…dieser Haftungsschuld mit einem Verlustvortrag als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde unter Wiedergabe des Wortlauts von § 212a Abs. 1 BAO ausgeführt, gegenständlich handle es sich lediglich um einen Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto. In einem solchen Fall sei eine Aussetzung der Einhebung…
…2003/16/0496). Schon aus diesem Grund kommt eine Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld nicht mehr in Betracht. Eine solche ist auch aus Rechtsschutzgründen nicht erforderlich, da der Beschwerdeführer gleichzeitig mit der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid auch gemäß § 248 BAO gegen die dem Haftungsbescheid zugrunde…
…einen Bescheid, der von einem Anbringen abweiche, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liege, zurückzuführen sei, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Haftungsschuld. Die Wirkung der Aussetzung der Einhebung bestehe gemäß §…
…den Haftungsbescheid vom 27. April 2022 stattgeben werde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25. Oktober 2022 wurde die Beschwerde gegen den am 28. September 2022 erlassenen Bescheid betreffend Abweisung der Aussetzung der Einhebung einer Haftungsschuld abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, gegen den Bf. sei bereits vor…
…2023 durch Hinterlegung zugestellt. Die Haftungsschuld war gemäß § 224 Abs. 1 iVm § 210 Abs. 3 am 27.12.2023 fällig. Gegen diesen Bescheid wurde am 12.12.2023 Beschwerde erhoben und beantragt, die Einhebung der Haftungsschuld bis zur Erledigung der Beschwerde gemäß § 212a BAO auszusetzen…
…Abgabenschuldigkeiten über Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder teilweise durch Abschreibung nachgesehen werden wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Im Auftrag unseres obengenannten Mandanten stellen wir hiermit den Antrag, unseren Mandanten [Beschwerdeführer] aus seiner Haftungsschuld zu entlassen bzw. die Abgabenschuldigkeiten der [Primärschuldnerin]…
…Haftungsschuldigkeiten unberichtigt aushaften, hat die belangte Behörde gemäß § 215 Abs. 1 BAO ein bei ihr bestehendes Guthaben des Bf. zur Tilgung dieser Verbindlichkeiten zu verwenden, ohne zu prüfen, ob etwa eine Verjährung eingetreten ist. Da die Prüfung des Eintritts der Verjährung dem für die Einhebung…
…Es liege daher ein schuldhaftes Verhalten des Beschwerdeführers an der Nichtentrichtung der Lohnsteuer für die Zeiträume 2014, 6-8/2015 und 2-3/2016 vor. Mit Erkenntnis vom 9.3.2020, GZ. RV/5101157/2019, gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde des Haftungsschuldners ***GF2*** teilweise statt…
…als sie nicht in der Einhebung der Haftungsschuld beim Haftungspflichtigen liegt (diese ist erst in dem vom steuerlichen Vertreter ins Treffen geführten Verfahren gemäß § 237 BAO zu prüfen), sondern in der (vollen) Heranziehung zur Haftung läge. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stünden Abmachungen über…
…Die tatsächliche Einhebung würde dazu führen, dass nicht nur die Einschreiterin, sondern auch deren Kinder massiv armutsgefährdet wären, zumal die Einschreiterin allenfalls gezwungen sein könnte, Privatinsolvenz anzumelden. [Seite 6 des Beschwerdeschreibens] Die Behörde hätte sich jedenfalls mit dem Vorbringen der Beschwerdeführerin in ihrer Stellungnahme amtswegig…
…hat. Aus diesem Grund steht aber ein unerledigter Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) der Verwendung von Guthaben bzw Gutschriften zur Tilgung vom Aussetzungsantrag umfasster Abgabenschuldigkeiten nicht entgegen (vgl. UFS 13.10.2003, RV/0542-L/03). Da die Haftungsschuld des Beschwerdeführers fällig war…
…hat. Aus diesem Grund steht aber ein unerledigter Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) der Verwendung von Guthaben bzw Gutschriften zur Tilgung vom Aussetzungsantrag umfasster Abgabenschuldigkeiten nicht entgegen (vgl. UFS 13.10.2003, RV/0542-L/03). Da die Haftungsschuld des Beschwerdeführers fällig war…
…hat der Bw. noch bis 10.08.2012 aufgrund des im Konkursverfahren bestätigten Zahlungsplans monatlich 500,00 € an seine Gläubiger (zu denen auch die Abgabenbehörde gehört) zu entrichten. Aufgrund der Höhe des derzeitigen Einkommens geht das BFG dennoch nicht von einer Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld…
…dass Maßnahmen zur Einbringung aufgrund der Sachlage auch in Zukunft zu keinem Erfolg führen werden. 2. Unbilligkeit. Die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten im Rahmen meiner Haftung für diese Abgabenschuldigkeiten ist unbillig, weil dadurch meine Existenz gefährdet wird. Die Einhebung von allfälligen Haftungsschulden wäre jedenfalls mit außergewöhnlichen…
…der Haftungsschuld sei bereits eine Lohnpfändung veranlasst worden. Die persönliche Unbilligkeit in der Einhebung der Haftungsschuld sei aus dem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen der Einhebung und den dadurch beim Haftenden entstehenden Nachteilen offensichtlich, zumal die Einhebung die wirtschaftliche Existenz des Bf. und seiner Familie gefährde. Der…
…dass eine Unbilligkeit im Zuge der Geltendmachung der Haftung daher nur insofern Berücksichtigung finden kann, als sie nicht in der Einhebung der Haftungsschuld beim Haftungspflichtigen liegt (diese wäre erst in einem allfälligen Verfahren gemäß § 237 BAO zu prüfen), sondern in der (vollen) Heranziehung zur Haftung…
…an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme wird vor allem dann gesprochen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeit rasch eingebracht werden kann. Ist eine Einbringlichmachung beim Primärschuldner unzweifelhaft nicht gegeben, kann die Frage der Eindringlichkeit der Haftungsschuld beim…
…die Haftungsschuld von 77.920,65 Euro (siehe die zitierte Berufungsentscheidung des UFS vom 10.05.2012) bis zur Konkurseröffnung am Datum2 nicht einmal teilweise entrichtet hat, weshalb das Finanzamt FA den Konkursantrag einbrachte. Ob die Bf. ein schuldhaftes Verhalten an der Konkurseröffnung der Gesellschaft…
…Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. I.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Die mit Haftungsbescheid geltend gemachte Lohnsteuer 03-04/2000 reduzierte sich infolge Überrechnung von Guthaben vom Abgabenkonto des Bf. von Euro 6.671,80 auf Euro 5.966,95. Die übrigen Haftungsschuldigkeiten…
…an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme wird vor allem dann gesprochen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeit rasch eingebracht werden kann. Ist eine Einbringlichmachung beim Primärschuldner unzweifelhaft nicht gegeben, kann die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim…