…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. März 2023 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2023 und Folgejahre, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der Spruch…
…durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. August 2023 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2023, St.Nr. ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Rechtslage ab dem 1. Jänner 2014. 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit 17. August 2012 setzte das Finanzamt (kurz FA) die Einkommensteuervorauszahlung 2012 mit EUR 14.241,00 fest. Aus der Bescheidbegründung geht hervor, dass diese Festsetzung auf der Veranlagung 2010 basiert und diese Abgabenschuld gem. …
…Der Abgabenbehörde stehe keinerlei Ermessensspielraum zu. Die Beschwerdeführerin sei seit Jahren als Unternehmerin tätig und wisse daher über die Systematik und die Fristen der Einkommensteuervorauszahlungen Bescheid, zumal sie diese bisher auch immer termingerecht eingehalten habe. Durch den rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag gilt die Beschwerde wiederum als…
…das Finanzamt diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung verwies das Finanzamt auf den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid für 2016 vom 6.Juni 2016, in welchem die Höhe des Vorauszahlungsbetrages für 2016 und die Art der Berechnung des Ausgleichsviertels mitgeteilt wurden. Die Bescheidzustellung sei in die Databox…
…2026 im Zeitraum November oder Anfang Dezember 2025 nicht zugestellt worden ist und daher die Beschwerde des Bf. gegen dieses EVZ-Bescheid 2026 fristgerecht eingebracht worden ist. 3.1.3. Ad Einkommensteuervorauszahlung: Im vorliegenden Fall waren Umstände im Sinne des § 45 Abs. 4 EStG 1988…
…die Beschwerde vom 31.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kitzbühel Lienz vom 06.10.2016, betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Am 16.07.2024 teilte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers dem Bundesfinanzgericht mit E-Mail (OZ 14) mit, dass der Anregung des Bundesfinanzgerichts, den Vorlageantrag zurückzunehmen (weil dem Begehren auf Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen mit 0 € letztlich entsprochen wurde), nicht entsprochen werde. Gemäß § 261 Abs…
…Steuerpflichtige im Ergebnis der Veranlagung noch zur Einkommensteuer zu entrichten hat. § 46 EStG sieht die Anrechnung solcher Beträge vor, mit denen die Einkommensteuerschuld vom Steuerpflichtigen oder für ihn schon vor der bescheidmäßigen Festsetzung teilweise zu tilgen war. Anzurechnen sind die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungsbeträge…
…Graz, über die Beschwerde vom 29. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 20. Mai 2019 betreffend Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2019 und Folgejahre, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. April 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin ***1***…
…Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 19.7.2017, betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…ein Pendlereuro von EUR 100,50 berücksichtigt. Das Pendlerpauschale von (insgesamt) EUR 1.503,00 wurde gemäß den übermittelten Lohnzetteln bereits in der unterjährigen Lohnverrechnung berücksichtigt. Für das Jahr 2020 wurden Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von EUR 480,00 geleistet. 2. Beweiswürdigung Der obig festgestellte Sachverhalt…
…offenen € 7.110.-- ab und entrichtete am 10.6.2016 den Restbetrag von € 972.--. Bei dieser Vorgangsweise übersah sie offenbar, dass es sich einerseits um die laufende Einkommensteuer-Vorauszahlung, andererseits um die Einkommensteuer 2015 handelte. In der Beschwerde führt die Bf. selbst aus…
…von insgesamt € 4.214,00. Der Übersichtlichkeit halber werden die betragsmäßigen Buchungen der Einkommensteuer 2014 auf dem Abgabenkonto wie folgt dargestellt: | Datum | Text | Betrag | 28.08.2014 | Vorauszahlungsbescheid | 1.119,00 | 25.02.2016 | Erstbescheid |…
…4. 2014 datierte Eingabe des Bf ein: Betreff: Zahlungsaufforderung + Einkommensteuervorauszahlung 2014Steuernummer 07***** VNR 4*****BerufungDurch die oben angeführte Zahlungsaufforderung wurde mir der Betrag von € 121,00 als Forderung vorgeschrieben. Da ich seit August 2012 nur mehr einen Bezug aus der PVA habe und ein…
… 2 Abs. 2 EStG 1988) und dem sich daraus ergebenen - höheren - Steuertarif (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) und folglich höheren Einkommensteuerschuld. Aus dem dem Einkommensteuervorauszahlungsbescheid zugrundeliegende Einkommensteuerbescheid 2014 vom 23.04.2015 ist ersichtlich, dass die Bf. zwei Einkunftsquellen hatte, nämlich aus der Pensionsversicherungsanstalt und…
…2017 um 9% erhöht wurde. Gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 hat der Steuerpflichtige auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Die Berechnung der Vorauszahlung für ein Kalenderjahr erfolgt nach der gesetzlichen Regelung des § 45 Abs. 1 EStG 1988 auf Grundlage der Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte…
…2) Das Finanzamt wies die Beschwerde gegen den Vorauszahlungsbescheid mit Beschwerdevorentscheidung vom 07.11.2017 als unbegründet ab, wobei es die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2016 wiedergab. Im Vorlageantrag vom 05.12.2017 betreffend den Einkommensteuer- sowie den Vorauszahlungsbescheid brachte der Bf…
…beim Finanzamt eingereicht. Mit zwei Bescheiden des Finanzamtes jeweils vom 08.01.2015 erfolgte die Veranlagung zur Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) und die Festsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2015 und Folgejahre (Vorauszahlungsbescheid 2015). Mit Eingaben vom 10.02.2015 wurde gegen beide Bescheide Beschwerde erhoben. …
…Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2013 hinsichtlich des mit Datum3 veräußerten Hälfteanteils an der Liegenschaft in 2xxx K., Adresse2, festgehalten, dass eine Immobilienertragsteuer wegen der Befreiungsbestimmung gemäß § 30 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 (Hauptwohnsitzbefreiung) nicht anfalle. Im Zuge der Veranlagung der Bf. zur Einkommensteuer…