… 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die als Feststellungsbescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes für das Jahr 2009 verstößt gegen das Gebot der Einheitlichkeit von Grundlagenbescheiden und hat daher keine Rechtswirksamkeit erlangt. Die dagegen erhobene Beschwerde war daher…
…entfaltet Sie daher im Hinblick auf das durch die Einheitlichkeit der Feststellung geprägte Wesen eines Bescheides nach § 188 BAO keine Rechtswirkungen (vgl VwGH 20.11.1996, 95/15/0169; 19.12.2003, 99/15/0051). Die Einheitlichkeit ist mit anderen Worten Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach …
…werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Es ist somit eine der Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Feststellungbescheides im Beschwerdefall nicht gegeben. Dies widerspricht dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens und steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen. Auch die eingeführten Bestimmungen des § 188…
…Sie daher im Hinblick auf das durch die Einheitlichkeit der Feststellung geprägte Wesen eines Bescheides nach § 188 BAO keine Rechtswirkungen (vgl VwGH 20.11.1996, 95/15/0169; VwGH 19.12.2003, 99/15/0051). Die Einheitlichkeit ist mit anderen Worten Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach …
…der Bescheid auf Grund der Steuererklärung gerichtet werden müsste. Würde man in so einem Fall die analoge Anwendung des § 191 Abs 5 BAO bejahen, wäre der Grundsatz der Einheitlichkeit des Feststellungsbescheides de facto abgeschafft. Dies war jedenfalls nicht die Absicht des Gesetzgebers ( vgl. o.e…
…Gebilde nicht gebe. Damit entfalte der so adressierte Bescheid keine Rechtswirksamkeit. Auch hielt das Höchstgericht damals schon fest, dass die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO im Grunde des § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO auch für einen Bescheid gelte, mit dem ausgesprochen…
…die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach…
…Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO ist. Wörtlich hat er ausgeführt: "Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird…
…Gebilde nicht gebe. Damit entfalte der so adressierte Bescheid keine Rechtswirksamkeit. Auch hielt das Höchstgericht damals schon fest, dass die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO im Grunde des § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO auch für einen Bescheid gelte, mit dem ausgesprochen…
…Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO ist. Wörtlich hat er ausgeführt: "Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird…
…entschieden - ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO ist. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine…
…mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für den Bescheid mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen…
…4.8. und 8.8.2012 sowie betreffend die Rechtsmittelfrist gegen den Feststellungsbescheid vom 26.6.2013. Das Finanzamt wies Vorlageanträge, welche von Dr. N3 N4 und VN2 NN2 jeweils durch deren steuerliche Vertreter eingebracht wurden, wegen Verspätung zurück. Eine Berufung des Dr. N3 N4…
…der Einkünfte von Personengesellschaften ein Anteil an den Einkünften zugeordnet worden war. […] Nach Ansicht des BFG entsprechen die angefochtenen Einkünftefeststellungsbescheide jeweils datiert vom 20.10.2011 für die Jahre 2001 bis 2005 nicht den Anforderungen des Verwaltungsgerichtshofes nach Einheitlichkeit und sind daher unwirksam (nichtig)…
…der Einkünfte von Personengesellschaften ein Anteil an den Einkünften zugeordnet worden war. […] Nach Ansicht des BFG entsprechen die angefochtenen Einkünftefeststellungsbescheide jeweils datiert vom 20.10.2011 für die Jahre 2001 bis 2005 nicht den Anforderungen des Verwaltungsgerichtshofes nach Einheitlichkeit und sind daher unwirksam (nichtig)…
…Grundlagenverfahren ergangene Beschluss des BFG übermittelt, mit welchem die dort erhobenen Rechtsmittel für die Jahre 2002 und 2003 als unzulässig zurückgewiesen worden waren. Das Finanzamt hatte für die Streitjahre sowohl Feststellungs- als auch Nichtfeststellungsbescheide erlassen und habe damit gegen das Gebot der Einheitlichkeit verstoßen (VwGH…
…BAO in Verbindung mit § 101 Abs. 3 und 4 BAO). Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen würde dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Gewinnfeststellungsverfahrens widersprechen und steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (siehe dazu VwGH 22. September 2021, Ra 2020/15/0091…
…Scheinfakturen erstellende Geschäftsführer und die am Unternehmen atypisch beteiligte Bf. in einem Gesamtschuldverhältnis, mit der Folge dass auf Grund der "Einheitlichkeit des Abgabenanspruchs" jeder, wenn auch schuldloser Gesamtschuldner die dem Abgabenanspruch anhaftende Abgabenhinterziehung via Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist gegen sich gelten lassen muss (Stoll, BAO…
…steht fest, dass bislang zur Beschwerde gegen die Feststellungsbescheide gem. § 188 BAO für die Jahre 2014 bis 2020 vom 7. August 2024 keine wirksame Beschwerdevorentscheidung erging. Erfolgt die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht nicht innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung des Vorlageantrages, so kann…
…Feststellungsbescheid selbst, sondern für alle weiteren Bescheide, die diesen abändern oder ersetzen. Die Bekanntgabe der (einheitlichen) Entscheidung kann somit dadurch erfolgen, dass die Zustellung an die Gesellschaft sowie jeden einzelnen Betroffenen erfolgt. Macht das Finanzamt von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, steht ihm die Zustellfiktion des…