IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter im Beisein der Schriftführerin über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH als Masseverwalterin im Konkurs der X Handels- und Beteiligungs G.m.b.H. in Liqu., [Adresse], [Ort], vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die AT Tax Advisory & Trustee Steuerberatung GmbH, Rudolfsplatz 9, 1010 Wien, vom 14.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15.09…
… 188 BAO, vom 6.10.2016 abweichend von der Abgabenerklärung erlassen. Dieser Einkünftefeststellungsbescheid 2011 vom 6.10.2016 war an die zuletzt an der Mitunternehmerschaft beteiligt gewesenen Gesellschafter gerichtet und wurde der gemäß § 81 BAO bestellten zustellungsbevollmächtigten Vertreterin der Mitunternehmerschaft, der beschwerdeführenden Frau Vn Fn…
Die Zustellung des gegenständlichen Einkünftefeststellungsbescheides gemäß § 188 BAO für das Jahr 2011 an die Bf. im Postwege per internationalem Einschreiben ist im Einklang mit der stRsp des VwGH nicht in den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta gefallen, sodass auch im Hinblick auf die Regelung des § 13…
…13/0027 bis 0029-3, das vorgenannte Erkenntnis des BFG vom 1. April 2016 teilweise auf, u.a. hinsichtlich der Einkünftefeststellung für das Jahr 2003. Das BFG entschied im fortgesetzten Verfahren mit Erkenntnis vom 12. Oktober 2020, GZ. RV/7101107/2018, welches in seiner Begründung…
…des Bescheides vom 21. Februar 2012 bestätigt wird. Gemäß dem bereits zitierten § 192 BAO müssen die für den Bf. in Grundlagenbescheiden (Einkünftefeststellungsbescheiden, Nichtfeststellungsbescheiden) für das Jahr 2005 festgestellten Einkünfteanteile und sonstige Feststellungen in die Einkommensteuerveranlagung des Bf. für das Jahr 2005, welche mit dem vorliegenden…
…des § 295 Abs. 4 BAO, womit man die Aufhebung von abgeleiteten Bescheiden verlangen kann, wenn sie auf Einkünftefeststellungsbescheiden basieren, bei denen sich später herausstellt, dass sie keine rechtlichen Wirkungen entfalteten (Nichtbescheide). Ein Grund für die Einführung des Antragsrechtes ist, dass hierdurch vorsorglich gegen auf § 295…
…oder Personengemeinschaft als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird." Der von der Beschwerdeführerin angefochtene Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (Einkünftefeststellungsbescheid) für 2020 vom 12. April 2022 verteilt die festgestellten Einkünfte auf drei Personen. Dieser Bescheid enthält folgenden…
…BAO: "Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über." Dies wären im gegenständlichen Fall Beteiligter1 und ***Bf2***. Für das Einkünftefeststellungsverfahren gibt es aber eine noch speziellere Regelung…
…dass die Bestimmung des § 115 Abs. 3 BAO ignoriert worden sei und seitens der Amtspartei weder bei der Umsatzsteuer noch bei der Einkünftefeststellung eine Pauschalierung angesetzt worden sei. Zusätzlich sei noch ein Sicherheitszuschlag vorgeschrieben worden. Das Finanzamt führte hierzu aus, dass es Schwierigkeiten gehabt habe…
…geworden ist. Die in § 192 BAO normierte Bindungswirkung besteht – dem letzten Halbsatz der zitierten Gesetzesstelle zufolge – bereits vor Rechtskraft des Feststellungsbescheides. Feststellungsbescheide sind ua. Feststellungen von Einkünften nach § 188 BAO; im Einkommensteuerverfahren besteht eine Bindung an Einkünftefeststellungen gemäß § 188 BAO (zB Ritz, BAO 5. Auflage, …
…ihrer Veranlagung zur ESt für 2014. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass die strittigen Werbungskosten nur im Verfahren zur Einkünftefeststellung der besagten Personengemeinschaft für 2014 berücksichtigt werden können und nicht im gegenständlichen ESt-Verfahren der Bf. für das Jahr 2014. b) Sachverhalt Der Sachverhalt ist…
Die Beschwerdeführerin hätte daher im Jahr 2015 den Zugang des Hengstes mit € 14.705,63 als gleichzeitig mit der Aufnahme ins Anlageverzeichnis als Betriebseinnahme, die Transportkosten und die Absetzung für Abnutzung als Betriebsausgaben ansetzen sollen. Da das Ansetzen der Betriebseinnahme unterblieben ist, hat das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr "Finanzamt Österreich") vom 21. Mai 2015 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CONFIDA Klagenfurt Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Kardinalschütt 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 24. Mai 2017 gegen die endgültigen Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache RA ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2015 gegen die Bescheide…