…einem Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2014 vom August 2015 eingebracht. Das Finanzamt hat noch vor Weiterleitung der Beschwerde mit Bescheid vom 16.6.2016 über die Arbeitnehmerveranlagung 2014 abgesprochen, sodass die Pflicht über den eingebrachten Antrag zu entscheiden bereits erloschen ist. Wenn die Entscheidungspflicht erloschen ist…
…der mit Bescheid vom 26.4.2023 erteilten Gebrauchserlaubnis festgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 21.7.2023. Mit Datum vom 5.4.2024 hat die Beschwerdeführerin durch ihre steuerliche Vertretung gemäß § 284 Abs 1 BAO Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht…
…verstehen. Der Beschwerdeführer vertritt die Ansicht, dass durch die mit dem Finanzamt erzielte außergerichtliche Einigung vom 27. April 2010 die Pfändung und Einziehung seiner Pensionsbezüge mit Bescheid vom 21. März 2013 zu Unrecht erfolgt sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass Entstehung, Inhalt und Erlöschen der Abgabenschuld…
…Datum2 erloschen ist. Die Übermittlung des an die GMBH als Steuerschuldnerin adressierten Gesellschaftsteuerbescheides vom 10.6.2010 an die WT Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG stellt daher keine rechtswirksame Zustellung dar. Dem gegenständlichen Haftungsbescheid liegt daher kein wirksamer Abgabenbescheid zu Grunde und ist die Frage der…
…a leg.cit. grundsächlich durch Zustellung zu erfolgen hat, wäre die Entscheidungspflicht tatsächlich erloschen. 2. Rechtsgrundlagen Gemäß § 13 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) hat über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe das Finanzamt Österreich zu entscheiden. Insoweit einem Antrag nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein…
…würden, keinesfalls sei der Bundesminister in irgendeiner Abgabenangelegenheit als Abgabepflichtiger erfasst. Über die Säumnisbeschwerde wurde erwogen: Die Säumnisbeschwerde wurde nicht verfrüht gestellt. Aus folgenden Gründen ist die Säumnisbeschwerde jedoch unzulässig. Aktivlegitimation Gemäß Art 132 Abs 3 B-VG kann wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Beschwerde erheben…
…Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG bewirkt gemäß der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 3.4.1989, 89/10/0085) das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde. Mit dem Einlangen des weitergeleiteten Antrages bei der „zuständigen“ Behörde trifft diese die Entscheidungspflicht. Die Rechtswirkungen einer Weiterleitung treten…
…Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO gewährt worden. Mit Beschwerde vom 11.10.2017 führte die Bf durch ihren Vertreter Folgendes aus: „Im Abrechnungsbescheid vom 28.09.2017 stellen Sie fest, dass ein - nicht näher aufgeschlüsselter - Betrag von € 92.143,58 (fällig) nicht erloschen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 24. Juli 2017 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend die Beschwerde vom 15. März 2016 gegen den Bescheid vom 1. März…
…Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG bewirkt gemäß der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 3.4.1989, 89/10/0085) das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde. Mit dem Einlangen des weitergeleiteten Antrages bei der "zuständigen" Behörde trifft diese die Entscheidungspflicht. Die Rechtswirkungen einer Weiterleitung treten…
…Weiterleitung eines Anbringens gemäß § 6 AVG bewirkt gemäß der Rechtsprechung des VwGH (vgl. 3.4.1989, 89/10/0085) das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde. Mit dem Einlangen des weitergeleiteten Antrages bei der "zuständigen" Behörde trifft diese die Entscheidungspflicht. Die Rechtswirkungen einer Weiterleitung treten…
…Mail (hier: Fristverlängerungsantrag) kommt im Anwendungsbereich der BAO nicht die Eigenschaft einer Eingabe zu, wobei es sich nicht einmal um eine einem Formgebrechen unterliegende, der Mängelbehebung gemäß § 85 BAO zugängliche Eingabe handelt. Ein mit E-Mail eingebrachtes Anbringen löst weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus…
…§ 86a Anm. 7) ein Anbringen, das auf einem nicht zugelassenen Weg der Abgabenbehörde zugeleitet wird, als nicht eingebracht und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (VwGH 28.05.2009, 2009/16/0031; VwGH 03.09.2019, Ra 2019/15/0081). Ein auf unzulässigem Weg eingebrachtes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Säumnisbeschwerdesache BF wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck im Verfahren betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für die Kinder A und B beschlossen: Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird gemäß § 284 Abs. 2 letzter Satz BAO eingestellt…
…Monaten seit Einlagen der Säumnisbeschwerde über die Anträge des Beschwerdeführers vom 12.9.2013 auf Gewährung von Familienbeihilfe für die beiden Kinder ab 19.8.2013 zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht…
…keine Amtshandlungen erkennbar, die eine Säumnis in der Bescheidausstellung erklären würden. Gemäß § 13 FLAG hat das Finanzamt einen Bescheid zu erlassen, wenn einem Antrag auf Familienbeihilfe nicht oder nicht vollinhaltlich stattgegeben wird. Gemäß § 284 Abs. 1 BAO besteht eine Verletzung der Entscheidungspflicht, wenn nicht innerhalb…
…Gerade das Erlöschen des Anbots mit 31.12.2016, falls keine Lastenfreistellung bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt wäre, zeigt, dass die Nichtumwidmung als solches dem Bf. keinen Rechtsanspruch auf Vertragsaufhebung vermittelt hätte, sondern die Rückübertragung des Grundstückes an die ***1*** hier auf der Geltendmachung des…
…DC-Tower/30th Floor, vom 27.9.2024, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich betreffend Antrag vom 5.10.2023 "auf Bewilligung von Familienbeihilfe/ Ausgleichs-und /oder Differenzzahlung vom für Beschäftigungszeiten 09/2019-10/2019, 09/2020-10/2020, 09/2021-11…
…vorzulegen, oder schließlich (unter Vorlage entsprechender Beweismittel) anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Begründend wurde ausgeführt: Säumnisbeschwerde Am 28.7.2024 langte beim Bundesfinanzgericht ein mit 28.7.2024 datiertes Telefax ein, das im Briefkopf die Wortfolge "UnionTAX & LAW, Obere…
…Gesellschafters Thomas Fricke aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Die Gesellschafterin Felicitas Nicole Niedermann führt im Sinne von Art. 579 OR das Geschäft als Einzelkauffrau fort. Die Firmenbezeichnung lautet nunmehr "UnionTAX & LAW Rechtsanwälte, Inhaberin F. Niedermann". Laut dem Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, gültig bis 21.4…