…der VO des BMF, mit der Daten festgelegt seien, die man in ein Lohnkonto eintragen solle, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontoführung ab 2006 (Lohnkontenverordnung 2006), würden vorsehen, dass bestimmte Daten (Kalendermonate der Beförderung im Werkverkehr, Kalendermonate der Kfz-Zurverfügungstellung) in das Lohnkonto einzutragen seien. Der…
…Gruppen von Arbeitnehmern vorliegt. Gemäß § 2 Z 2 erster Halbsatz der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006) sind folgende Bezüge, die nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören …
…Gruppen von Arbeitnehmern vorliegt. Gemäß § 2 Z 2 erster Halbsatz der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006) sind folgende Bezüge, die nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören …
…mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006), BGBl II 2005/256 idFd BGBl II 2013/84. Gemäß § 79 Abs. 1 EStG 1988 hatte im strafrelevanten Zeitraum ein Arbeitgeber bzw. der Wahrnehmende seiner…
…mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006), BGBl II 2005/256 idFd BGBl II 2013/84. Gemäß § 79 Abs. 1 EStG 1988 hatte im strafrelevanten Zeitraum ein Arbeitgeber bzw. der Wahrnehmende seiner…
…Informationen dies gewesen ist, war teilweise direkt der genannten gesetzlichen Bestimmung, teilweise aber auch einer ergänzenden Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006), BGBl II 2005/256…
…mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006), BGBl II 2005/256 idFd BGBl II 2007/216, hatte folgenden Wortlaut: "Auf Grund § 76 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, in der…
…und in das Lohnkonto einzutragen sind, und - Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen bei der Führung des Lohnkontos festzulegen. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006) § 1…
…der für die strafrelevanten Lohnzahlungszeiträume anzuwendenden Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden (Lohnkontenverordnung 2006), BGBl II 256/2005, sind folgende Daten fortlaufend in das Lohnkonto einzutragen: 1. Der…
…und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2005 bis 2009 2) Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalenderjahre 2005 bis 2009 3) Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2005 bis 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…Vorschriften müsse laufend überprüft werden. Wie solle dies jedoch möglich sein, wenn einer Einsichtnahme bei einem Fremdinstitut das Bankgeheimnis vorgeschoben werde? Wenn der Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könne, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo er sein Konto zu führen habe, sei dies eher als…
…und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2006 und 2007 2) Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalenderjahre 2006 und 2007 3) Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Der Berufung…
…einzubehaltende Lohnsteuer sowie DB und DZ Das Finanzamt schloss sich der Auffassung des Prüfers an und nahm die Beschwerdeführerin mit Haftungsbescheiden für die errechnete Lohnsteuer in Anspruch und setzte DB und DZ fest. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wurde auf ein beim Verwaltungsgerichtshof anhängiges…
…Arbeitslohn) unter anderen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung…
…11.145,70, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe in Höhe von Euro 1.239,02 anstatt in Höhe von Euro 1.308,77 und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von Euro 110,12 anstatt in Höhe von Euro 116,32 nachgefordert werden. Die Bemessungsgrundlage…
…Arbeitslohn) unter anderen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 zufließen. Geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung…
…und Abfuhr der Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2004 und 2005 2) Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Kalenderjahre 2004 und 2005 3) Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2004 und 2005 zu Recht erkannt: Der Berufung…
…einzubehaltende Lohnsteuer sowie DB und DZ Das Finanzamt schloss sich der Auffassung des Prüfers an und nahm die Beschwerdeführerin mit Haftungsbescheiden für die errechnete Lohnsteuer in Anspruch und setzte DB und DZ fest. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wurde auf ein beim Verwaltungsgerichtshof anhängiges…
…Die beschwerdeführende Partei hat glaubhaft dargelegt, dass ihre Mitarbeiter verpflichtet sind, ihre Bankgeschäfte bei der Arbeitgeberbank abzuwickeln und zwecks Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Vorgaben ein eigenbetriebliches nachvollziehbares Interesse bestanden hat, dass die Mitarbeiterkonten möglichst bei ihr geführt werden. Das kann vor allem dadurch erreicht…
…Vorschriften müsse laufend überprüft werden. Wie solle dies jedoch möglich sein, wenn einer Einsichtnahme bei einem Fremdinstitut das Bankgeheimnis vorgeschoben werde? Wenn der Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könne, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo er sein Konto zu führen habe, sei dies eher als…