…nicht einheitlich beantwortet wird. Die Beantwortung der Rechtsfragen, dass die KESt-Rückzahlungsanträge durch die faktischen Erfüllungshandlungen im Jahr 2012 nicht erledigt worden sind und dass der diese offenen Anträge erledigende Abweisungsbescheid nicht wegen Verjährung rechtswidrig ist, folgt im Einklang mit der in der Begründung zitierten…
…ansonsten geltenden Urkundenprinzip. Die Gebührenschuld entsteht auch wenn keine Urkunde errichtet wird. Die Gebührenpflicht im GebG knüpft grds an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an; Erfüllungshandlungen sind idR weitgehend unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das GebG der Erfüllung des Rechtsgeschäftes ausdrücklich Bedeutung beimisst. In diesem…
…ansonsten geltenden Urkundenprinzip. Die Gebührenschuld entsteht auch wenn keine Urkunde errichtet wird. Die Gebührenpflicht im GebG knüpft grds an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an; Erfüllungshandlungen sind idR weitgehend unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das GebG der Erfüllung des Rechtsgeschäftes ausdrücklich Bedeutung beimisst. In diesem…
…ansonsten geltenden Urkundenprinzip. Die Gebührenschuld entsteht auch wenn keine Urkunde errichtet wird. Die Gebührenpflicht im GebG knüpft grds an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an; Erfüllungshandlungen sind idR weitgehend unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das GebG der Erfüllung des Rechtsgeschäftes ausdrücklich Bedeutung beimisst. In diesem…
…ansonsten geltenden Urkundenprinzip. Die Gebührenschuld entsteht auch wenn keine Urkunde errichtet wird. Die Gebührenpflicht im GebG knüpft grds an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an; Erfüllungshandlungen sind idR weitgehend unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das GebG der Erfüllung des Rechtsgeschäftes ausdrücklich Bedeutung beimisst. In diesem…
…ansonsten geltenden Urkundenprinzip. Die Gebührenschuld entsteht auch wenn keine Urkunde errichtet wird. Die Gebührenpflicht im GebG knüpft grds an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an; Erfüllungshandlungen sind idR weitgehend unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das GebG der Erfüllung des Rechtsgeschäftes ausdrücklich Bedeutung beimisst. In diesem…
…ansonsten geltenden Urkundenprinzip. Die Gebührenschuld entsteht auch wenn keine Urkunde errichtet wird. Die Gebührenpflicht im GebG knüpft grds an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an; Erfüllungshandlungen sind idR weitgehend unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das GebG der Erfüllung des Rechtsgeschäftes ausdrücklich Bedeutung beimisst. In diesem…
…ansonsten geltenden Urkundenprinzip. Die Gebührenschuld entsteht auch wenn keine Urkunde errichtet wird. Die Gebührenpflicht im GebG knüpft grds an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an; Erfüllungshandlungen sind idR weitgehend unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das GebG der Erfüllung des Rechtsgeschäftes ausdrücklich Bedeutung beimisst. In diesem…
…denen die volle Wirksamkeit letztlich vom Verhalten einer Vertragspartei abhängt, bereits mit gültigem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes und entsprechender Beurkundung gebührenpflichtig und sind die Erfüllungshandlungen für die Gebührenbemessung unerheblich (vgl dazu ua UFS 25.10.2006, RV/0209-G/05 sowie das diese Entscheidung bestätigende Erkenntnis…
…das Vorliegen einer auflösenden Bedingung; in diesem Fall richtet sich die Entstehung der Steuerschuld nach § 8 Abs 1 GrEStG. Werden Erfüllungshandlungen im Gegensatz dazu erst nach Bedingungseintritt gesetzt, unterstreicht dies den Wortlaut einer aufschiebenden Bedingung. Dies ist im gegenständlichen Fall gegeben, da in Punkt IV…
…keinen wie auch immer gearteten Einfluss gehabt haben. Der Rest ergibt sich dann von selbst: Ohne Einfluss auf die Verhältnisse in ***4*** keine Erfüllungshandlung im Ausland und damit kein Bezug von dort (kein Auslandsgeschäft). Scheidet ein Import aus, so kann der Kraftstoff nur im Inland…
…könne nur angenommen werden, wenn durch die Unterlassung oder Verspätung, durch die Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der von einem Vertreter zu verantwortenden Erfüllungshandlungen die damit in Zusammenhang stehenden Abgaben nicht eingebracht werden könnten. Die Pflichtverletzung des Geschäftsführers müsse für den Abgabenausfall ursächlich sein. Wäre eine Abgabe…
…Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung (vgl. VwGH 16.11.1989, 89/16/0165). Werden hingegen Erfüllungshandlungen erst nach Bedingungseintritt gesetzt, unterstreicht dies den Wortlaut einer aufschiebenden Bedingung (vgl. Massoner/Stefaner in Pinetz/Schragl/Siller/Stefaner, GrEStG § 8…
…seinen Abnehmer (= zweiter Unternehmer in der Reihe), auch wenn er die Verfügungsmacht direkt dem Letzten in der Reihe verschafft; die Zahl der Lieferungen hängt daher nicht von der Zahl der Erfüllungshandlungen, sondern von der Zahl der abgeschlossenen Verpflichtungsgeschäfte ab. Das ergibt sich schon aus …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Kft., Adresse, vertreten durch Anwälte , wegen 1.) Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt am 16. Juli 2015 durch rechtswidrige Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten der Beschwerdeführerin in Ort1, Straße1 und Ort2, Straße2 durch das für das Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
Auch der Umstand, dass sich der Sohn nicht mehr erinnern konnte, warum bzw. wie es zum Wechsel der Steuererklärungen (von Einkommensteuererklärung hin zu Arbeitnehmerveranlagung) im Jahr 2010 und den damit im Zusammenhang stehenden Umstand, dass in weiterer Folge weder Kapitaleinkünfte erklärt respektive Kapitalertragssteuer beantragt wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***27***, vertreten durch ***1*** Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., ***2***, über die Beschwerde vom 30.05.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Mai 2022 betreffend Umsatzsteuer 2020 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…