…Gemeinschaft verbracht worden wäre, ist in der Abgabe einer Zollanmeldung nach Wiederausfuhr der Ware keine Beteiligung an einer Entziehungshandlung zu sehen. Einerseits wäre die Zollschuld dann nämlich schon vorher durch eine unzulässige Behandlung (Wartung bzw Reparatur) in der vorübergehenden Verwahrung entstanden. Eine unzulässige Behandlung an…
…bestimmte Entziehung besteht (Witte in Witte, ZK5 Art 203 Rz 18 mwN; Witte in Witte, UZK7 Art 79 Tz 308). Der Antragsteller war aber an keinerlei Entziehungshandlung im Zusammenhang mit den bescheidgegenständlichen Carnet-TIRs beteiligt, sodass auch keine Zollschuldnerschaft nach Artikel 203 (3), 2. Gedankenstrich…
…Handlung und einer (jeweils) bestimmten Entziehung besteht (Witte in Witte, ZK5 Art 203 Rz 18 mwN). 2.2 Ing. A B war aber an keinerlei Entziehungshandlung im Zusammenhang mit den bescheidgegenständlichen 251 Carnet-TIRs beteiligt war, sodass auch keine Zollschuldnerschaft nach Artikel 203 (3), 2…
…Handlung und einer (jeweils) bestimmten Entziehung besteht (Witte in Witte, ZK5 Art 203 Rz 18 mwN). 2.2 Ing. A B war aber an keinerlei Entziehungshandlung im Zusammenhang mit den bescheidgegenständlichen 31 Carnet-TIRs beteiligt war, sodass auch keine Zollschuldnerschaft nach Artikel 203 (3), 2…
…aus der zollamtlichen Überwachung) erblickt und diese Norm auch in den Spruch aufgenommen. Die Bescheidberichtigung dient bloß der Klarstellung, dass im Verhalten der Beteiligten eine solche Entziehungshandlung zu sehen ist. Eine Entscheidung über den Antrag der Bf. auf Anwendung der Bestimmungen der Art. 236 bzw…
…versetzt wurde, die ihr zukommende zollamtliche Überwachung auszuüben, dass die dem Bf. von der Finanzstrafbehörde vorgeworfene Handlungsweise (Erstellung bzw. Einreichung von Verzollungsanmeldungen ohne vorherige Erledigung des Versandscheinverfahrens) keine Entziehungshandlung iSd Art. 203 Abs. 1 ZK und damit auch keine Tathandlung gemäß § 35 Abs. 1 lit…
…und die Zollverwaltung jederzeit die Möglichkeit hat, auf die Ware zuzugreifen, da ja damit eine zollamtliche Überwachung der Ware nach wie vor gewährleistet ist, eine Entziehungshandlung gemäß Art. 203 Abs. 1 ZK regelmäßig gar nicht möglich sein wird (Rz 5c zu Art. 203). In Rz…
…auf Witte, Zollkodex3, Art 213 Rz 4 und 7). Ein "Grad der Verfehlung" bei einem der Beteiligten ist verfahrensgegenständlich nicht feststellbar. Die Entziehungshandlung beruht offensichtlich auf einem Missverständniss zwischen dem Warenführer, der A-GmbH, und der Anmelderin der Waren im e-zoll-System, der Spedition…
…28. August 2013 aus der vorübergehenden Verwahrung und nicht erst am 29. August 2013 aus der aktiven Veredelung entzogen wurde. Ein Entziehen von Waren aus der vorübergehenden Verwahrung ohne Zustimmung durch die Zollbehörden ist eine geradezu typische Entziehungshandlung im Sinne von Art. 203 Abs. 1…
…sich als Beförderin der leeren Kesselwaggons von E. bzw. F. nach G. in keinerlei Hinsicht einer Entziehungshandlung oder an einer Mittäterschaft schuldig gemacht. Weder sei die Bf. für eine Ausfuhr- oder Einfuhrverzollung zuständig gewesen. Auch habe die Bf. die Ware nicht der zollamtlichen Überwachung entziehen…
…der Bf. zu Recht als Abgabenschuldner herangezogen worden ist. Das Zollamt vertritt die Ansicht, der Bf. sei an den jeweiligen Entziehungshandlungen beteiligt gewesen und habe gewusst oder hätte billigerweise wissen müssen, dass die anderen Zollschuldner die Waren der zollamtlichen Überwachung entziehen. Dies deshalb, weil der…
…Abgabenbehörden erfolgen darf: Dabei sind naturgemäß auch die Tatbeiträge und/oder die Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen. Insbesondere aus den vorstehenden angeführten Gründen kann dem Beschwerdeführer keinerlei Beteiligung an den behaupteten Entziehungshandlungen vorgeworden werden; dieser wusste (wie schon der UFS bestätigt hat) von den einzelnen Versendungen und…
…Abgabenbehörden erfolgen darf: Dabei sind naturgemäß auch die Tatbeiträge und/oder die Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen. Insbesondere aus den vorstehenden angeführten Gründen kann dem Beschwerdeführer keinerlei Beteiligung an den behaupteten Entziehungshandlungen vorgeworden werden; dieser wusste (wie schon der UFS bestätigt hat) von den einzelnen Versendungen und…
…und die Ware abzuzweigen, so sei damit jedenfalls zwingend indiziert, dass von ihm keinerlei Verhalten gesetzt wurde, welches die Entziehungshandlungen anderer Personen gefördert, gestützt, veranlasst oder geduldet habe. Durch die konstatierten Beweisergebnisse im Strafverfahren vor dem LG Wiener Neustadt sei dokumentiert, dass er eben nicht…
…beteiligt könne gemäß Art. 203 Abs. 3 zweiter Anstrich ZK jedermann sein, der zumindest billigerweise hätte wissen müssen, dass er durch sein Verhalten die Entziehungshandlungen anderer Personen fördert, unterstützt, veranlasst, duldet usw. Bei den gegenständlichen eingezogenen Zigaretten sei im Verkaufspreis mit berücksichtigt, dass nicht sämtliche…
…der Bf. im als Beschwerde bezeichneten Vorlageantrag vom 15.4.2013 die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes über seine Beschwerde begehrte. Darin wiederholte der Bf. sein Vorbringen, seine Mitwirkung an den Entziehungshandlungen habe sich auf eine Botenstellung beschränkt. Federführend sei C gewesen; nur dieser und D. hätten…