…die im Auftrag einer österreichischen Entwicklungshilfeorganisation in Entwicklungsländern zu dem Zweck tätig sind, im Rahmen eines Vorhabens, das den Grundsätzen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes entspricht, an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dieser Länder mitzuarbeiten oder die von einer Entwicklungshilfeorganisation für einen solchen Einsatz vorbereitet werden. Die Tätigkeiten…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist niederländische Staatsbürgerin und seit 1.2.2009 als Entwicklungshelferin für eine österreichische Entwicklungshilfeorganisation in Äthiopien beschäftigt. Auf Grund der Geburt ihres Kindes K am Datum befand sich die Bf. seit…
…und lit d) der Beschwerde verwiesen. Nach § 2 des Entwicklungshilfegesetzes seien Fachkräfte eigenberechtigte Personen, die im Auftrag einer österreichischen Entwicklungshilfeorganisation in Entwicklungsländern zu dem Zweck tätig sind, im Rahmen eines Vorhabens (Projektes) , das den Grundsätzen des Entwicklungshilfeprogrammes entspräche, an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dieser…
…Es war u.a. dargestellt wie Fachkräfte iSd § 2 Entwicklungshelfergesetz definiert sind und welche Tätigkeiten sie im Auftrag einer österreichischen Entwicklungshilfeorganisation in Entwicklungsländern ausüben können. Im Hinblick auf die Steuerfreiheit der Bezüge von Fachkräften der Entwicklungshilfe war angeführt, dass diese eine Art Anreiz sein soll…
…1 Z 8 Pflichtversicherten der Versicherungsträger, der die berufliche Ausbildung gewährt, bei den nach § 4 Abs. 1 Z 9 Pflichtversicherten die Entwicklungshilfeorganisation, bei der die Versicherten beschäftigt oder ausgebildet werden, bei den nach § 4 Abs. 1 Z 11 Pflichtversicherten der jeweilige Träger nach dem Freiwilligengesetz…
…nicht zuletzt auch aus dem Grund, da sie als Organvertreterin der Entwicklungshilfeorganisation vor Behörden und Gerichte geladen wird. Es ist daher schon nach dem bisher Gesagten davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des gegenständlichen Falles für den vom abweislichen Bescheid erfassten Zeitraum ab…
…nach der VO 883/2004 nicht zuständige Mitgliedstaat, der aber aufgrund innerstaatlichen Rechts (§ 13 EHG) für die Dauer der tatsächlichen Ausübung der Beschäftigung als Entwicklungshelfer für eine österreichische Entwicklungshilfeorganisation zur Leistung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrages (KAB) verpflichtet ist. § 13 Abs 1 EHG aF macht Österreich…
…im Rahmen eines Rechtsstreits wegen Gewährung der österreichischen Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages zwischen der Beschwerdeführerin (Bf) und dem Finanzamt 8/16/17 als zuständigem Träger wegen ihrer Zugehörigkeit zum österreichischen Pflichtversicherungssystem für die Zeit ihres Beschäftigungsverhältnisses mit einer österreichischen Entwicklungshilfeorganisation in der Zeit vom 6…
…der Rehabilitation nach den §§ 198 oder 303 berufliche Ausbildung gewährt wird, wenn die Ausbildung nicht auf Grund eines Dienst- oder Lehrverhältnisses erfolgt; 9. Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die von einer Entwicklungshilfeorganisation gemäß § 1 Abs. 2 des Entwicklungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 474/1974, im Rahmen der Entwicklungshilfe…
…Abfuhr verpflichtet. Die Einkünfte als Entwicklungshelfer sind - wie auch in Deutschland - von der Einkommensteuer befreit. Die Entwicklungshelferorganisation ist gemäß § 41 Abs 4 lit c FLAG gehören Bezüge von Entwicklungshelfern nicht zu Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag. 3 Das BFG teilt die Ansicht der belangten Behörde, dass…
…§ 15 und 16 leg. cit.). Nach der Anordnung des § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 sind Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungshilfeorganisationen (unter näher angeführten Voraussetzungen) beziehen, von der Einkommensteuer befreit. Gem. § 25 Abs. 1 Z. 3 lit…