…Säumnisbeschwerde), in dem die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde bzgl des Abrechnungsbescheides eingefordert wurde, beim UFS (jetzt: BFG) ein. Da der Devolutionsantrag (jetzt: Säumnisbeschwerde) nach Erlassung des Bescheides vom 20.11.2013, in dem über den Antrag des Bf auf Richtigstellung einer Buchung im Abrechnungsbescheid abgesprochen wurde…
…Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen…
…Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen…
…Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen…
…Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen…
…2015 abgesprochen wird, durch das Finanzamt X erhoben. Dem Finanzamt wurde mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 15. Dezember 2016 gemäß § 284 Abs. 2 BAO aufgetragen, bis spätestens 10. Februar 2017 den säumigen Bescheid zu erlassen und eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine…
…der Familienbeihilfe wird kein Bescheid erlassen. Die behördlichen Erledigungen des gegenständlichen Antrags wurden an den Beschwerdeführer zu Handen seiner Vertretung zugestellt (Übernahme am 29. Oktober 2024). Aus den angeführten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen…
…Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen…
…Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen…
…Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die Frist kann einmal verlängert werden, wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen von in der Sache gelegenen Gründen nachzuweisen vermag, die eine fristgerechte Entscheidung unmöglich machen. Wird der Bescheid erlassen…
…amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97) werden. Hiezu ist jede Partei befugt, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat. (2) Das Verwaltungsgericht hat der Abgabenbehörde aufzutragen, innerhalb einer Frist von bis zu drei Monaten ab Einlangen der Säumnisbeschwerde zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen…
…die Entscheidung relevanten Tatsachen wären bereits vor Erlassung des Bescheides ermittelbar gewesen. Liegt, so wie im gegenständlichen Fall, eine Ungewissheit, die im Ermittlungsverfahren hätte nicht beseitigt werden können, nicht vor, kommt eine Ermessensübung von vornherein nicht in Betracht. Der Bescheid hätte nicht aufgehoben werden dürfen…
…gebracht. Somit sprechen nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts alle im vorliegenden Fall angeführten Umstände dagegen, dass dem Bf. von seinem damaligen Arbeitgeber kein Lohn ausbezahlt wurde. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder…
…ergibt sich daher keine Rechtswidrigkeit des Bescheides. Als einziger Wiederaufnahmsgrund wird im Antrag vom 29.04.2016 der Nichtzufluss der Lohnbezüge aus dem Dienstverhältnis mit der Firma X für den Zeitraum 12.09.2013 - 29.11.2013 genannt. Zur nunmehriger Beschwerde vom 19.05.2016…
…Erlassung des Einkommensteuerbescheides der Mutter schon existierte, handelt es sich nicht um eine neu entstandene, sondern um eine neu hervorgekommene Tatsache. Damit liegt kein rückwirkendes Ereignis vor und der Bescheid war als rechtswidrig aufzuheben. Das steht dem nicht entgegen, dass das Finanzamt die Korrektur des…
…2011/16/0169). Damit erweist sich aber die Berufungsvorentscheidung vom 9.12.2013 als unrichtig und war das Finanzamt bei Erlassung des nunmehr angefochtenen Bescheides angehalten, von der unrichtigen rechtlichen Beurteilung abzugehen. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben kann daher - wenn das…
…im Lichte des Vertrauensgrundsatzes zu hinterfragen, inwieweit dies uneingeschränkt, also auch für eine – damals noch unbestrittene - Rechtsmeinung gelte. Der Vertrauensgrundsatz bedeute, dass Rechtspositionen nicht verändert werden dürfen, auf die die Betroffenen mit gutem Recht vertrauen konnten. Noch bei der Erlassung des vorläufigen Bescheides vom 15…
…wurde, des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 22. April 2010, ErfNr. x1, StNr. x2 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. a GebG (“Hausverlosung“) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben…
…greife. Hinsichtlich des Jahres 2003 sei hingegen die Berufung noch innerhalb offener Verjährungsfrist erhoben worden, weshalb § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung gelange. Ein Änderungsbescheid gem. § 295 Abs. 1 BAO sei jedoch nur dann zu erlassen, wenn hiedurch ein abgeleiteter Bescheid aufgehoben oder abgeändert würde…