…die Höhe des geschuldeten Betrages, noch die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung (Abfuhr) bekannt gegeben und dadurch eine Verwaltungsübertretung begangen. Wegen dieser Verwaltungsübertretungen wurden über die Bf. gemäß § 10 Abs. 2 des Wiener Abgabenorganisationsrechtes — WAOR, LGBI. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden…
…den Steuerpflichtigen an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft, ist irrelevant (VwGH 31. März 1998, 96/13/0004; VwGH 3. November 1992, 92/14/0147). Dass Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten sind ist…
…Demnach ist es unerheblich, in welcher Form die Bekanntgabe der Höhe des geschuldeten Betrages an das Finanzamt erfolgt, es reicht dafür auch die Bekanntgabe in Form eines Überrechnungsantrages. Zusammengefasst wurde der strafrechtlich relevante Umsatzsteuerbetrag von € 75.000,00 zum Antragsdatum 26. Juli 2019 auf…
…Konkurseröffnung keine Entrichtung der verkürzten Abgabenschuldigkeiten mehr vorgenommen. Die verfahrensgegenständlichen Selbstberechnungsabgaben wurden nicht jeweils spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Es liegt auch keine strafaufhebende Wirkung einer reinen Meldung der geschuldeten Beträge zu diesen Zeitpunkten vor, da auch fristgerechte Meldungen unterblieben. Der objektive Tatbestand…
…sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben bzw. der fünftägigen Frist richten. Ob den dafür Verantwortlichen an der Unterlassung einer als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft…
…Monate April und Mai 2014 in der aus dem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen Höhe bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit zu entrichten und die Höhe der geschuldeten Beträge bis zu diesem Termin der Abgabenbehörde bekanntzugeben. Mit der gegenständlichen Beschwerde wird eine vorsätzliche Handlungsweise…
…Juli 2017 in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, dass er tatsächlich Saldozahlungen durchgeführt hat: Diese Entscheidung dazu habe er deswegen getroffen, weil es für ihn einfacher gewesen wäre, beispielsweise dreimal im Jahr eine Saldozahlung zu tätigen, als wie die konkreten Beträge zu entrichten und dann…
…Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. In gleicher Weise waren die Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß § 43 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 und die Zuschläge zu diesen gemäß § 122 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz 1988 iVm § 43 Abs. 1 FLAG zu entrichten…
…sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben bzw. der fünftägigen Frist richten. Ob den dafür Verantwortlichen an der Unterlassung einer als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft…
…geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Der für die Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung…
…nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung oder Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben bzw. der fünftägigen Frist richten. Ob den dafür Verantwortlichen an der Unterlassung einer als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden getroffen hat…
…sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben bzw. der fünftägigen Frist richten. Ob den dafür Verantwortlichen an der Unterlassung einer als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft…
…1.183,70 zu entrichten, was beides nicht geschehen ist. Wohl aber hat der Beschuldigte - offenbar eingedenk seiner abgabenrechtlichen Pflichten - (ausnahmsweise im Vergleich zu seinen übrigen Säumigkeiten sehr zeitnah nach Verstreichen des Fälligkeitstages) am 29. März 2018 einen offensichtlich geschätzten Betrag von € 1.000…
…sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben bzw. der fünftägigen Frist richten. Ob den dafür Verantwortlichen an der Unterlassung einer als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft…
…2013 von insgesamt EUR 527.488,15 beträgt somit EUR 175.816,05. Davon entfallen EUR 82.998,98 an potenzieller Kapitalertragsteuer auf den nicht prüfungsgegenständlichen Zeitraum 2008 bis 2010. 3. Entrichtung der geschuldeten Beträge Der gesamte potenzielle Verkürzungsbetrag beträgt somit EUR 175.816,05…
…durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des Strafaktes steht nachstehender Sachverhalt fest: Am 16.3.2016 erstattete der Beschuldigte eine Selbstanzeige für 2014, welcher mangels fristgerechter Entrichtung der geschuldeten Abgaben keine strafbefreiende Wirkung zukam. Im Zuge des nachfolgenden Verfahrens wurde festgestellt, dass…
…sohin nach ständiger Rechtsprechung nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termines für die Entrichtung oder Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben bzw. der fünftägigen Frist richten. Ob den dafür Verantwortlichen an der Unterlassung einer als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft…
…Rechnung (Übergang der Steuerschuld auf die ***K d.o.o.***). Gemäß § 19 (1) 2. Satz UStG kommt es in diesen Fällen zu einem Übergang der Steuerschuld. Wenn die sonstigen Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden, sind die aufgrund des Überganges der Steuerschuld geschuldeten Beträge gemäß…
…dass es der Beschuldigte unterlassen hat, die Umsatzsteuervorauszahlungen 5-8/2019 in Höhe von insgesamt € 198.608,94 bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit zu entrichten und er auch bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge der Abgabenbehörde nicht bekannt gegeben…
…tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben richten. Ob den Steuerpflichtigen an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden treffe, sei irrelevant. Bei der Strafbemessung sei als mildernd die Selbstanzeige…