…eine "mündliche Anhörung". Begründend wurde vom Beschwerdeführer analog zur Beschwerde ausgeführt, dass es sich bei seiner Eingabe an den VfGH lediglich um einen Verfahrenshilfeantrag gehandelt habe. Ergänzend führt der Beschwerdeführer weiters aus: "[…] Außerdem wurde bis heute nicht die Frage geklärt, wieso ein Verfahrenshilfeantrag kostenpflichtig…
…wegen Verfassungswidrigkeit an den Verfassungsgerichtshof einbrachte, mehrere Eingabegebühren iSd § 17a Z 1 VfGG iVm § 12 Abs. 1 GebG verbunden seien. Sinn der Vorschrift des § 12 Abs. 1 GebG ist es, eine Umgehung der Gebührenpflicht durch subjektive Kumulierung von verschiedenen Anträgen in einer Eingabe zu verhindern…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall war die Rechtsfrage, ob die gegenständlichen Eingaben an den VfGH einer Eingabengebühr nach § 17a VfGG und einer Gebührenerhöhung nach § 9 GebG unterliegen…
…Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957, über Eingaben mit Ausnahme der §§ 11 Z 1 und 14 anzuwenden. § 15 VfGG lautet: (1) Die an den Verfassungsgerichtshof gemäß den Art. 126a, 127c Z 1, 137 bis 145, 148f und 148i B-VG…
…sich aus dem vorgelegten Akteninhalt und ist unstrittig. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. Bescheid betreffend Gebühr nach § 17a VfGG Für Eingaben an den Verfassungsgerichtshof ist gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz eine Gebühr zu entrichten. Nach dieser Bestimmung ist für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden spätestens im Zeitpunkt der…
…Begründet wurde die Beschwerde damit, dass es sich bei der Eingabe "Ordentliche und außerordentliche Revision an den VfGH" des Beschwerdeführers vom 06.10.2023 gegen die Erkenntnisse des LVwG Tirol vom 22.08.2023, LVwG-2023/26/1563-2 und LVwG-2023/26/1564-2…
…an den VfGH im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs vorzunehmen. Ein derartiger Verbesserungsauftrag ist nicht erfolgt. Auch angesichts der grundsätzlichen Pflicht zur Einbringung der Beschwerde im Elektronischen Rechtsverkehr, hat der Sachverhalt auch keine Verpflichtung meinerseits zur Entrichtung der Gebühr zur Folge, da der Mandant die Eingabe…
…die Eingaben an den VfGH im Namen des Bf (und seiner Familie einbrachte), ebenfalls Gesamtschuldner (gemäß § 13 Abs. 3 GebG ist und dass gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei Gesamtschuldverhältnissen die Voraussetzungen für die Nachsicht bei allen Gesamtschuldnern vorliegen müssen (vgl. z.B. VwGH…
…3 VwGG die Eingabengebühr für Beschwerden, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. § 24 Abs. 3 VwGG idF BGBl I 2012/51). Seit 1. Jänner 2014 wird die Eingabengebühr für Eingaben an den VwGH in § 24a VwGG geregelt…
…3 VwGG die Eingabengebühr für Beschwerden, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. § 24 Abs. 3 VwGG idF BGBl I 2012/51). Seit 1. Jänner 2014 wird die Eingabengebühr für Eingaben an den VwGH in § 24a VwGG geregelt…
…5 Z 1 GebG unterliegen Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (vgl VwGH 21.05.2001, 2000/17/0257) nicht der Eingabengebühr nach § 14 TP 6 GebG. Die Eingabengebühr für Eingaben an VfGH und VwGH wurde 1997 (BGBl I 1997/88) eingeführt…
…unterscheiden sich die restlichen Eingaben, die dieser Auswahl folgen, im übrigen nicht danach, ob die Eingabe an VfGH, VwGH oder BVwG gerichtet ist. Die verwendete Software nimmt auch vor dem Versenden der Eingabe keine weitere Überprüfung vor bzw. fordert den Nutzer auch nicht nochmals auf…
…von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben. Allgemein: Ein Antrag (Beschwerde) an den Verfassungsgerichtshof im Sinne des § 17a VfGG stellt grundsätzlich eine gebührenpflichtige Eingabe in der Höhe von 240,00 Euro dar. Für diese entsteht gemäß Abs.2 leg.cit die Gebührenschuld im…
…sondern beantragte beim VfGH die Befreiung von der Eingabegebühr. Mit Schreiben vom 28.11.2016 wies der VfGH dem Bf. auf die, gemäß § 17a VfGG bestehende, Gebührenpflicht für Eingaben an den VfGH hin, und teilte dem Bf. mit, dass der VfGH für die Entscheidung über…
…Novelle 1980 - der Auffassung des VfGH und der von diesem zitierten Expertenmeinung (vgl. Hassler, ÖStZ 1983, 114f, 119) Rechnung tragend - lediglich die Wertsicherungsmehrbeträge den Zinsen gleichgestellt. Dementsprechend findet sich seit dem Wirksamwerden der EStG-Novelle 1980 in § 27 EStG an unterschiedlicher Stelle (seit 01.04…
…der die Eingaben an den VfGH im Namen der Bf. (Anmerkung: und ihrer Familie) einbrachte, Gesamtschuldner gemäß § 13 Abs. 3 GebG (Anmerkung: In Summe ergaben sich demnach 6 Gesamtschuldverhältnisse jeweils bestehend zwischen einem Antragsteller und dem Vertreter) ist und dass gemäß der ständigen Rechtsprechung des…
…der die Eingaben an den VfGH im Namen der Bf. (Anmerkung: und ihrer Familie) einbrachte, Gesamtschuldner gemäß § 13 Abs. 3 GebG (Anmerkung: In Summe ergaben sich demnach 6 Gesamtschuldverhältnisse jeweils bestehend zwischen einem Antragsteller und dem Vertreter) ist und dass gemäß der ständigen Rechtsprechung des…
…die Eingaben an den VfGH im Namen des Bf. (und seiner Familie einbrachte), ebenfalls Gesamtschuldner (gemäß § 13 Abs. 3 GebG) ist und dass gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei Gesamtschuldverhältnissen die Voraussetzungen für die Nachsicht bei allen Gesamtschuldnern vorliegen müssen (vgl. z.B. VwGH…
…die gesamte Familie I. gestellt worden sei, dass nicht nur die sechs Familienmitglieder, sondern auch deren Vertreter, Rechtsanwalt Dr. H.P. , der die Eingaben an den VfGH im Namen des Bf. und seiner Familie einbrachte, ebenfalls Gesamtschuldner (gemäß § 13 Abs. 3 GebG) ist. Ob die…
…der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG als objektive Säumnisfolge bleibt für die Berücksichtigung von Billigkeitsgründen kein Raum. Auf die Erkennbarkeit der Gebührenpflicht durch den Abgabepflichtigen kommt es nicht an (vgl. VwGH 26.6.1996, 93/16/0082). 5.3. Heranziehung der Bf. als Gebührenschuldnerin …