…Sachbescheide, mit welchen die bisher von der Gattin erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Beschwerdeführer zugerechnet wurden. Die Wiederaufnahmebescheide wurden dabei wie folgt begründet: "Folgende Tatsachen sind durch die GPLA-Prüfung im März 2007 neu hervorgekommen: Beim Ehegatten wurde ein Einkommenssplitting zugunsten der Ehegattin durchgeführt. Bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. DK AZ über die Beschwerde der Frau Mag. VNBf Vater, vertreten durch die VG Vater Rechtsanwalts-GmbH, vom 16. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 23. September 2008 betreffend Einkommensteuer 2003…
2002-2006: Die Entscheidung darüber, welche Investitionen, Reparaturen oder Instandhaltungen durchzuführen waren, trafen die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss nach Vorschlag durch den Hausverwalter mit bindender Wirkung für den Hausverwalter (Protokoll der Eigentümerversammlung vom 26.5.2004; § 28 Abs 1 Z 1 WEG). Der Hausverwalter ließ sodann…
Die Fruchtnießer könnten gegenüber der Bf. als Fruchtgenussbestellerin zivilrechtlich verpflichtet gewesen sein, die Kosten dieser Investition zu tragen, da es sich hiebei genauso um eine Maßnahme gem. § 513 ABGB gehandelt haben könnte, wie bei der Tragung der Kosten für eine Feuerversicherung (vgl. 29.10.1907…
…2007. Für die Jahre 2003 bis 2005 ergingen Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen mit Ausfertigungsdatum 08.07.2009. Die Wiederaufnahmebescheide wurden wie folgt begründet: "Folgende Tatsachen sind durch die GPLA-Prüfung im März 2007 neu hervorgekommen: Beim Ehegatten wurde ein Einkommenssplitting zugunsten der (Anm…
…wurden von der Abgabenbehörde gleichlautend wie folgt begründet: "Die Kapitaleinkünfte der Ehegattin wurden zusätzlich angesetzt, da diese ausschließlich dem Ehepartner (Bf.) zuzurechnen sind. Beim Einkommenssplitting der Fa. Z-Firma zugunsten der Ehegattin des Mitarbeiters und Beteiligten handelt es sich um Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen und…
…Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2002 bis 2005. Die Wiederaufnahmen wurden wie folgt begründet: "Folgende Tatsachen sind durch die GPLA-Prüfung im März 2007 neu hervorgekommen: Beim Ehegatten wurde ein Einkommenssplitting zugunsten der Ehegattin durchgeführt. Bei diesen Zahlungen handelt es sich um Rechtsbeziehungen zwischen…
…9.492,63. Vom Finanzamt wurde der Antrag auf teilweise Stattgabe gestellt. Dem Ersuchen um Mitteilung der sonstigen Bezüge in Form eines Einkommenssplittings mit dem Formular L17 sei vom Beschwerdeführer nicht entsprochen worden. Die (auf die ausländischen Einkünfte entfallenden) Sechstelbezüge wären daher im Schätzungswege ermittelt…
…gesetzlich dadurch anerkannt, dass der zusätzliche gesetzliche Mitversicherungsbeitrag nach vier Jahren entfalle. Unter Anwendung eines Einkommenssplittings würde statt der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkommensteuer für das verfahrensgegenständliche Veranlagungsjahr 2017 iHv 6.763,- Euro nur eine Einkommensteuer von insgesamt 4.931,08 Euro anfallen. Es würde sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
…die nicht endbesteuerungsfähigen Einkünfte aus Kapitalvermögen jeweils mit 0 € festgesetzt. Die Verfahrensbescheide für die Jahre 2002 bis 2005 wurden dabei wie folgt begründet: "Folgende Tatsachen sind durch die GPLA-Prüfung im März 2007 neu hervorgekommen: Beim Ehegatten wurde ein Einkommenssplitting zugunsten der Ehegattin durchgeführt…
…gewählten Vertragsgestaltung zwar ein zivilrechtlich zulässiger Weg beschritten wurde, wohl mit der Absicht, die Abgabepflicht zu umgehen (Einkommenssplitting) bzw zu mindern (Verkehrssteuern) bzw zu kürzen (USt-Zahllast-Vorsteuerabzug unter der Grundvoraussetzung der Unternehmereigenschaft). (…)" (7) In ihrem Vorlageantrag weist die Bf. zunächst ergänzend darauf hin…
…Fruchtgenuss mit Zurückhaltung. Nach Doralt (RdW 1998, 519) drängt sich als Beweggrund für solche Konstruktionen zwischen Ehegatten der Steuerspargedanke durch Einkommenssplitting auf. Bei einer reinen Vermögensverwaltung - wie einer Vermietung - sei die Wahrnehmung von Marktchancen durch eigene Leistung und eigene Verantwortung kaum möglich. Ein Risiko des…
…sich argumentieren, dass das Steuerrecht Steuerpflichtigen, die über Vermögensgegenstände verfügen, an denen ein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden kann, durch die Anerkennung von Fruchtgenusskonstruktionen ein simples Instrument des Einkommenssplittings gewährt. Wird dieses Instrument verwendet, könnte als Ausgleich dafür für Steuerpflichtige, die dieses Splitting freiwillig wählen wollen, steuerlich…
… Leodolter BFGj 16, 22; Blasl SWK 16, 141). Ausgeschlossen sind aus Gründen der Vermeidung eines Einkommenssplittings Leistungen, die von Angehörigen ( § 25 BAO) erbracht werden, die zum Haushalt des Kinds gehören (LStR 884j). (dd) Betreuungsleistungen. Abzugsfähig sind nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage nur die Kosten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, diese vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. März 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht…
Ein Auszug vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ergab, dass im Zeitraum der behaupteten Leistungserbringung lediglich zwei Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet waren. Deren Anmeldung bestand aber auch nur bis Ende September 2016, weshalb im vermeintlichen Leistungszeitraum Oktober u. November 2016 überhaupt keine angemeldeten Arbeitnehmer. Auszug GISA Zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 18. Mai 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 6. Mai 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für…