…auf Einlegung eines Rechtsbehelfs in einem mindestens zweistufigen Verfahren ausgeübt werden kann; auf der ersten Stufe bei einer Zollbehörde oder einem Gericht oder einer von den Mitgliedstaaten für diesen Zweck benannten anderen Stelle. Gem § 264 Abs 1 BAO kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats…
…Abs. 2 Buchstabe a eine Nochmalige Begründung nachreichen werden. Wir bitten daher um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen ***Spedition*** I.A. ***Mitarbeiter**" Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe a UZK bestimmt, dass das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs in einem mindestens zweistufigen Verfahren ausgeübt werden kann…
…soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz…
…EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete…
…soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz…
…zu erhalten hat, innerhalb einer ab Zustellung dieser Mitteilung laufenden Frist Stellung zu nehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die dem Beteiligten mit Gründen versehene Entscheidung. in geeigneter Form mitgeteilt, welche eine Belehrung über das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs nach Art. 23 mZK…
…ab diesem Tag vollziehbar." Art. 45 UZK lautet: "Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung "(1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit…
…eingeräumten Ermessens von der Forderung einer Sicherheitsleistung absieht, eine Sicherheit zu fordern (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 30. März 2000, Zl. 2000/16/0008, VwSlg 7.498/F). Gemäß Artikel 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt…
…sind, soweit sie Beschwerden betreffen, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Gemäß Artikel 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn…
…regle die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung abschließend, während sich das Verfahren nach nationalem Recht richte. Das Zollamt Österreich wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. November 2025, Zl. ***ZA-BVE***, als unbegründet ab. Das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs könne gemäß Art…
…zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABL L 302 vom 19.10.1992, (Zollkodex - ZK) wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an…
…das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs in einem mindestens zweistufigen Verfahren ausgeübt werden. Als Rechtsbehelf der erste Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 43 Abs. 1 ZollR-DG). Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet gemäß § 46 ZollR-DG das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten…
…nun der Vorlageantrag vom 17. September 2015. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzten jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an…
…Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch den Senat und den Antrag auf mündliche Verhandlung zurück. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 45 Abs.1 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung keine aufschiebende Wirkung. Gemäß Abs.2 leg. cit…
…zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABL L 302 vom 19.10.1992, (Zollkodex - ZK) wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an…
…1.2.2017 beantragte der Bf. die Vorlage an das Bundesfinanzgericht. Rechtslage: Gemäß Art. 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an…
…Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder…
…Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85 e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzten jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz…
…Gemäß § 85e ZollR-DG bildet das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (§ 85 e ZollR-DG). Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzten jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz…
…130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß Art. 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…