…erstmalige Abgabefestsetzung und nicht erst die Nachforderung auf Grund der festgestellten Buchführungsmängel und Aufzeichnungsmängel entscheidend ist (VwGH 21.05.1992, 88/17/0216 - Rechtssatznummer 14 (GRS wie 86/14/0077 E 16.12.1986 RS 3). Durch diese Verlagerung der Nachforderungen auf die ursprünglichen Entrichtungszeitpunkte…
…Überweisungsbetrages am Abgabenkonto überhaupt erst ausgelöst, entbehrt schon deshalb jeglicher sachlichen Rechtfertigung, weil dieser Verbuchungszeitpunkt (24.2.2017) nach obigen Feststellungen überhaupt keinen Einfluss auf den Entrichtungszeitpunkt der ESt-Vorauszahlung 01-03/2017 und damit auch nicht auf den diesbezüglichen Säumniseintritt hatte. Aufgrund der Aktenlage…
…für den Entrichtungszeitpunkt der Abgabe maßgebend. Da die Anträge bezüglich Berichtigung und Überrechnung von Herrn Mag. ***2*** erst mit 08.09.2023 und 14.9.2023 gestellt wurden, waren diese somit verspätet. Daher besteht der Säumniszuschlag zu Recht und Ihrem Antrag musste der Erfolg versagt…
…Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabenpflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen." Da es sich um zwei verschiedene Steuersubjekte handelt und jedes selbst Träger von Rechten und Pflichten ist, sind diese unabhängig voneinander zu betrachten. Daher ist für den Entrichtungszeitpunkt der Tag der Antragstellung der Umbuchung maßgeblich…
…es würden sowohl die Voraussetzungen für die Hinausschiebung des Entrichtungszeitpunkts (Stundung) als auch für die Entrichtung der Steuerschuld in Raten vorliegen. Die sofortige Einhebung der gesamten Abgabenschuld wäre für den Antragsteller mit erheblicher Härte verbunden. Die Einhebung würde den notwendigen Unterhalt des Antragstellers beeinträchtigen bzw…
…des dem Entstehen der Abgabenschuld folgenden Kalendermonats (Fälligkeitstag) an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten haben. Das heißt, die Glücksspielabgaben wurden so wie ihre Vorgänger, die Glücksvertragsgebühren, als Selbstbemessungsabgaben gesetzlich geregelt, die jeweils am 20. des Folgemonats fällig sind. Fälligkeiten/Entrichtungszeitpunkt: Die…
…Bei Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf ein Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen ist der Tag der Antragstellung (frühestens jedoch der Tag der Entstehung des Guthabens) für den Entrichtungszeitpunkt maßgebend. Da die für die Entstehung des (zuerst überrechneten) Guthabens ursächliche Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung erst mit 23…
…Entrichtungszeitpunkt 1.1. Die Tilgungswirkung auf dem Abgabenkonto, auf welches die Überrechnung eines Guthabens iSd § 215 Abs. 4 BAO erfolgt, tritt nur unter der Voraussetzung (rückwirkend) im Zeitpunkt der Antragstellung ein, dass zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich bereits ein Guthaben auf dem Abgabenkonto des Antragstellers…
…des dem Entstehen der Abgabenschuld folgenden Kalendermonats (Fälligkeitstag) an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten haben. Das heißt, die Glücksspielabgaben wurden so wie ihre Vorgänger, die Glücksvertragsgebühren, als Selbstbemessungsabgaben gesetzlich geregelt, die jeweils am 20. des Folgemonats fällig sind. Fälligkeiten/Entrichtungszeitpunkt: Die…
…dass die Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht übergegangen sind. Die entsprechende Gesetzesstelle lautet: „§ 323 Abs. 38 BAO: Die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge sind vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im…
…dass gemäß § 217 Abs. 8 BAO im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld im Beschwerdeverfahren gegen die zugrunde liegenden Glücksvertragsgebühren/Glücksspielabgaben die Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. 6.2. Zweite Säumniszuschlagsbescheide - vom 9. Oktober 2012 betreffend Festsetzung eines zweiten…
…da sich die Selbstberechnung aufgrund einer Überprüfung der Unterlagen als richtig erwiesen hatte. Die Bescheide wurden am 26. November 2012 erlassen und dem Bf. am 29. November 2012 zugestellt. Die gesamte Abgabenschuld wurde mit 387.844,97 Euro festgesetzt. Festsetzung von zweiten Säumniszuschlägen: Mit Sammelbescheid…
…und Abfuhrverpflichtung der §§ 78 + 79 EStG 1988 bewirkt. Die Option für den (freiwilligen) Lohnsteuereinbehalt kann somit nicht zu einem Willkürakt für den Entrichtungszeitpunkt werden, d.h., die in Rede stehenden Abgaben sind jedenfalls spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Da jedoch die o. a. Abgabenschuldigkeiten verspätet…
…und Abfuhrverpflichtung der §§ 78 + 79 EStG 1988 bewirkt. Die Option für den (freiwilligen) Lohnsteuereinbehalt kann somit nicht zu einem Willkürakt für den Entrichtungszeitpunkt werden, d.h., die in Rede stehenden Abgaben sind jedenfalls spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Da jedoch die o.a. Abgabenschuldigkeiten verspätet…
…durch die Abgabenbehörde nicht bestritten). (Anmerkung des Bundesfinanzgerichtes: Nach den vorgelegten Kontoblättern hatte die Bf. ständige sich ändernde Rückstände bei der Schwestergesellschaft, zu deren Begleichung sie laufend unregelmäßige Raten entrichtete. Der genaue Entrichtungszeitpunkt geht daraus zwar nicht hervor, doch lässt sich aus der kontokorrentmäßigen Verrechnung…
…aus den im Zuge des abgabenbehördlichen Vorhalteverfahrens abverlangten Rechnungen, die allesamt aktenkundig sind. Auch der konkrete Entrichtungszeitpunkt konnte durch entsprechende E-Banking-Auszüge, die ebenfalls im Akt aufliegen, belegt werden. Zum Nichtbestehen einer Kaskoversicherung für den unfallverfangenen Pkw des Bf. ist anzumerken, dass der Bf…
…fest, dass der Bf. sein mehrspuriges Kraftfahrzeug nach dessen Abstellen in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone verlassen hat, ohne bei Beginn des Abstellens die Parkometerabgabe zu entrichten. Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird…
…in der form entfernt habe, dass die Vermutung einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Abgabenhinterziehung vorliegt. (Der Hinweis des Meldungsleger bezieht sich abgesehnen vom widersprüchlichen Entrichtungszeitpunkt lediglich darauf, dass „kein Fahrzeuglenker im Fahrzeug saß“) Anzumerken wäre in diesen Zusammenhang, dass die Benutzung auf Grund der Handhabung…
…1. Zu Spruchpunkt I. (Beschwerdeabweisung) Gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung hat jeder Lenker, der ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einem Gebiet abstellt, für das eine Abgabepflicht besteht, die Parkometerabgabe bei Beginn des Abstellens des Fahrzeuges zu entrichten. Gemäß § 7 Abs. 2 Kontrolleinrichtungenverordnung idF ABl. Nr. 2013…
…den Entrichtungsformen und Entrichtungszeitpunkten gem. § 211 BAO zu verweisen und ist zu wiederholen, dass das Gesetz für die Entrichtung von Abgaben weder die Angabe einer Steuernummer noch die Zuordnung einer Zahlung zu einem bestimmten Abgabepflichtigen durch die Abgabenbehörde fordert und neben der Überweisung auch die…