…a. Rechtsgeschäfte nach Maßgabe der Bestimmungen im III. Abschnitte. Rechtsgeschäfte sind nach § 15 Abs. 1 GebG nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Gebührenschuld entsteht bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn…
…vorgebracht – durch die (bereits seit 2003) bestehende Altstoffsammelstelle die „Benützung einer solchen Einfahrt gänzlich unmöglich“ machen würde. Allein der Umstand, dass die Bauanzeige betreffend Errichtung einer Grundstückseinfahrt durch den Bf an die Behörde vorgelegt und diese enderledigt wurde, löste bereits das Entstehen der Gebührenschuld aus…
…wird. Die für die Entstehung der Gebührenschuld heranzuziehenden Bestimmungen des WRKG entsprechen im Wesentlichen den §§ 1, 5 und 6 des Wr RKrBefG, zu welchen es eine gesicherte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gibt (vgl. bspw. VwGH 27.02.2009, 2006/17/0016), von der im gegenständlichen Fall…
…betreffend Bauanzeige "Schutzdach auf vier Säulen" vom 23.6.2014, eingebracht bei der Gemeinde* unterliegt der Gebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 GebG 1957, die Beilagen gem. § 14 TP 5 Abs. 1 GebG 1957. Die Gebührenschuld für Eingaben und Beilagen entsteht gemäß § 11 Abs…
…Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen (VwGH 30.4.1999, 98/16/0130; VwGH 27.5.1999, 99/16/0118; VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). Mit dem Einlangen der Beschwerde beim…
…1 Z 1 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben, Beilagen und Protokollen gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 und 2 in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt…
…auch im Sinne der VwGH-Judikatur, zumindest ein Gegenbeweis für die Gebührenpflicht zulässig. Ein solcher Beweis wurde bislang vom Finanzamt nicht angefordert. Unzweifelhaft war unmittelbar vor dem Abschluss des Zessionsvertrages bereits ein Kreditvertrag bzw Kreditverträge in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise abgeschlossen…
…Antrag der Bf. vom 30.11.2020 mit folgender Begründung ab. "Die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes ist nicht von einer nötigen Genehmigung abhängig, sondern vielmehr wurde die Gültigkeit durch die von den Parteien beigefügte aufschiebende Bedingung (Erteilung gewerbebehördliche Genehmigung) aufgeschoben. Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist…
…0113). Von einer danach etwa in Zusammenhalt mit einem Guthaben oder einer Abgabenbegünstigung entstehenden Gesamtgläubigerschaft, aufgrund derer der Bestandnehmerin eine Antragsberechtigung zugekommen wäre, kann ebenso keine Rede sein. Angesichts dessen kommt daher der Bestandnehmerin von vorneherein keine Antragslegitimation im Hinblick auf einen Antrag nach § 201…
…1 Z. 5 GebG unterliegen Anträge zur Einleitung von Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung je Antrag einer festen Gebühr von 230 Euro. Gemäß § 11 Abs. 1 Z. 1 GebG (BGBl I 2010/34 ab 1.7.2010) entsteht die Gebührenschuld bei den im § 14 Tarifpost 10…
…der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtige Amtshandlung vornimmt, den Gebührenschuldner auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist die anfallenden Gebühren zu entrichten, ist im Gebührengesetz nicht verankert. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern muss. Die Gebührenschuld entsteht…
…Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, für Beschwerden gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG, die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten worden sind. 2. Die Gebühr beträgt 240 Euro. ...... 4. Die Gebührenschuld entsteht…
…entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben, Beilagen und Protokollen iSd § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 und 2 GebG grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird (vgl…
…Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, für Beschwerden gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG, die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten worden sind. 2. Die Gebühr beträgt 240 Euro. ...... 4. Die Gebührenschuld entsteht…
…Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, für Beschwerden gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG, die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten worden sind. 2. Die Gebühr beträgt 240 Euro. ...... 4. Die Gebührenschuld entsteht…
…Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, für Beschwerden gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG, die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten worden sind. 2. Die Gebühr beträgt 240 Euro. ...... 4. Die Gebührenschuld entsteht…
…entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben, Beilagen und Protokollen iSd § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 und 2 GebG grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird (vgl…
…Akzept versehen Fünftens: der Wechsel gelangt zum amtlichen Gebrauch. Die Punkte Zweitens, Drittens und Fünftens sind im vorliegenden Fall nicht weiters von Belang. Auch vom Finanzamt wurde weder festgestellt, noch behauptet, dass ein Indossament angebracht wurde. Zu Punkt Viertens: Die Gebührenschuld entsteht mit dem Akzept…
…Verfassungsgerichtshof ist gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz eine Gebühr zu entrichten. Nach dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der Überreichung eine Gebühr in der Höhe von € 240,00 zu entrichten. Die Gebührenschuld entsteht mit der Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist…
…persönliche" Inlandsbezug hergestellt. Für das Entstehen der Gebührenschuld ist aber darüber hinaus noch das Vorliegen eines "sachlichen" Inlandsbezuges gefordert, dass nämlich eine Partei aufgrund des Vertrages im Inland zu einer Leistung berechtigt oder verpflichtet war, ob also der Erfüllungsort mindestens einer Leistungspflicht im Inland lag…