…maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Umsatzsteuer 12/2014 (16.02.2015) und Umsatzsteuer 01/2015 (16.03.2015) zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…von Mitteln mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…dem Bf mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…dem Bf mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was sie nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können, und mangels Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der…
…Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Umsatzsteuer 2009 (15. Februar 2010) zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen…
…dem Bf mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…dem Bf mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was er nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…durfte mangels Darlegung des Fehlens der Mittel im maßgeblichen Zeitraum der Fälligkeit der Abgabenverbindlichkeiten zu deren vollständiger Entrichtung, was der Bf nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.4.2002, 99/15/0253) tauglich nur durch Darstellung auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin hätte aufzeigen können…
…auch der Einnahmesituation der Primärschuldnerin keineswegs dargelegt wurde, dass die Bf hinsichtlich der Abgabenschuldigkeiten das Finanzamt keinesfalls schlechter, sondern eher sogar bessergestellt habe, als andere Gläubiger. Hinsichtlich der behaupteten Besserstellung ist zudem darauf hinzuweisen, dass am Abgabenkonto der Primärschuldnerin bei Beginn der Geschäftsführungsfunktion der Bf…
…In die Liquiditätsrechnung sind jedenfalls die gesamte Einnahmesituation (VwGH 5.4.2002, 99/15/0253), die gesamte Liquiditätssituation (VwGH 24.2.2011, 2009/16/0108), die freiwillig geleisteten Zahlungen (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0010), die im Wege der Exekution entrichteten Beträge (VwGH 27…
…des HG Wien vom 27. Mai 2016 Kenntnis hatte. Ungeachtet dessen nahm die belangte Behörde nach diesem Zeitpunkt auf Grund einer Zahlungsvereinbarung Zahlungen von insgesamt 40.000 Euro von der Primärschuldnerin entgegen. Die Zahlungen zu je 8.000 Euro erfolgten dabei am 4. Mai 2016…
…In die Liquiditätsrechnung sind jedenfalls die gesamte Einnahmesituation ( VwGH 5.4.2002, 99/15/0253), die gesamte Liquiditätssituation (VwGH 24.2.2011, 2009/16/0108), die freiwillig geleisteten Zahlungen (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0010), die im Wege der Exekution entrichteten Beträge (VwGH 27…
…Mittel, ihre offenen Verbindlichkeiten und die von ihr geleisteten Zahlungen enthalten. Diese Voraussetzungen und Anforderungen seien auch durch die dreifach adaptierte Aufstellung der Verbindlichkeiten und Tilgungen nicht im Ansatz erfüllt worden. Keine Erwähnung in diesen Aufstellungen finde z.B. die Einnahmensituation der Primärschuldnerin. Die Behauptung…
…Nachweises (Verhältnisrechnung) einzubeziehen: - die gesamte Einnahmensituation (vgl. VwGH 25.4.2002, 99/15/0253); - die gesamte Liquiditätssituation (vgl. VwGH 24.2.2011, 2009/16/0108); - die freiwillig geleisteten Zahlungen (vgl. VwGH 27.8.2008, 2006/15/0010); - die im Wege der Exekution entrichteten Beträge (vgl…
…Einnahmensituation) gegenüber zu stellen gewesen. In der Folge wurde seitens des steuerlichen Vertreters klargestellt, dass die in Beilage 3 des Schreibens vom 28.07.2020 aufgelisteten Zahlungen sämtliche verfügbaren Mittel der Primärschuldnerin umfassen würden. Genua genommen seien es sogar mehr als die verfügbaren Mittel der…
…Verhältnisrechnung) ist einzubeziehen: die gesamte Einnahmensituation (VwGH 25.04.2002, 99/15/0253), die gesamte Liquiditätssituation (VwGH 24.02.2011, 2009/16/0108) die freiwillig geleisteten Zahlungen (VwGH 27.08.2008, 2006/15/0010), die im Wege der Exekution entrichteten Beträge (VwGH 27.08.2008…