…Abgabenrechtlich rechtsfähig (Steuersubjekt) sind die GesbR, Miteigentums-, Arbeits- und Erbengemeinschaften und die unechten (atypischen) stillen Gesellschaften. Die ARGE wurde mit dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag (OZ 56) gegründet. Nach dem abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag war die BF als Gesellschaft bürgerlichen Rechts anzusehen. Entsprechend dem GesbR-Reformgesetz 2015 (GesbR-RG), BGBl…
Aus steuerlicher Sicht ist eine Erbengemeinschaft eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht (VwGH 20.12.2012, 2010/15/0029). Gemäß § 19 Abs 1 BAO gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger…
…Nachlasses und berechtigt daher nicht zur Antragstellung nach § 41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988." Gegenstand dieses Bescheidbeschwerdeverfahren ist die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Zurückweisungsbescheides. Analog zur zu Erbengemeinschaften ergangenen Judikatur (z.B. VwGH 1.10.2008, 2006/13/0123) bezeichnete das Finanzamt beide…
…natürlichen Personen iSd § 1 Abs 2 Z 4b VersStG sind nach der Auslegung durch das deutsche BMF neben den juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts insbesondere OG, KG und G,bH und CoKG, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften, Zweckverbände, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögenmassen. (Knörzer…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
…mit vielen weiteren Nachweisen). Dies trifft auch auf eine Erbengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu (vgl. VwGH 20.12.2012, 2010/15/0029). Sie ist nicht Einkommensteuersubjekt. Eine einkommensteuerliche Entscheidung, die als Bescheidadressaten eine Erbengemeinschaft ohne Nennung der konkreten Erben aufweist, kann deshalb keine Rechtswirkungen entfalten…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfrage der Bescheidadressierung an eine Erbengemeinschaft ist durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geklärt (vgl. VwGH 24.02.2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 7. Oktober 2013 gegen den Feststellungsbescheid des ***FA*** vom 25. September 2013, ***2***, betreffend Zurechnungsfortschreibung § 21 (4) BewG 1955 zu Recht…
…wobei sich den Begründungen nicht entnehmen lässt, ob Gabriele L***** und / oder der im Spruch der Bescheide genannten "Erbengemeinschaft nach L***** Ignaz" Einkünfte aus Kapitalvermögen zugerechnet werden sollen. Darüber hinaus ist nicht klar, ob mit den angefochtenen vermeintlichen Einkommensteuerbescheiden der Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolgern nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23.4.2008, ErfNr. 101.945/2004 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs-GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien über die Beschwerde vom 18.10.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA für Gebühren und Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25.Oktober 2011, Erf.Nr. bbb , betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf.****+ADRESSE vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten, Parkring 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8…
…gegenüber gemäß § 199 BAO ein Gesamtschuldverhältnis begründet werden kann, müssen der Einkommensteuerbescheid und alle anderen im Einkommensteuerverfahren erlassenen Bescheide an die einzelnen namentlich genannten Erben einer Erbengemeinschaft gerichtet sein. Ein einzelner Erbe ist kein tauglicher Bescheidadressat (VwGH 01.10.2008, 2006/13/0123), weshalb die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Wukoschitz, Mariahilferstraße 1 d, 1060 Wien gegen den Bescheid des FA für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 8. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 13 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA Mag. Roland Schlegel, Dr. Karl Lueger-Platz 5, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 000, Steuernummer 111, betreffend, Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn bf, adr, vertreten durch Dr. Dieter Klien, Rechtsanwalt in 6850 Dornbirn, Kapuzinergase 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, St.Nr. XXXX, vom 9…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde vom 24. April 2013 der Beschwerdeführerin Bf, gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2009 - 2011 des Finanzamtes beschlossen: I) Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4…