IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, vom 23.09.2014 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2012 und 2013 in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Schlussbesprechung Die Schlussbesprechung hat am 21.01.2010 stattgefunden. Als Beilage war folgende Berechnung der Erlösdifferenzen beigefügt: [Grafik] Aus der Niederschrift über die am 21.1.2010 stattgefundene Schlussbesprechung: PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN: Tz 1 Wiederaufnahme gem…
…Abgaben ist der Umstand, dass bei der Außenprüfung verdeckte Gewinnausschüttungen festgestellt wurden, die von der Bf. nicht versteuert wurden. Bei der Umsatzsteuer wurden zudem Erlösdifferenzen festgestellt (vgl. Bericht 12.5.2016, AB Nr. 122007/15). Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Bf…
…Getränkeerlöse: lm Rahmen der Abschlussarbeiten wurden wiederholt Spartenerlösumbuchungen vorgenommen. Ohne diese Umbuchungen wären bei einer Nachkalkulation in einzelnen Erlössparten massive Erlösdifferenzen aufgetreten. So wurden zum Beispiel im Rahmen der Bilanzierung die Spirituosenerlöse 2004 lt. Buchhaltung von € 915,33 durch Erlösumbuchungen von den Erlösen alkoholfreie…
…die fehlenden Unterlagen zum XY-Mitgliedskonto des Bf, die Beschränkung auf Vergütungen der XY-Gesellschaft, die festgestellten Erlösdifferenzen zwischen den Eingängen auf dem Bank-2-Geschäftskonto bzw. dem Bank-3-Konto des Bf und den XY-Gesamtübersichten, der Rückgang bei Frequenz und Höhe der XY…
…der Abrechnung vernichtet und auch ein Teil der Paragondurchschriften nicht aufbewahrt wurden. Die daraufhin durchgeführten Nachkalkulationen ergaben schon in den Vorprüfungen hohe Erlösdifferenzen. Aufgrund der Feststellungen in den Vorprüfungen hat somit der Beschuldigte gewusst, dass Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln festzuhalten sind und ein täglicher…
…Erlösdifferenzen hervorrufender Fremdleistungen vermag das BFG in der von der Prüferin zwecks Ermittlung der kalkulatorischen Umsätze im Ausmaß von 145.400,00 € angezogenen Berechnung [(Stundenanzahl laut Bautageberichte unter Berücksichtigung der zur Sozialversicherung angemeldeten Arbeiter x weiterverrechneter Durchschnittstundenpreis von 25,00 €)] keine Rechtswidrigkeit zu…
…begründe das Erkenntnis im Wesentlichen damit, dass dem Beschuldigten nur die Schuldform einer groben Fahrlässigkeit anzulasten sei. Diese Ansicht werde vom Amtsbeauftragten nicht geteilt. Die Erlösdifferenzen seien nicht nur einmal, sondern wiederholt in einem Zeitraum von drei Jahren aufgetreten. Im Jahre 2012 hätten sich die…
…lt. Steuerberater" basierten auf der vom steuerlichen Vertreter erstellten (Nach-)Kalkulation an Hand eines von ihm gewählten - von der Prüferin für tauglich befundenen - Vergleichsbetriebes. Erlösdifferenzen mit Einnahmen erhöhender Wirkung ergaben sich dadurch in allen geprüften Jahren nur bei den Positionen "Wurstwaren", "Salate" und "Gebäck", und…
…Erlösen einzufordern. Von der Geschäftsführerin der Komplementärin der KG wurde nicht behauptet, dass die durch Systemfehler bzw. Systemlücken der verwendeten Kassensysteme mitverursachten Erlösdifferenzen dem mitbeteiligten F bzw. dessen mitbeteiligten GmbH tatsächlich zugeflossen sind. Die Zurechnung des Mehrgewinnes ausschließlich an einen Gesellschafter kann nur erfolgen, wenn…
…ausgegangen werden, dass dem Bf. trotz der glaubhaft dargestellten EDV-Probleme die annähernd die Hälfte der insgesamt erzielten Einnahmen ausmachenden Erlösdifferenzen wohl aufgefallen waren und er, indem er dennoch wider besseres Wissen (um die tatsächlich erzielten Erlöse) falsche Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht habe, vorsätzlich im…
…den Grundaufzeichnungen“ eingesteht. Aufgrund der mangelhaften bzw. überhaupt fehlenden Aufzeichnungen (Handzettel der Chauffeure etc.) ergeben sich in den Prüfungsjahren erhebliche Erlösdifferenzen (siehe obige Tabelle). Schätzungsberechtigung : Die Schätzungsberechtigung (siehe obige Ausführungen) hat sich somit aus den mangelhaften bzw. überhaupt fehlenden Aufzeichnungen (Handzettel der Chauffeure etc.) ergeben…
…der unterschiedlichen Höhe des Sicherheitszuschlages weiters ausgeführt, der Sicherheitszuschlag sei für das Jahr 2008 niedriger angesetzt worden, da im Zuge der stichprobenartigen Überprüfung keinerlei Erlösdifferenzen mit steuerlicher Auswirkung festgestellt worden seien. Zudem lägen für dieses Jahr sämtliche Einzelaufzeichnungen lückenlos vor. Die bestehende Unsicherheit ergebe sich…
…diese Ausführungen auch nicht geeignet sind, die genauen Berechnungen zu widerlegen. Angesichts der aus der schlüssigen und nachvollziehbaren, auf dem aus den Betrieben gewonnenen Zahlenmaterial aufbauenden kalkulatorischen Verprobung resultierenden Erlösdifferenzen lässt sich die Feststellung treffen, dass die von der Bf. ausgewiesenen Ergebnisse nicht den Tatsachen…
…Zug nachgeschrieben worden zu sein, in einer bloßen Vermutung, die mangels konkreter Sachverhaltsgrundlage die Schätzungsberechtigung nicht begründen konnte. Erlösdifferenzen Prosecco und Red Bull: Der Prüfer begründet die Schätzungsberechtigung damit, dass im "Einkauf 2008" einerseits 140 Flaschen Prosecco und Sekt bzw. 136 Dosen Red Bull enthalten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch Einzelrichter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 26.07.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Gmunden Vöcklabruck vom 19.06.2012, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2008 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…