…Zuschüsse geleistet werden, da zur Erlangung dieser Zuschüsse ebenfalls in der Regel ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse. Aus dem Antrag auf Rehabilitations-, Kur- und Erholungsaufenthalt vom 15. Oktober 2018 lasse sich keinesfalls die medizinisch induzierte Notwendigkeit und Zwangsläufigkeit des Kuraufenthaltes ableiten. Der Vorschlag des…
…Rez. Lumboischialgie LWS-Blockaden" verzeichnet ist. Daraufhin wurde ein Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt bei der Sozialversicherung gestellt. Er verbrachte sohin vom 16. August 2016 bis 30. August 2016 einen Aufenthalt im ***Kurhotel*** in ***Ort1***. Vorgelegt wurden die Rechnung und die Therapiebestätigung des Hotels…
…oder auf Grund beihilfenrechtlicher Bestimmungen Zuschüsse geleistet werden. Wesentlich sei weiters, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit einer nachweislich kurmäßig geregelten Tages- und Freizeitgestaltung ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist, sei. Die für den Bf…
…den Kriterien eines ärztlichen Gutachtens. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Ein derartiger kurgemäßer Tagesablauf ist nicht ersichtlich…
…nach Ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit nachweislich kurgemäß geregelter Tages - und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein Erholungsaufenthalt ist, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist. Die Aufwendungen für die Gesundheitswochen stellen mangels obgenannten Voraussetzungen Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 ESTG 1988…
…ein Kuraufenthalt, d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung gewesen sei und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welche der Gesundheit letztlich auch förderlich sei. Die beantragten Auslandesaufenthalte ohne ärztliche Begleitung hätten daher nicht anerkannt werden können. Einkommensteuer 2018: Begründend wurde ausgeführt, dass zum…
…Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung und ärztlicher Kontrolle am Kurort ist und wenn sie zur Heilung oder Linderung einer Krankheit notwendig ist. Es darf sich nicht nur um einen Erholungsaufenthalt handeln, der der Gesundheit letztlich auch förderlich ist…
…2016 vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung sein müsse und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich sei. Im gegenständlichen Fall sprächen folgende…
…ärztliche Empfehlung erfolgt, die durchgeführten Heilbehandlungen seien unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung gestanden. Die Reisen würden ausschließlich der Linderung seines aktenkundigen Leidens dienen und seien daher auch keine Erholungsreisen und schon gar nicht Erholungsaufenthalte, zumal die Tages- und Freizeitgestaltung kurmäßig geregelt gewesen sei. Den Ablauf…
…dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, das heißt, mit einer nachweislich kurgemäßen geregelten Tages- und Freizeitgestaltung ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist. Es führt letztlich nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur…
…Wesentlich ist weiters, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 2001, 98/15…
…Erfolg versprechen. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, also eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Für das Vorliegen der Voraussetzungen ist der Steuerpflichtige nachweispflichtig, wobei…
…hervor. Wesentlich ist weiters, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, dh mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (VwGH 22.02.2001, 98/15/0123; VwGH 24.09.2008…
…dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein Erholungsaufenthalt ist, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (VwGH 24.09.2008, 2006/15/0120). Die Zwangsläufigkeit des Reha-Aufenthaltes in ***3*** ist…
…Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Für das Vorliegen der Voraussetzungen ist der Steuerpflichtige nachweispflichtig (VwGH 22.2…
…Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Für das Vorliegen der Voraussetzungen ist der Steuerpflichtige nachweispflichtig (VwGH 22.2…
…34 EStG. Wesentlich für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein Erholungsaufenthalt ist, welcher letztlich der Gesundheit auch förderlich ist (vgl VwGH 22.4.2009, Zl. 2007/15/0022;…
…dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.09, 2007/15/0022). Im gegenständlichen Fall gab es für den Aufenthalt in ***5*** keine ärztliche Zuweisung aus…
…d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (VwGH 12.11.2021, Ra 2019/13/0125 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des VwGH). Zunächst ist an dieser Stelle auf das…
…mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, sei und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich sei. An dem den angeführten Erkenntnissen des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt hat sich nichts Ausschlaggebendes geändert und kann der Beschwerde bezüglich der Kurkosten…