IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache DMG, vom 31. Mai 2013, vertreten durch LL, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. April 2013, betreffend Körperschaftsteuer 2007 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 14.11.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Einkünften, S. 235). Die Gewerblichkeitsfiktion des § 7 Abs 3 KStG 1988 stehe dieser Verbindung zur Besteuerung natürlicher Personen nicht entgegen, denn die daraus folgende Einkünftetransformation diene nur der Vereinfachung der steuerlichen Gewinnermittlung von rechnungslegungspflichtigen Körperschaften. Sie ändere aber nichts am Einkommensbegriff (Peyerl aaO, S. 219)…
…Einkünften, S. 235). Die Gewerblichkeitsfiktion des § 7 Abs 3 KStG 1988 stehe dieser Verbindung zur Besteuerung natürlicher Personen nicht entgegen, denn die daraus folgende Einkünftetransformation diene nur der Vereinfachung der steuerlichen Gewinnermittlung von rechnungslegungspflichtigen Körperschaften. Sie ändere aber nichts am Einkommensbegriff (Peyerl aaO, S. 219)…
…Das Einkommen ermittelte sich dabei nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Da die Beschwerdeführerin nach § 189 UGB aufgrund ihrer Rechtsform rechnungslegungspflichtig war, bezog sie iSd Einkünftetransformation des § 7 Abs. 3 KStG 1988 gewerbliche Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988 und ermittelte folglich ihren Gewinn nach …
…Das Einkommen ermittelte sich dabei nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Da die Beschwerdeführerin nach § 189 UGB aufgrund ihrer Rechtsform rechnungslegungspflichtig war, bezog sie iSd Einkünftetransformation des § 7 Abs. 3 KStG 1988 gewerbliche Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988 und ermittelte folglich ihren Gewinn nach …
…Das Einkommen ermittelte sich dabei nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Da die Beschwerdeführerin nach § 189 UGB aufgrund ihrer Rechtsform rechnungslegungspflichtig war, bezog sie iSd Einkünftetransformation des § 7 Abs. 3 KStG 1988 gewerbliche Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988 und ermittelte folglich ihren Gewinn nach …
…nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Da die Beschwerdeführerin nach § 189 UGB aufgrund ihrer Rechtsform rechnungslegungspflichtig war, erzielte sie iSd Einkünftetransformation des § 7 Abs 3 KStG 1988 Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 23 EStG 1988 und ermittelte folglich ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988. Nach…
…nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Da die Beschwerdeführerin nach § 189 UGB aufgrund ihrer Rechtsform rechnungslegungspflichtig war, erzielte sie iSd Einkünftetransformation des § 7 Abs 3 KStG 1988 Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 23 EStG 1988 und ermittelte folglich ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988. Nach…
…Das Einkommen ermittelte sich dabei nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Da die Beschwerdeführerin nach § 189 UGB aufgrund ihrer Rechtsform rechnungslegungspflichtig war, bezog sie iSd Einkünftetransformation des § 7 Abs. 3 KStG 1988 gewerbliche Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988 und ermittelte folglich ihren Gewinn nach …
…Das Einkommen ermittelte sich dabei nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Da die Beschwerdeführerin nach § 189 UGB aufgrund ihrer Rechtsform rechnungslegungspflichtig war, bezog sie iSd Einkünftetransformation des § 7 Abs. 3 KStG 1988 gewerbliche Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988 und ermittelte folglich ihren Gewinn nach …
…Das Einkommen ermittelte sich dabei nach den Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Da die Beschwerdeführerin nach § 189 UGB aufgrund ihrer Rechtsform rechnungslegungspflichtig war, bezog sie iSd Einkünftetransformation des § 7 Abs. 3 KStG 1988 gewerbliche Einkünfte gemäß § 23 EStG 1988 und ermittelte folglich ihren Gewinn nach …
…RV/1126-L/07 vom 14.01.2011). Fallen von natürlichen Personen im Rahmen der Vermögensverwaltung getätigte Termingeschäfte in den Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte, sind hingegen solche Einkünfte bei Kapitalgesellschaften auf Grund der Einkünftetransformation des § 7 Abs. 3 KStG stets den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen…
…RV/1126-L/07 vom 14.01.2011). Fallen von natürlichen Personen im Rahmen der Vermögensverwaltung getätigte Termingeschäfte in den Bereich der außerbetrieblichen Einkünfte, sind hingegen solche Einkünfte bei Kapitalgesellschaften auf Grund der Einkünftetransformation des § 7 Abs. 3 KStG stets den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen…
… 7 Rz 146 ff), für § 7 Abs 3-Körperschaften kommt ein vertikaler Verlustausgleich aufgrund der Einkünftetransformation nicht in Betracht. e. Erst nach Durchführung des Verlustausgleichs bei der übertragenden (abspaltenden) Gesellschaft, greifen die Regeln des UmgrStG in Bezug auf den Verlustabzug der übernehmenden Gesellschaft (der Nachfolgegesellschaft…
…EStG sind, werden somit“ transformiert“ und einer Einkunftsart (§ 23 EStG) zugerechnet. Die Zurechnungsvorschrift von § 7 Abs. 3 schafft für bestimmte Körperschaften einen eigenständigen Einkommensbegriff. Die Einkünftetransformation von § 7 Abs. 3 KStG setzt voraus, dass die Körperschaft steuerbare Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 EStG bezieht. Nach…