…Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Heranziehung unterschiedlicher Bewertungsmethoden für die Bemessungsgrundlagen von Erbe (dreifacher Einheitswert der Liegenschaft gem. § 19 ErbStG) und Pflichtteilsberechtigtem (Geldforderung bewertet gem. § 14 BewG) sachlich gerechtfertigt ist, und ob tatsächlich die endgültige Höhe des Pflichtteilsanspruchs nach Abzug aller Verfahrenskosten als…
…auf diesen Betrag der Befreiungstatbestand des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG anzuwenden und dieser Betrag von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen. Der Beschwerde wurden Kopien des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft vom 11. Dezember 1995 sowie eines Nachtrages vom 7. Mai 2002 zum Gesellschaftsvertrag beigelegt.…
…nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, ist der Erwerb dieses Vermögens von Todes wegen nicht nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG 1955 befreit (vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074). Als notwendiges Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter anzusehen, die ihrem Wesen nach einem…
… 13 Abs. 2 ErbStG als Haftende für die Erbschaftssteuerschuld des AT als Rechtsnachfolger von M in der Höhe von € 1.952,79 in Anspruch. Dieser Haftungsbescheid ist nunmehr Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass es 2 Erben…
…1 und Abs. 4 ErbStG vom steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke (3facher Einheitswert) fest. Da die Grundstücke als Bauland gewidmet waren, errechnete das Finanzamt mittels eines Quadratmeterpreises in Höhe von € 10,9009 für Bauland einen Hilfseinheitswert. Beide Bescheide wurden jeweils gesondert mit Berufung bekämpft…
…Bf. gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG einschließlich Vorschenkungen mit € 388.987,86 fest und setzte die Erbschaftssteuer gegenüber der Bf. nach Abzug der Steuer für die früheren Erwerbe mit Bescheid vom 9. Juli 2008 mit € 38.782,62 fest. Mit Selbstanzeige vom 17…
…8.2.2010, RV/0363-W/05) Folgendes aus: „… § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG iV. mit den bezughabenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen verletzt das Gemeinschaftsrecht insoweit, als es den Erwerb von Kapitalvermögen mit inländischen Kapitalerträgen (Schuldner der Kapitalerträge hat Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz…
…1/3 erbantrittserklärten Erbin nach B.B., für den Erwerb von Todes wegen nach A.B., gemäß § 8 Abs.5 ErbStG die Erbschaftssteuer mit Euro 139,29 vor. Dagegen erhob die Bf, durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung. Sie beantragte die Aufhebung des bekämpften Bescheides…
…2/3 erbantrittserklärten Erben nach B.B., für den Erwerb von Todes wegen nach A.B., gemäß § 8 Abs.5 ErbStG die Erbschaftssteuer mit Euro 278,58 vor. Dagegen erhob der Bf, durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung. Er beantragte die Aufhebung des bekämpften Bescheides…
…Abwicklungskosten vorgelegt worden seien waren die Kosten der Regelung des Nachlasses lt. Aktenlage zu berücksichtigen. Die Gewährung der Begünstigung des § 17 ErbStG sei, mangels Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzung des Erwerbes von Personen der Steuerklasse I oder II, zu Unrecht erfolgt. Dagegen brachte der Bf…
…worden sind, waren die Kosten der Regelung des Nachlasses lt. Aktenlage zu berücksichtigen. Die Gewährung der Begünstigung des § 17 ErbStG sei, mangels Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzung des Erwerbes von Personen der Steuerklasse I oder II, zu Unrecht erfolgt. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht einen…
…Steuerklasse V nach den Absätzen 1 und 4 des § 8 ErbStG. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) wurde vorgebracht (ohne Hervorhebungen): „ 1.) Der Bescheid wird seinem gesamten Inhalte nach angefochten. 2.) Die Berufungswerberin ist eine schweizerische Privatstiftung, die ausschließlich wohltätigen Zwecken dient…
…nach X.X. , die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs.5 ErbStG 1955 (Grunderwerbsteueräquivalent), trotz gegebener Nachlassüberschuldung mit € 451,30 fest. Bemessungsgrundlage war die Hälfte des dreifachen Einheitswertes des Grundstückes KG aaa , Gst-Nr A1 (fortan Grundstück A genannt) und die Hälfte der dreifachen Einheitswerte der…
…für den Erwerb von Todes wegen, nach X.X. , die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs.5 ErbStG 1955 (Grunderwerbsteueräquivalent), trotz gegebener Nachlassüberschuldung mit € 451,30 fest. Bemessungsgrundlage war die Hälfte des dreifachen Einheitswertes des Grundstückes KG aaa , Gst-Nr A. (fortan Grundstück A genannt) und…
…gestellt. Beweismittel: Mitteilung über Auszahlung Versicherungserlös, Gerichtsaktenanforderung lt. Sachverhaltsdarstellung Stellungnahme: Gemäß § 2 Abs. 1 ErbstG Z. 1 und Z. 3 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches, aber auch der Erwerb von Vermögensvorteilen…
…die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 (ErbStG 1955) unterlag der Erwerb von Todes wegen vor der Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. I 9/2007) bis einschließlich 31. Juli 2008 der Steuer nach diesem Bundesgesetz…
…2.4.4 Verhältnis zur Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundsätzlich dürfen sich die Einkommensteuer und die Erbschaftsteuer nicht überlappen und im Zweifel muss davon ausgegangen werden, dass ein Sachverhalt nur entweder als entgeltlicher Vorgang dem EStG 1988 oder als unentgeltlicher Vorgang dem ErbStG (bzw. Schenkungsmeldegesetz) unterliegt…
…nach Abzug des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG von € 2.200,00 ergebende steuerpflichtige Erwerb € 1.083.769,55 beträgt). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision…
…I Nr. 2008/85, § 17 Abs. 1 GrEStG mit Wirkung vom 1. August 2008 um die Z 4 erweitert. Diese Bestimmung hat § 33 ErbStG in der zuletzt bereinigten Fassung zum Vorbild (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, § 17 GrEStG Rz 2, Rz 49a…
…wie folgt: Die Erbschaftsteuer wird gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG festgesetzt mit € 2770,34 (2 % einer Bemessungsgrundlage von € 138.517,00). Das darüber hinausgehende Begehren wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…