…eine rechtzeitige Einbringung des Fristverlängerungsansuchens angesehen. Diese für den Berufsstand der steuerlichen Vertreter erfreuliche Rechtsansicht entspreche allerdings nicht der Judikatur sowie der herrschenden Ansicht, nach der bei Beförderung einer Sendung diese auf Gefahr des Absenders erfolge und die Beweislast des Einlangen des Schriftstückes bei der…
…Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht - wie im Beschwerdefall - der Beweis der Postaufgabe nicht aus (vgl VwGH 26. Juli 2017, Ra 2016/13/0039; VwGH 6. Juli 2011, 2008/13/0149). Mangels nachgewiesenem (rechtzeitigen) Einlangen des…
…Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht (vgl das hg Erkenntnis vom 15. Februar 2006, 2002/13/0165). Für die Übermittlung im Wege des Telefax gilt nichts anderes. Auch in einem solchen Fall trifft die Beweislast für das Einlangen einer bestimmten…
…worden. Nach der Aktenlage sind die Berufungen beim Finanzamt jedoch nicht eingegangen . Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Ein langen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…Poststelle "liegenbleiben". Entsprechend der unten dargestellten rechtlichen Beurteilung erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post jedoch prinzipiell auf Gefahr des Absenders, diesen trifft daher auch grundsätzlich die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes (somit des Gruppenantrages) bei der Behörde. Das dementsprechende Vorbringen der Beschwerdeführerin…
…einlangen (vgl. bspw. VwGH 17.09.1996, 96/14/0042). Darüber hinaus entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…Dies setze allerdings voraus, dass das Schriftstück bei der Behörde tatsächlich einlange. Die Beförderung der Sendung durch die Post erfolge auf Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde treffe nach der Judikatur den Absender. Hierfür reiche der Beweis der…
…der ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Das gilt für Postaufgabe gleichermaßen wie für die Übermittlung im Wege des Telefax (VwGH…
…das Schriftstück bei der Abgabenbehörde tatsächlich einlangt (VwGH 26.7.2017, Ra 2016/13/0039). Die Beförderung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…das Schriftstück bei der Abgabenbehörde tatsächlich einlangt (VwGH 26.7.2017, Ra 2016/13/0039). Die Beförderung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (VwGH 7.11.1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238; 1.3.2007, 2005/15/0137; 10.8.2010, 2010/17/0067; 6.7.2011, 2008/13/0149). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender …
…aber noch nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde. Dafür reicht…
…Übermittlung der Berufung auf das Postausgangsbuch verwiesen. In diesem Zusammenhang wird auf die ständige Rechtsprechung des VwGH verwiesen, nach der die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender…
…Datenübertragung übermittelte Anbringen sind erst eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Netzstörungen und Umstände im Sendegerät, die zu einem Fehler in der Datenübertragung führen, gehen zu Lasten des Absenders (Leitner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4 …
…Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (vgl. VwGH vom 28.4.2005, Zl. 2004/16/0238), den hinsichtlich der Postaufgabe die Beweislast trifft. Hat die Behörde ein Schriftstück ohne Zustelllnachweis versendet, so trifft sie die Beweislast der Zustellung und muss sie die…
…noch nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (z.B. VwGH…
…Beweis für das Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde. Es entspreche der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde treffe den Absender (siehe VwGH…
…06.07.2011, 2008/13/0149; VwGH 26.07.2017, Ra 2016/13/0039). Die Beweislast für das Einlangen des Poststückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender (z.B. VwGH 7.10.1993, 92/01/0881; VwGH 15.02.2006, 2002/13…
…Gefahr des Absenders erfolgt. Eine Eingabe gilt nur dann als eingebracht, wenn sie der Behörde wirklich behändigt worden ist, also ihr tatsächlich zugekommen ist (VwGH 20.1.1983, 82/16/0119). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender (s…
…1 EStG 1988 mit Ablauf des 31.12. 2020. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde, trifft den Absender. Da der…