…dass die Mitgliedstaaten in Anwendung der Verbrauchsteuersystemrichtlinie den allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten müssen. Die Verbrauchsteuerrichtlinie regelt ua, dass Energieerzeugnisse gemäß der Richtlinie 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) als verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten und somit grundsätzlich der Verbrauchsteuer unterliegen. Sofern es dem Ziel der Verbrauchsteuersystemrichtlinie nicht widerspricht…
…BGBl I 1999/106 eingeführt worden, wobei in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage folgende Begründung für die Erweiterung angeführt worden sei: „Auf Grund des Gesamtkonzeptes der Energiebesteuerung soll der Energieverbrauch innerhalb der Energieerzeugung und der Energieverteilung nicht mit Energiesteuern belastet sein. Die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe…
…Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, die keine zeitliche Einschränkung und auch keinen Hinweis auf den in der Freistellungsanzeige angeführten Zeitraum enthält, sodass die in Art 25 Abs 3 AGVO geforderte Begrenzung der Energiesteuervergütung auf 10 Jahre nur der Freistellungsanzeige zu entnehmen ist? c. (1) Ausgangspunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Mag. Dr. Schiffner Kommandit-Partnerschaft, vom 5. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. Juni 2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Kalenderjahr 2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Aloisia Bergauer, die Richterin Mag. Andrea Ebner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
Die Bf. behauptet das Vorliegen einer Ungleichbehandlung von Stromerzeugern und Fernwärmeversorgern, da diese im gleichen Segment als Energieversorger tätig werden. Österreich habe im EU-Vergleich die höchste Inflationsrate bei Fernwärme. Dazu ist anzuführen, dass nicht belegt wurde, dass bei diesen Übergewinne entstanden wären. Außerdem waren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schwaiger & Partner Steuerberatung, Anton-Eder-Straße 5, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 27. März 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 28. Februar 2020 betreffend…