IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA Dr. Günther Hödl, Schulerstraße 18, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom…
§ 4a. (1) Der Magistrat hat die in den §§ 2 bis 4 angeführten Abgaben zu erhöhen oder zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich berechnete und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder ein an dessen Stelle tretender Index…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, idF. LGBl. für Wien Nr. 71/2018, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Walter Panzer, Praterstraße 9 Tür 6, 1020 Wien, über dessen Beschwerde vom 2. November 2017 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes…
…zu keiner Zulassungspflicht im Inland kommen, diese soll im Standort-Staat bestehen bleiben. Es gibt im Inland während der Jahresfrist keine Erledigungspflichten. Bei derartigen Fahrzeugen ohne Standort im Inland wird es in der Realität schon begrifflich zu regelmäßigen Ausbringungen kommen. Sollte sich durch Änderungen im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerden der A, in B, vom 17. August 2015, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land je vom 4. August 2015, betreffend die Pfändung einer Geldforderung und die Festsetzung von Gebühren und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Mag. Rainer Hochstöger, MBA, Rechtsanwalt, 4020 Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Konrad in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006, in Verbindung mit § 4 Abs 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
…fällig. Dasselbe gilt mit umgekehrten Vorzeichen auch bei der Abgabenrückerstattung. Erst mit dem normativen Abspruch über den Rückerstattungsantrag durch Bescheid entsteht der Rückzahlungsanspruch (die Gutschrift am Abgabenkonto und der Auszahlungsanspruch) des Steuerpflichtigen und erst dadurch hat die Behörde ihre Erledigungspflicht gemäß § 85a BAO erfüllt. Der…
…gemäß § 241a BAO auszusetzen. Die Frage der Verjährung eines gesetzlichen Erledigungsanspruchs, bzw. der Erledigungspflicht betreffend einen Antrag zur Geltendmachung eines subjektiven Rechtes (hier Festsetzung einer Abgabenerstattung) kann nicht von zufälligen Umständen, ob die Partei einem Rückforderungsanspruch gemäß § 241a BAO ausgesetzt ist oder nicht, abhängen. Die…
…12. 2015 um ein Anbringen (§ 85 BAO) handelt, das eine Erledigungspflicht des Finanzamts nach sich zieht. Gleichfalls unstrittig ist, dass die Bf bereits vor dem 31. 12. 2015 einen Antrag auf Familienbeihilfe infolge Ausbildung an der Akademie für den logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Dienst gestellt hat…
…das Finanzamt nach Aufhebung des letzten Rückforderungsbescheids neuerlich ein Rückforderungsverfahren amtswegig eröffnet und einen neuerlichen, vom Bf bekämpften, Rückforderungsbescheid erlassen hat. Ein der Erledigungspflicht unterliegendes unerledigtes Anbringen i.S.v. § 284 Abs. 1 BAO besteht daher nicht und wird vom Bf auch nicht behauptet. Kein…
…für die Steuerpflichtigen eine nicht beeinflussbare und unerwartet hohe Anspruchszinsenschuld ausgelöst. Die Vorschreibung der Anspruchszinsen sei sachlich unbillig, da durch die rechtswidrige Verletzung der Erledigungspflicht im Sinne des § 311 BAO im Zeitraum zwischen Herbst 2007 und Ende 2010 die Feststellungen der Betriebsprüfung am Ende des …
…noch anhängig. Aufgrund der Missachtung des § 54 Abs. 5 FinStrG, dem zufolge nach dem Freispruch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren eingeleitet hätte werden müssen und der anschließenden Erledigungspflicht durch die zuständige Finanzstrafbehörde, sei die Erwerbsausübung, wie oben beschrieben, weiterhin nicht möglich gewesen. Ohne Einkommen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Anwaltskanzlei ***X***, über die Beschwerde vom 1. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022, mit dem die Haftung für aushaftende…
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Hat der Vertreter schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alfred Zinöcker in der Beschwerdesache RA, als Masseverwalter des BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 22. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma X-GmbH zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache von Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Wolfgang Winkler, Rechtsanwalt, Ditscheinergasse 2/4, 1030 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 11. März 2022 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache P-2 und P-3, beide A-1, beide vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Weyrgasse 8, 1030 Wien, als Rechtsnachfolgerinnen der Verlassenschaft nach P-1, über die Beschwerde…