…9) das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei einem Gericht garantiert ist. Durch Artikel 44 UZK würden die Mitgliedstaaten in Zollverfahren insoweit verpflichtet, dass jede Person gegen Entscheidungen von Zollbehörden, die sie unmittelbar betreffen, einen Rechtsbehelf auf der zweiten Stufe bei einer höheren unabhängigen Stelle…
…wegen inhaltlicher und prozessualer Rechtswidrigkeit eingebracht. Gehe man von der Anwendbarkeit des Art. 45 UZK auch für die Einfuhrumsatzteuer und die Tabaksteuer aus, sei es nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift ausschließlich Aufgabe der Zollbehörden, die Vollziehung einer Entscheidung auszusetzen. Dabei sei es einhellige Ansicht…
…10.2013, Unionszollkodex - UZK) gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass das Rechtsbehelfsverfahren eine umgehende Bestätigung oder Berichtigung der von den Zollbehörden erlassenen Entscheidung ermöglicht. Gemäß § 43 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Art. 44 Abs. 2 Buchstabe…
…mit dem Vermerk "non réclamé" (nicht behoben) vom polnischen Zustelldienst wieder an das Zollamt zurückgesendet. Gemäß § 43 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Art. 44 Abs. 2 Buchstabe a des Zollkodex) die Beschwerde zu. Gemäß …
…Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 43 Abs. 1 ZollR-DG). Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet gemäß § 46 ZollR-DG das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe. Gemäß Art. 45 Abs. 1 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung keine aufschiebende Wirkung. Die Zollbehörden…
…des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind. Abweichend von den Bestimmungen der BAO hat nach Art. 243 Abs. 2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b…
…des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind. Abweichend von den Bestimmungen der BAO hat nach Art. 243 Abs. 2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b…
…des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind. Abweichend von den Bestimmungen der BAO hat nach Art. 243 Abs. 2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b…
…des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind. Abweichend von den Bestimmungen der BAO hat nach Art. 243 Abs. 2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b…
…Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB). (2) [...] § 85b ZollR-DG: Gegen Entscheidungen von Zollbehörden steht als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Artikel 243 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Beschwerde zu. § 246 BAO: (1) Zur Einbringung einer Beschwerde ist jeder befugt, an den der den…
…seit 1. Jänner 2014 geltenden Rechtslage steht gemäß § 85b Absatz 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) gegen Entscheidungen von Zollbehörden als Rechtsbehelf der ersten Stufe die Beschwerde zu. Aufgrund des § 85f ZollR-DG haben die Zollbehörden den § 85b ZollR-DG auch dann anzuwenden, wenn sie…
…des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind. Abweichend von den Bestimmungen der BAO hat nach Art. 243 Abs. 2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b…
…der ersten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Berufung zu 1. gegen Entscheidungen von Zollbehörden, (…). § 85b. (1) Das Recht zur Einbringung einer Berufung gegen einen Eingangsabgabenbescheid steht innerhalb der dem Anmelder offenstehenden Berufungsfrist auch dem gesamtschuldnerischen Warenempfänger, der die Waren vom…
…und 2 nachfolgende besondere Regelungen zur Anwendung. § 85b ZollR-DG (1) Gegen Entscheidungen von Zollbehörden steht als Rechtsbehelf der ersten Stufe (Artikel 243 Abs. 2 Buchstabe a ZK) die Beschwerde zu. [...] (3) Die Beschwerde gegen die Entscheidung eines Zollamtes ist bei diesem einzubringen; [...] Über die…
…der zollrechtlichen Vorschriften erlassene Entscheidung einzulegen, die sie unmittelbar und persönlich betrifft. … (2) Das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs kann in einem mindestens zweistufigen Verfahren ausgeübt werden: a) auf der ersten Stufe bei einer Zollbehörde oder einem Gericht oder einer von den Mitgliedstaaten für…
…von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…
…von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…
…von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…
…von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz, ZollR-DG). Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung…
…des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind. Abweichend von den Bestimmungen der BAO hat nach Art. 243 Abs. 2 ZK das mitgliedstaatliche Verfahrensrecht ein zweistufiges Rechtsbehelfsverfahren zu gewährleisten. Als Rechtsbehelf der ersten Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 85b…