…die Einwendungen des Bf brauchte daher nicht eingegangen werden. Über die Beschwerde war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Revision ist nicht zulässig, weil sie nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt (Die Rechtsfragen sind allein schon aufgrund der gesetzlichen Bestimmung sowie der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Es kann daher auch der Drittschuldner seine Einwendungen gegen Bestand und Umfang der gepfändeten und überwiesenen Forderung nur in dem gegen ihn angestrengten zivilgerichtlichen Verfahren vorbringen. Da somit für diese Einwendungen des Drittschuldners der Verwaltungsweg ausgeschlossen ist, erscheint ein Rechtsmittel des Drittschuldners gegen einen Überweisungsbescheid…
…aber nicht zu, Einwendungen des Abgabenschuldners geltend zu machen oder die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen (VwGH 12.11.1980, 3279/80). Nach § 77 Abs. 1 Z 2 AbgEO ist ein Rechtsmittel gegen Bescheide, welche dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach § 70…
…Drittschuldner stehe nach § 65 Abs. 4 AbgEO ein Rechtsmittel zu. Durch das Recht, das Zahlungsverbot anzufechten, werde der Drittschuldner aber nicht zur Partei des Vollstreckungsverfahrens. Er könne sich nur gegen jenen Anspruch wehren, der in seine Interessensphäre eingreift. Es stehe ihm daher nicht zu, Einwendungen…
…die Ansprüche des Finanzamtes über die inhaltliche selbe Umsatzsteuerforderung zu ***3*** von diesem auch beim BG ***4*** geltend gemacht worden seien. Dort seien diese - inhaltlich unberechtigten - Ansprüche sowohl von der dort verpflichteten Partei, der ***19***, als auch vom Bf. als dem dortigen Drittschuldner beeinsprucht worden…
…weil beim Drittschuldner sonst Zweifel auftreten können, welche Einwendungen er aus dem Rechtsverhältnis zum Verpflichteten gegen die gegen ihn geltend gemachte Forderung erheben kann (OGH 28.04.2004, 3 Ob 226/03m). Vielmehr erinnert die im angefochtenen Bescheid verwendete Formulierung an die Entscheidung des OGH…
…aber nicht zu, Einwendungen des Abgabenschuldners geltend zu machen oder die Gültigkeit des Exekutionstitels in Frage zu stellen (VwGH 12.11.1980, 3279/80). Nach § 77 Abs 1 Z 2 AbgEO ist ein Rechtsmittel gegen Bescheide, welche dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach § 70…
…weil beim Drittschuldner sonst Zweifel auftreten können, welche Einwendungen er aus dem Rechtsverhältnis zum Verpflichteten gegen die gegen ihn geltend gemachte Forderung erheben kann (OGH 28.04.2004, 3 Ob 226/03m). Vielmehr erinnert die im angefochtenen Bescheid verwendete Formulierung an die Entscheidung des OGH…
…fordere die sofortige Einstellung der Lohnpfändung sowie die Aussetzung des Betrages. ---//--- Mit Beschwerdevorentscheidung vom 27.09.2022 wies der Magistrat der Stadt Wien die Beschwerde gemäß § 260 BAO als unzulässig zurück und führte aus, dass dem Drittschuldner gegen den Lohnpfändungsbescheid das Rechtsmittel der Beschwerde zustehe…
…Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht, ohne weitere Einwendungen vorzubringen. ********** Anlässlich der Vorlage der Beschwerde teilte das Finanzamt im Bericht vom 28. August 2014 mit, dass die Beschwerde lediglich damit begründet werde, dass auf Grund verschiedener Umstände die Einkünfte des Bf. unter dem Existenzminimum lägen…
…die Forderungspfändungen nicht von vornherein objektiv zur Rückstandsminimierung ungeeignet waren, sondern zu entsprechenden Überweisungen der Drittschuldnerin an den Abgabengläubiger führte, erfolgte auch die Festsetzung der Kosten des Vollstreckungsverfahrens zu Recht (vgl. dazu Liebeg, AbgEO2, § 26, Tz 6 mwN). Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch richten…
…dass dem Drittschuldner verboten wurde, an den Abgabenschuldner zu bezahlen. Die im Sicherungsverfahren unzulässige Überweisung an die Republik Österreich zur Einziehung ist nicht erfolgt. Seitens des Drittschuldners erfolgten aktenkundig keine Einwendungen gegen die Pfändung. Die aufgrund des Sicherstellungsauftrages vorgenommenen Pfändungen sind daher seitens des Finanzamtes…
…enthält den Namen und die Anschrift des Bf. sowie den Vermerk, dass die Abgabenschuld vollstreckbar ist. Mit Bescheid vom 18. Februar 2019 verfügte die belangte Behörde die Pfändung einer dem Bf. gegenüber der Drittschuldnerin zustehenden Geldforderung in Hinblick auf die geschuldeten Abgaben in Höhe von…
…Verbuchung dieses Abgabenguthabens erteile. ********** Mit Bericht vom 1.2.2017 wurde die Beschwerde vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht unter Wiederholung der Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung vorgelegt, ohne zu den Einwendungen des Bf. im Vorlageantrag Stellung zu nehmen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Abgabenbehörde kann gemäß …
…Ausführungen der belangten Behörde bzw die Einwendungen des Bf zu diesen Bescheiden musste deshalb nicht mehr eingegangen werden. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden und die angefochtenen Pfändungsbescheide ersatzlos aufzuheben. Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Aufgrund des am 24.10.2025 über ***Beh_ersuchender_MS*** übermittelten Beitreibungsersuchens pfändete die Abgabenbehörde mit Bescheid vom 24.11.2025 dem Beschwerdeführer (Bf) gegen den Drittschuldner zustehende Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gem. §…
…über die Beschwerde vom 14. Mai 2018 gegen den Bescheid des FA vom 27. April 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Pfändung einer Geldforderung 2018 (Drittschuldnerin: ***2***) zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…22.10.2020 gab das Finanzamt den mit Schreiben vom 05.10.2020 erhobenen Einwendungen des ASt gegen den Anspruch, welcher dem abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahren zugrunde gelegen sei, nicht statt. Begründend wurde nach Zitierung des § 12 AbgEO ausgeführt, dass er einen Antrag auf Einstellung der Drittschuldnerexekution…
…Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltsverpflichtungen und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Wie dem Akteninhalt zu entnehmen ist, wurde der diesen Pfändungen zugrunde liegende Sicherstellungsauftrag mit der oben angeführten Entscheidung des BFG aufgehoben. Damit wurde den gegenständlichen…
…bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltsverpflichtungen und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Wie dem Akteninhalt zu entnehmen ist, wurde der diesen Pfändungen zugrunde liegende Sicherstellungsauftrag mit der oben angeführten Entscheidung des BFG aufgehoben. Damit wurde den gegenständlichen Bescheiden die rechtliche…