…im neuen Abs. 3 noch die Anhängigkeit eines Strafverfahrens wegen Hinterziehung oder einer anderen vorsätzlichen Abgabenverkürzung vorausgesetzt. Demnach müssten in solchen Fällen drei Voraussetzungen erfüllt sein, namentlich - das Entstehen des Abgaben- oder Haftungsanspruches dem "Betroffenen" gegenüber (§ 232 Abs. 1 BAO), - das Vorliegen eines Gefährdungsmomentes (§ 232…
…für das Entstehen des Haftungsanspruches zukommt (so auch Stoll, BAO-Kommentar 103; VwGH - Erkenntnis eines verstärkten Senats vom 22. 9. 1999, 96/15/0049). Das Bundesfinanzgericht ist zur Erkenntnis gelangt, dass aus angeführten Gründen der beschwerdegegenständliche Abrechnungsbescheid rechtmäßig ergangen ist. Den Beschwerdebegehren des Bf auf…
…in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der AbgPfl auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, werden, ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des AbgPfl, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt, eine Maßnahme nach …
…jenen Betrag, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. Gegen einen potenziell nach § 11 BAO Haftenden kann somit ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches, der die rechtkräftige Verurteilung des Täters voraussetzt, erlassen werden. Anhängig ist ein Strafverfahren bei gerichtlicher Zuständigkeit bereits dann, wenn gerichtliche…
…der Formulierung "zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld der der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben" der jeweils spätere Zeitpunkt maßgeblich ist (so auch BFG 30.1.2020, RV/7102464/2019). Die Zeitspanne zwischen dem Feststehen der Uneinbringlichkeit und der Geltendmachung des Haftungsanspruches (erstmals durch den an…
…Haftungsinanspruchnahme des Bf. die einzige aussichtsreiche Möglichkeit der Einbringlichmachung der gegenständlichen Haftungsschuld dar. Mit Erkenntnis vom 5.7.2004, 2002/14/0123 hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Fall, in dem hinsichtlich des Haftenden ein Zahlungsplan zustande kam und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches…
…verkürzten Kapitalertragsteuer sei sie Haftende. Nach § 232 Abs. 3 BAO sei ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit eines Strafverfahrens zulässig. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bf. seien von der Behörde erhoben und nach der Aktenlage dargestellt worden. Der Bf…
…Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben am 21.9.2015 festgestanden. Zeitspanne zwischen Entstehen der Abgabenschuld oder Feststehen der Uneinbringlichkeit und Heranziehung zur Haftung Die Zeitspanne zwischen dem Feststehen der Uneinbringlichkeit und der Geltendmachung des Haftungsanspruches (erstmals durch den Haftungsvorhalt vom 4.11.2015) beträgt demnach weniger…
…2026 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Inanspruchnahme als Haftender nach § 11 BAO liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Zweck des Haftungsanspruches sei die Einhebung von Abgaben. Der Haftungsausspruch sei insbesondere dann zweckmäßig, wenn eine (gänzliche oder teilweise) Abgabeneinhebung beim Haftungspflichtigen entweder sofort möglich oder…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 6. Juli 2015 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung des Haftungsanspruches der Republik Österreich gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 iVm § 202 BAO und …
…wenn hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich zustande kommt und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Abgabenschuldner und eine schuldhafte, für den eingetretenen Schaden ursächliche Pflichtverletzung des Vertreters) vor der Konkurseröffnung verwirklicht wurden. Laut Aktenlage wurde mit Beschluss des BG vom…
…für das lange Zuwarten bis zur Erlassung des Haftungsbescheides vor. Im bereits genannten Erkenntnis 23.01.1997, 95/15/0173, führt der VwGH aus: "Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Abgabenschuldner…
…Ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits ist ein Umstand, den die Abgabenbehörde bei der Inanspruchnahme zur Haftung im Sinne des Ermessens nicht außer Betracht lassen…
…Beschwerde gegen den Haftungsbescheid auch gegen den Abgabenbescheid selbst anfechten könne, die Verpflichtung folge, den Haftungspflichtigen im Spruch des Haftungsbescheides über sämtliche Umstände des Haftungsanspruches in Kenntnis zu setzen, um dieses Beschwerderecht ausüben zu können. Dem Haftenden sei Mitteilung von der Grundalge der Haftung in…
…zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits entstanden waren (vgl. OGH 14.12.2011, 3 Ob 215/11f - vgl VwGH 3.9.2020, Ra 2019/08/0082). Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zahlungsplan zustande und werden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der…
…12.1999, 96/15/0104). Nach dem festgestellten Sachverhalt sind Abgaben in erheblicher Höhe nicht entrichtet worden, deren Entstehung und Fälligkeit im Zeitraum der Geschäftsführerschaft des Bf. liegt bzw. von diesem zu verantworten sind. Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer für Fehler seiner Vorgänger nicht. Eine Ausnahme…
…langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin einerseits und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits ist ein Umstand, den die Abgabenbehörde (hier: das Verwaltungsgericht) bei der Inanspruchnahme zur Haftung im Sinne des Ermessens nicht außer…
…259/13 und B 267/13, keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen geäußert, dass ein solcher Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung eines Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit des Strafverfahrens erteilt werden kann. Auch der Verwaltungsgerichtshof hegt keine Bedenken gegen die Auslegung, dass in den Fällen eines anhängigen…
…Umstände eingehen und im Rahmen ihres Ermessensspielraums insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bf, den Grad seines Verschuldens sowie auch die Unbilligkeit angesichts der lange verstrichenen Zeit und den Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung im Hinblick auf den gegenständlichen Haftungsanspruch berücksichtigen müssen (vgl…
…Mängel vermieden worden, wäre hervorgekommen, dass den Bf. überhaupt keine Haftung treffe. 2. Bestreitung der Höhe des Haftungsanspruches: Primär haftungsgegenständlich seien KöSt-Rückstände für das Jahr 2013. Es entspreche dem Erfahrungssatz, dass im Jahr vor Insolvenzeröffnung kein Gewinn mehr erzielt werde. Die Steuererklärung, die einen…