…Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens betreffend verhängte Geldstrafe samt Kosten betrifft ausschließlich eine höchstpersönliche Verbindlichkeit des Bestraften. § 173 zweiter Satz FinStrG schließt eine Erbenhaftung aus. Dass eine Beschwerde nach Maßgabe des § 173 zweiter Satz FinStrG gegenstandslos wird, muss somit auch für jene Beschwerdeverfahren nach dem FinStrG gelten…
…MA 70) kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen von der Einhebung dieser Gebühr ganz oder teilweise Abstand nehmen. § 29 Abs.2 WRKG enthält keine Erbenhaftung zur Entrichtung der Gebühr für die Inanspruchnahme eines Transportes der Wiener Berufsrettung. Somit sind dafür die zivilrechtlichen Bestimmungen des Erbrechtes anzuwenden…
…die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Inanspruchnahme eines (potentiellen) Haftungspflichtigen ist eine Ermessensentscheidung. Bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2 ErbStG ist das Ermessen im Sinne…
…BAO, nämlich eine persönliche oder sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, wurde ausgeführt, dass die in die Erbenhaftung übergegangenen Abgabenverbindlichkeiten aus zunächst mit Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren von ***Erblasser*** angemeldeten Abgabenforderungen resultierten. Da Absonderungsrechte durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht berührt würden, bestünden die Abgabenforderungen zu Recht. Weitere…
…gleichzusetzen. Bei der vorliegenden Ermessensentscheidung sind daher nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld, sondern auch die besonderen Verhältnisse des konkreten Falles in Betracht zu ziehen. Das Ermessen ist bei der Erbenhaftung des § 13 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25.Oktober 2011, Erf.Nr. bbb , betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn bfadr, gegen den Haftungsbescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel, Erf .Nr. XXX, betreffend die aushaftenden Erbschaftssteuerschulden des Herrn a zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA Mag. Roland Schlegel, Dr. Karl Lueger-Platz 5, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 000, Steuernummer 111, betreffend, Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel, (vormals Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien) vom 000, Erf.Nr. xxx, betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer, zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (vormals Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien)vom 28.10.2010, Erf.Nr. 000, betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (vormals Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien) vom 28.10.2010, 111 betreffend, Festsetzung der Erbschaftssteuer, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
Zum Wesen der Schenkung gehört deren Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit. Es gilt das Bereicherungsprinzip, wonach zu prüfen ist, ob neben einer objektiv eingetretenen Bereicherung des Begünstigten auch ein subjektiver Bereicherungswille beim Zuwendenden bestanden hat. Ein solcher Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter zu sein; es genügt, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 7. Oktober 2013 gegen den Feststellungsbescheid des ***FA*** vom 25. September 2013, ***2***, betreffend Zurechnungsfortschreibung § 21 (4) BewG 1955 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28.10.2012, Erf.Nr.111,betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer, zu Recht erkannt: Der Spruch des bekämpften Bescheides wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. November 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 6. Oktober 2016 betreffend Erbschaftssteuer, St.Nr. ***BF1StNr1***, Erf.Nr. ***1*** zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Karl-Heinz Götz, Dr. Rudolf Tobler jun. Rechtsanwälte , Untere Hauptstraße 72, 7100 Neusiedl am See gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin GSW über die Beschwerde der XX gegen den Bescheid des Finanzamt Salzburg-Stadt vom 22.04.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs-GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien über die Beschwerde vom 18.10.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA für Gebühren und Verkehrsteuern…