…Haushaltsführung vorlägen. Dies sei dann der Fall, wenn dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung könnten die Familienheimfahrtskostern nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden, wobei als…
…einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, so können Kosten für Familienheimfahrten nur…
…und Verkehrsverhältnisse vorliegen (zum Beispiel schwer befahrbare Berg- oder Passstraße). Die Entfernung zwischen dem Wohnsitz in Ort1, PLZ1 Gemeinde, und dem Beschäftigungsort in Ort2 beträgt laut Routenplaner ( www.google.at/maps ) 85,7 Kilometer. Die Fahrzeit beträgt laut dieser vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Abfrage 63 Minuten…
…einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Liegen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, so können Kosten für Familienheimfahrten nur…
…auf längere Sicht unzumutbar, dann liegt eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vor. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen und nachzuweisen, aus denen er…
…und einer Eigentumswohnung würden keine Gründe für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung darstellen. Im vorliegenden Fall sei es Sache des Bf., der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend mache, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen und nachzuweisen…
…sind (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2010, 2007/13/0095). Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt erkannt, dass die Beibehaltung eines (Familien)Wohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände…
…Zustand zu kontrollieren. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 5.1.2024 (2022) und vom 21.11.2025 (2023) wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit in unüblicher Entfernung vom Wohnsitz niemals durch die Erwerbstätigkeit…
…dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (VwGH 9.9.2004, 2002/15/0119). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des…
…Entfernung zum Arbeitsort kann nach der Rechtsprechung ihre Ursache ua. auch in einer Erwerbstätigkeit des (Ehe)Partners haben (zB VwGH 24.4.1996, 96/15/0006; VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; uva.). Wenn der Partner am Familienwohnsitz (bzw. in üblicher Entfernung vom Wohnsitz…
…für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch § 20…
…ihren Wohnsitz seit 11.9.1976 durchgehend, ihr Lebensgefährte seinen Hauptwohnsitz seit 26.6.2006 durchgehend in G. gemeldet. Am 1.5.2010 haben die Bf. und ihr Lebensgefährte geheiratet. Zur rechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes: Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom…
…Z 6 lit. d angeführten Betrag übersteigen, nicht abgezogen werden dürfen. Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, so können Familienheimfahrten vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein. Wie im Zuge der Beweiswürdigung dargelegt, hegt das Gericht…
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit…
…liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit…
…sind, liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die betreffende Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Abgabepflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den Unzumutbarkeitsgründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss…
…gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert und bezahlt die Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt. Die Entfernung zwischen der Wohnadresse der Bf und der Adresse Adr, beträgt aufgerundet 12 km und die Fahrzeit rund 13 Minuten (vgl. https://www.viamichelin.at/web/Routenplaner). Die Entfernung vom Wohnsitz zur Adresse OrtÖ3…
…Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz begründet jedenfalls die Vermutung, dass der Wohnsitz aus privaten Gründen beibehalten werde (vgl VwGH vom 18. Dezember 1997, 96/15/0259). Dem Beschwerdevorbringen ist nichts zu entnehmen, dass dieser Vermutung entgegensteht. Weitere Gründe wurden vom Beschwerdeführer nicht…
…beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen würden. Dies sei dann der Fall, wenn dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in eine übliche Entfernung vom Ort Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Lägen die Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung nicht vor, könnten die Kosten für Familieneinfahrten doppelte…
…dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang…