…dieses Bundesgesetzes vor, wenn Vermögen auf Grundlage eines Einbringungsvertrages (Sacheinlagevertrages) nach Maßgabe des § 19 einer übernehmenden Körperschaft tatsächlich übertragen wird. Die Einbringung stellt einen Einzelrechtsnachfolgetatbestand dar. Die Vermögensgegenstände sowie Rechte und Pflichten des eingebrachten Unternehmens gehen nicht gesamthaft auf die übernehmende Kapitalgesellschaft über. Für die…
…Dies beziehe sich auf sämtliche verfahrensrechtliche Positionen, wie etwa das Einbringen von Abgabenerklärungen. Ein Beschluss gemäß § 153 AußStrG führe zur Einzelrechtsnachfolge. Die Anträge auf Durchführung der Veranlagung seien somit mangels Legitimation im Sinne des § 19 Abs. 1 BAO zurückzuweisen. Mit Schreiben vom 15.11.2022…
…Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. lit. c) Das Ausmaß der nach lit. b maßgebenden Beteiligungen verringert sich um jene Anteile, die sich im Wege der Einzelrechtsnachfolge, ausgenommen ……… erworben worden sind, sofern die Verluste nicht erst in Wirtschaftsjahren entstanden sind, die nach dem Anteilserwerb begonnen…
…seien die Verluste der übertragenden Körperschaft grundsätzlich den Rechtsnachfolgern zuzurechnen. Da der Bf. und P die Anteile vor der Umwandlung im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Vertrag vom 10.11.2011) erworben hätten, seien die Verluste der GmbH nicht den Rechtsnachfolgern der übertragenden Körperschaft als Verluste gem. …
…Regelfall keine Gebührenpflicht auslöst. Dies gelte aber nur, wenn keine neuen Urkunden mit dem neuen Vertragspartner aufgesetzt werden. Werde mit dem Einzelrechtsnachfolger eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, sei diese wie ein neuer Mietvertrag zur vergebühren. Zur strittigen Bemessungsgrundlage führte die belangte Behörde aus, dass laut Vergleich…
…Wert von 5.000 Euro nicht übersteigen, sofern kein Antrag auf Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens gestellt wird. 4. Erwägungen Kommt es nicht zur Einantwortung eines Erben liegt keine Gesamtrechtsnachfolge des Erben, sondern nur eine Einzelrechtsnachfolge vor (vgl. VwGH 16.12.1969, 1302/69, zu einer Vorgängerbestimmung)…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. November 2018 betreffend Einkommensteuer 2006 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das…
…Schauer [Hrsg], Erbrecht und Vermögensnachfolge2 [2017], § 11 Verlassenschaftsverfahren, Rz 3). Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt stellt einen materiell-rechtlichen Erwerbstitel dar und führt zur Einzelrechtsnachfolge (siehe § 798 ABGB). Der Zustand der ruhenden Verlassenschaft bleibt erhalten (vgl. VwGH 23.11.2022, 2022/15…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wilhelm Pistotnig in Beschwerdesache Verlassenschaft nach A, Adresse, über die Beschwerde vom 8. November 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 17. Oktober 2017 betreffend Eingangsabgaben beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde vom 24. April 2013 der Beschwerdeführerin Bf, gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2009 - 2011 des Finanzamtes beschlossen: I) Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., verstorben am XX.YY.ZZZZ, zuletzt wohnhaft in Adr., gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 04.02.2016 bzw. vom 09.02.2016 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach Bf., Adresse, über die Beschwerden vom 21.12.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt F vom 21.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 und 2011 (Arbeitnehmerveranlagung) beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Vn.Nn. in der Beschwerdesache A.Nn.1 als Rechtsnachfolger nach A.N..Nn1, vertreten durch Dr. Vn.L., Öffentlicher Notar, Ort, Str. ***2***, über die Beschwerde vom 10. März 2021 gegen den Bescheid…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.P in der Beschwerdesache Verlass nach W.M senior, verstorben am tt.mm.jjjj, vertreten durch C.W Stb. GmbH, A.Str 2, St.A gegen den Bescheid des Finanzamtes U.L.O vom B.D…
…reflektiert, dient möglicherweise vor allem der Eingrenzung der betroffenen Vermögensübergänge. Ohne diese Definition könnte jede Übertragung von vielerlei Arten von "Vermögen" betroffen sein. Das würde auch entgeltliche Übertragungen mit Einzelrechtsnachfolge inkludieren. Dem Einwand des FAG, die bloße Anordnung "bei Übergang von Vermögen" wäre ausreichend gewesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache Bf. als Rechtsnachfolger nach A, Adresse, über die Berufung vom 03.05.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 11.04.2013…
…000 nicht überstiegen haben. Die geringfügigen Geldmittel (ca EUR 2.000) wurde auf Basis des § 153 Abs 2 AußStrG auf die Lebensgefährtin des Beschwerdeführers im Wege der Einzelrechtsnachfolge zur teilweisen Abdeckung der Begräbniskosten übertragen. Unterbleibt die Abhandlung einer Verlassenschaft gem § 153 AußStrG, erfolgt keine Einantwortung…
…Beschluss des Bezirksgerichtes ***x*** vom 25.3.2021 beigelegt. Die Eingaben wurden mit Bescheid vom 13.10.2021 vom Finanzamt Österreich zurückgewiesen, da im gegenständlichen Fall die Veranlagung von einem Einzelrechtsnachfolger beantragt worden sei, der über keine Vollmacht der Verstorbenen über den Tod hinaus verfüge…
…letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sein. Die siebenjährige Frist läuft in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge (Erbschaft, Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung) weiter. Eine Betriebsübertragung im Zuge einer Einzelrechtsnachfolge setzt den neuerlichen Beginn des Fristenlaufes in Gang (siehe z.B. Wolf, Feuchtinger, SWK Spezial, September 2007, "Betriebsübertragungen kompakt"…