…Der belangten Behörde wurde die diesbezügliche Niederschrift zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs übermittelt; am 03.12.2019 führte sie zusammengefasst aus, dass die Mountainbike-Erkundungstouren der privaten Lebensführung zuzurechnen seien und vom Bf. der Nachweis der (nahezu) ausschließlichen beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung nicht gelungen sei…
…Der belangten Behörde wurde die diesbezügliche Niederschrift zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs übermittelt; am 03.12.2019 führte sie zusammengefasst aus, dass die Mountainbike-Erkundungstouren der privaten Lebensführung zuzurechnen seien und vom Bf. der Nachweis der (nahezu) ausschließlichen beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung nicht gelungen sei…
…Anzahl der Schaltungen, Erlössumme je Schicht. TZ.2 Taxameter Gundaufzeichnungen Sämtliche im Betrieb befindliche Taxis sind mit Taxametern ausgestattet. Mit diesen Geräten könnten die für die Losungsermittlung relevanten Daten wie gefahrene Gesamtkilometer, Besetztkilometer, Touren, Zuschläge, Schaltungen, Einzelumsätze und Gesamtumsätze aufgezeichnet und festgehalten werden. Diese Daten…
…wie ökonomisch widersinnig die Anschaffung/Herstellung des „Luxusvillengrundstücks" einem versierten sorgfältigen Kaufmann erscheinen musste. Dass GF B1 die Anschaffung des nackten Grund und Bodens und der teuren Einrichtungsgegenstände, die Errichtung der individuell zugeschnittenen Baulichkeiten und die Nutzungsüberlassung der Wohnliegenschaft als Rechtshandlungen ausgerechnet von einer typischerweise…
…dass die Bf angespart hatte. Die Verhandlung wurde mit Verkündung der Entscheidung über die Beschwerde geschlossen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 323 Abs 3 BAO ist die Berufung seit 01.01.2014 als Beschwerde im Sinn des Art 130 Abs 1 B-VG zu erledigen…
…Möglichkeit eingeräumt wurde, zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen Stellung zu beziehen. Die Bf. legte schließlich weitere Unterlagen zum Beweis der Richtigkeit ihres Vorbringens vor. Die Verhandlung endete mit Verkündung des Beschlusses, dass gemäß § 277 Abs. 4 BAO die Entscheidung der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten bleibt. II. Sachverhalt …