…17.4.2017 mit E-Mail Beschwerde. Diese Beschwerde lautet: „Hiermit erhebe ich Beschwerde gegen die Zurückweisung meines Einspruches Seitens meines Gatten A**** H**** zu folgender Geschäftszahl: MA 67-PA-******/*/* Begründung: Ich hatte einen Einschreibbrief von der Post hinterlegt, den ich innerhalb der vorgegebenen Abholfrist…
…Eine Person, die ein Rechtsmittel einreicht, ohne anzugeben, dass sie im Namen einer anderen Person handelt, ist selbst Einschreiter und das Anbringen ist dem Einschreiter zuzurechnen. Ist eindeutig, wem ein Anbringen zuzurechnen ist, bedarf es keiner weiteren Ermittlungen (VwGH 16.10.2010, 2009/16/0091…
…Schreiben des ***E*** ein. Im Briefkopf scheint Herr ***E*** mit dem Briefpapier seiner Ordination auf. Auch die Unterschrift lautet auf den Einschreiter. Im Schreiben geht es um die rückwirkende Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe zumindest ab Mai 2018 bis Jänner 2022 für ***S***. Erwägungen 1. Gemäß …
…Beschwerde vom 22. Oktober 2018 und der Vorlageantrag vom 30.01.2019 werden gemäß § 260 Abs. 1 lit a Bundesabgabenordnung (BAO) - mangels Aktivlegitimation des Einschreiters - als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz…
…auszuweisen. Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden Frist…
… 260 Abs 1 lit a BAO mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1) Verfahrensgang Auf Basis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung des Finanzamtes…
…sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 264 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde beispielsweise dann zurückzuweisen, wenn sie der Vertreter der Partei…
…o.a. Bescheid Zl. ***3***, festgelegten Beschwerdefrist und brachten gleichzeitig eine Beschwerde gegen diesen Bescheid ein. Das damalige Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien erließ daraufhin am 15.07.2021 zwei getrennte Bescheide an die beiden Einschreiter: Der Bescheid Zl. ***1***, ist an Herrn **NN** gerichtet. Der…
…Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen. Sie hat dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die Eingabe nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt; werden die Mängel rechtzeitig…
…Mit Schriftsatz vom 20.03.2019 brachte der ausgewiesene Rechtsvertreter gegen den Bescheid vom 07.03.2019 das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Als Einschreiter wurde GF angeführt. Begründend wurde ausgeführt: "Gegen den Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe vom 07.03.2019 erstattet GF durch…
…auszuweisen. Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosen Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden Frist…
… 273 Abs. 1 BAO zurück. Es führte in der Begründung aus, die Berufung sei aufgrund mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig. Die Firma P verfüge über keine Familienbeihilfenangelegenheiten betreffende Vollmacht der Berufungswerberin und sei somit nicht berechtigt, für sie eine Berufung einzubringen. Gegen den Zurückweisungsbescheid vom…
…der Ich-Form formuliert. Darüber hinaus unterscheidet sich nach Aktenlage die Unterschrift der Einschreiterin deutlich von jener der Kindesmutter Frau ***1***. Zusammenfassend war daher wie im Spruch zu befinden. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
… 260 Abs 1 lit a BAO mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1) Verfahrensgang Auf Basis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung des Finanzamtes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***V***, ***Adr-V***, betreffend die Beschwerde vom 31. Jänner 2017 gegen den Bescheid über die Heranziehung zur Haftung nach § 9 BAO, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1…
…3 AVG ermächtigen Mängel schriftlicher Anbringen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden…
…inhaltlich bestimmt war (VwGH 7.3.1991, 90/16/0043). Anbringen einer nicht hierzu legitimierten Person sind ohne Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens zurückzuweisen; die falsche Bezeichnung des Einschreiters stellt kein sanierbares Formgebrechen i.S.d. § 85 BAO dar (VwGH 24.6.2010, 2010/15/0001). Adressat…
…Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen. Sie hat dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, daß die Eingabe nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt; werden die Mängel rechtzeitig…
VERSTÄNDIGUNG Das Bundesfinanzgericht teilt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zur Beschwerde vom 3. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. März 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, mit: Nach Auffassung…
…somit als unzulässig erweisen, sind daher bereits aus diesem Grund mit Beschluss zurückzuweisen. 2. Der Einschreiter S**** O**** hat im Verwaltungsverfahren eine Vollmacht vorgelegt, aus welcher sich ergibt, dass er am 30.9.2020 von R**** B**** O**** bevollmächtigt wurde, diese in allen geschäftlichen…