. Begründend wurde dazu im Wesentlichen wie folgt ausgeführt: Der belangten Behörde sei durch Erlassung des angefochtenen Bescheides ein massiver Ermessensfehlgebrauch unterlaufen, da ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld, der…
…dass Sie über ein höheres Einkommen als die Kindesmutter verfügen und das Kind bei der Kindesmutter haushaltszugehörig ist. Es handelt sich somit um keine unzulässige Ermessensübung, Ihre Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 14.12.2016 stellte der Bf durch seinen…
…BMF-010222/0192-VI/7/2009) ist davon auszugehen, dass auf Grund der Unterhaltsleistungen und der Familienleistungen die Haushaltszugehörigkeit des Kindes bei der Ermessensübung im gegenständlichen Fall außer Ansatz zu lassen ist. Die Mutter war trotz Haushaltszugehörigkeit des Kindes im Jahr 2010 in der Lage…
…rechtskräftig für schuldig erkannt worden sei die Umsatz- und die Körperschaftsteuer der Jahre 2009-2013 verkürzt zu haben. Im Rahmen der Ermessensübung sei maßgeblich zu berücksichtigen, dass die Einbringung dieser Abgabenschuldigkeit bei der Primärschuldnerin nach Auflösung der Gesellschaft infolge des Konkursverfahrens nicht mehr möglich sei…