…Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hätte, Dafür bedürfe es einer Rechtsgrundlage im Gesetz oder in einer Verordnung. Dies sei bei einer Erlassmeinung des Bundesministeriums für Finanzen aber gerade nicht der Fall. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen habe…
…Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hätte, Dafür bedürfe es einer Rechtsgrundlage im Gesetz oder in einer Verordnung. Dies sei bei einer Erlassmeinung des Bundesministeriums für Finanzen aber gerade nicht der Fall. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen habe…
…Berichtigungsbescheides vom 26.3.2019 ein. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die in drei Tranchen ausbezahlte Diensterfindungsvergütung sei vor dem Hintergrund der einschlägigen Judikatur, Literatur und Erlassmeinung der Finanzverwaltung als laufender Bezug zu qualifizieren. Es seien überdies sämtliche in § 37 iVm § 38 EStG 1988 normierten…
…zu verneinen sein, wenn der Abgabepflichtige der Selbstberechnung - RSpr des VwGH oder des VfGH, - RSpr des EuGH (so UFS 28.3.2011, RV/0108-L/10), - eine Rechtsauskunft der zuständigen Abgabenbehörde, - eine Erlassmeinung des BMF oder eine - Rechtsauskunft eines Wirtschaftstreuhänders (Kamhuber et.al., Abgabenordnung, 50)…
…aaO unter Hinweis auf Rz 908 KfzBStR). Nach Haller ist diese Erlassmeinung gesetzlich nicht gedeckt und auch unzutreffend, da "Vorgänge nach der Verwirklichung des NoVA-Tatbestandes keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage haben und Umbauten ohne Hinzutreten eines NoVA-Tatbestandes auch keine Steuerpflicht auslösen." Nach Haller…
…grobes Verschulden liegt etwa nicht vor, wenn der Abgabepflichtige der Selbstberechnung die Rechtsprechung des VwGH, VfGH oder EuGH, eine Rechtsauskunft der zuständigen Behörde, eine Erlassmeinung des BMF oder eine Rechtsauskunft eines Fachexperten zugrunde gelegt hat (vgl. Ritz/Koran, aaO, Rz 48; Predota/Rzeszut in Rzeszut…
…Ein allgemeingültiger Erfahrungssatz dahingehend, dass bei Verwendung eines fremden Kfz stets eine entsprechende Kostentragung durch den Nutzer erfolgt, besteht entgegen der vom Beschwerdeführer zitierten Erlassmeinung nicht. Insbesondere ist es nach der allgemeinen Lebenserfahrung keineswegs ungewöhnlich, dass Eltern ihrem Kind zum Zweck der Absolvierung eines Universitätsstudiums…
…des § 30 Abs. 2 Z 3 EStG, auch wenn dadurch öffentliche Infrastrukturprojekten verteuert werden. Die belangte Behörde folgte im angefochtenen ESt-Bescheid der damaligen Erlassmeinung, dass zusätzliche Beträge für Wieder- bzw. Ersatzbeschaffungen nicht zum Veräußerungserlös für die Abtretung von Liegenschaften im Zuge von Infrastrukturprojekten zählen…
…oder EuGH (UFS 28.3.2011, RV/Q108-L/10), eine Rechtsauskunft der zuständigen Abgabenbehörde, eine Erlassmeinung des Bundesministeriums für Finanzen oder eine Rechtsauskunft eines Wirtschaftstreuhänders zugrunde, werde ein grobes Verschulden des Abgabepflichtigen in der Regel zu verneinen sein (Hinweis auf Ritz/Koran, BAO, Linde…
…des EuGH (vgl. UFS 28.3.2011, RV/0108-L/10), eine Rechtsauskunft der zuständigen Abgabenbehörde, eine Erlassmeinung des Bundesministeriums für Finanzen oder eine Rechtsauskunft eines Wirtschaftstreuhänders (Hinweis auf Kamhuber/Mühlberger/Pilz/Rathgeber, Abgabenordnung, 50) zugrunde legt, nicht aber dann, wenn ein steuerlich ungebildeter Steuerpflichtiger…
…Liegenschaft und Baukosten habe. Bei Verkauf der Wohnungen komme noch ein Aufschlag dazu. Dadurch ändere sich aber nicht das Verhältnis der Liegenschaftskosten zu den Baukosten. Für die Erlassmeinung, dass Werte unter 20% nicht plausibel sein sollen, gebe es keine Begründung. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen…
…für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe. Dafür würde es einer Rechtsgrundlage im Gesetz oder in einer Verordnung bedürfen. Dies sei bei einer Erlassmeinung des Bundesministeriums für Finanzen aber gerade nicht der Fall. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen habe…
…weiteren Verfahren, nämlich der GPLA 2005-2009 durchgeführt durch die WGKK, wurde durch Nichtaufgreifen des Sachverhalts die rechtliche Richtigkeit der Erlassmeinung und des Vorgehens des ***B1*** bestätigt. Weiters darf nicht übersehen werden, dass das FA im Zuge der Nachschau selbst ausdrücklich erklärt hatte, dass die…
…für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe. Dafür würde es einer Rechtsgrundlage im Gesetz oder in einer Verordnung bedürfen. Dies sei bei einer Erlassmeinung des Bundesministeriums für Finanzen aber gerade nicht der Fall. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen habe…
…welche vom Dienstgeber (der damaligen Erlassmeinung des BMF folgend) zum Teil steuerfrei und zum Teil steuerpflichtig behandelt wurden. Die Einkommensteuer für die Jahre 2015 bis 2018 wurde rechtskräftig veranlagt. Am 25.05.2020 langten die Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
…Im Rahmen der Entsendung wurden Taggelder ausbezahlt, welche vom Dienstgeber (der damaligen Erlassmeinung des BMF folgend) zum Teil steuerfrei und zum Teil steuerpflichtig behandelt wurden. Die Einkommensteuerbescheide für 2017 und 2018 wurden am 14.03.2018 bzw. am 03.04.2019 erlassen und erwuchsen erklärungsgemäß…
…veränderter Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Kein "Ereignis" ist in diesem Zusammenhang eine Änderung in der rechtlichen Beurteilung. Dazu, dass eine erstmalige oder geänderte Rechtsprechung oder die Änderung einer Erlassmeinung des Bundesministeriums für Finanzen kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO sind…
…Einbringenden sind hinsichtlich des einzubringenden Vermögens so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre.' Eben für die Übergangszeit ab 1.1.1992 tolerierte daher das BMF in einer Erlassmeinung vom 16.2.1992, abgedruckt in der SWK Heft 14/1992…
…führen muss. Die belangte Behörde vertritt - unter Verweis auf Kolacny (Umsatzsteuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften, SWK 15/2001, 437) bzw auf die Erlassmeinung vom 24.04.2001 (GZ. Ö 24/3-IV/9/01) - die Auffassung, dass die in Art 34 …
…zu. Der Bf. stützt seine Argumentation auch auf die gegenteilige Erlassmeinung in der älteren Fassung der EStR 2000 und wendet gegen die seiner Ansicht rückwirkende Änderung dieser Richtlinien den Grundsatz von Treu und Glauben ein. Dazu ist zunächst darauf zu verweisen, dass Erlässe der Finanzverwaltung…