…Aufrechterhaltung des Wohnsitzes imHeimatort als rein privat veranlasst zu beurteilen. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes sei aus Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt werde, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit - nämlich in der Privatsphäre -…
…wenn die Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als dreimal so lange dauert als mit dem eigenen Kfz (VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053; 24.9.2008, 2006/15/0001). Grundsätzlich ist die Frage der Zumutbarkeit nach der Rechtsprechung des VwGH anhand eines Vergleiches zwischen…
…Uhr zugrunde gelegt. Das Berechnungsformular L34 EDV dokumentierte die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels. Vom Arbeitgeber wurde sodann bei der laufenden Lohnverrechnung das kleine Pendlerpauschale von 2.016,00 € (für eine Entfernung von mehr als 60 km) berücksichtigt. Der Einwand des Bf., dass die…
…als erwiesen erachtete Maß hinaus nach allen Richtungen hin zu überprüfen. Dies gilt nicht, soweit aus §§ 34/35 EStG verbindliche Beweisregeln resultieren, wie etwa für einen gemäß § 35 (2) EStG festzustellenden Behinderungsgrad oder für einen Parkausweis nach § 29b StVO zum Nachweis einer Körperbehinderung, mit der…
…als erwiesen erachtete Maß hinaus nach allen Richtungen hin zu überprüfen. Dies gilt nicht, soweit aus §§ 34/35 EStG verbindliche Beweisregeln resultieren, wie etwa für einen gemäß § 35 (2) EStG festzustellenden Behinderungsgrad oder für einen Parkausweis nach § 29b StVO zum Nachweis einer Körperbehinderung, mit der…
…als erwiesen erachtete Maß hinaus nach allen Richtungen hin zu überprüfen. Dies gilt nicht, soweit aus §§ 34/35 EStG verbindliche Beweisregeln resultieren, wie etwa für einen gemäß § 35 (2) EStG festzustellenden Behinderungsgrad oder für einen Parkausweis nach § 29b StVO zum Nachweis einer Körperbehinderung, mit der…
…Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten, liegt ab diesem Zeitpunkt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor (VwGH 26.Juli 2007, 2006/15/0047). Bei Prüfung der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung wird der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem…
…Höhe des sich aus lit. c, d oder e ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988…
…er am Beschäftigungsort wohnen muss, und die Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger…
…weil er am Beschäftigungsort wohnen muss, und die Verlegung des (Familien-) Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger…
…Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung ist niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen (VwGH 3.8.2004, 2000/13/0083, 2001/13/0216). Der Grund, warum Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung dennoch als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…d oder e ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 in der für das Streitjahr 2015…
…dass derartige Aufwendungen solange als durch die Einkunftserzielung veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann die unterschiedlichsten Ursachen haben; sie kann ihre Ursache auch in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen oder…
…Zumutbarkeitsprüfung. So wird einem 10- oder 14-jährigen Jugendlichen ein anderes Maß zumutbar sein, als einem 6- oder 7-jährigen Kind. So ist es auch in meinem Fall. Für den Hinweg gibt es zwar eine direkte öffentliche Verkehrsverbindung von P nach E, doch kommt der…
…der Nähe des Familienwohnsitzes zum Wohnsitz am Hauptbeschäftigungsort sei trotz der Entfernung von 94 km und einer Fahrtdauer von mehr als einer Stunde zumutbar, widerspricht damit der zitierten Rechtsprechung des VwGH. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Zumutbarkeit ausnahmsweise gegeben sein sollte, wenn der…
…Als Richtwert geht die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze von einer Distanz von ungefähr 80 km und einer Fahrtdauer von ca. einer Stunde aus. So hat der VwGH bspw. eine Entfernung (einfache Wegstrecke) von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde noch als…
…| bei mehr als 40 km bis 60 km | 1.356 Euro jährlich, | bei mehr als über 60 km | 2.016 Euro jährlich. d) Ist dem Arbeitnehmer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar…
…| bei mehr als 40 km bis 60 km | 1.356 Euro jährlich, | bei mehr als über 60 km | 2.016 Euro jährlich. d) Ist dem Arbeitnehmer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar…
…75) die Frage der Zumutbarkeit auf Grund der Fahrtzeiten zu prüfen. Im Nahbereich von 25 km ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels entsprechend den Erfahrungswerten über die durchschnittliche Fahrtdauer ohne weitere Einschränkung zumutbar, wenn die Gesamtfahrtzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt…
…der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 Z 27 der StVO 1960, als auch das Parken im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 28 der StVO 1960 von mehrspurigen Kraftfahrzeugen. Gemäß § 5 Abs. 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung gilt die Abgabe mit der ordnungsgemäßen Entwertung des Parkscheins (der…