…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabenpflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden ist; ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Abgabenpflichtigen ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden ist; ein Käufer ist nämlich nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…vom 29.1.1996, 95/16/0121). Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden (vgl. Fellner…
…gemeinsamen, auf Errichtung des gesamten Bauwerkes gehenden Beschluss, nicht ersetzen. Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag ist als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung ist somit nicht gegeben." Beschwerde vom 15.4.2021 Daraufhin hat ***BF***, nunmehrige…
…gemeinsamen, auf Errichtung des gesamten Bauwerkes gehenden Beschluss, nicht ersetzen. Im Bauauftrag bzw. Werkvertrag ist als Vertragsgegenstand ein Miteigentumsanteil (als Top bezeichnet) an der Wohnanlage angeführt. Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung ist somit nicht gegeben." Beschwerde vom 15.4.2021 Daraufhin hat ***BF***, nunmehriger…
…Begünstigten" durchzuführen sei, vermerkt sind. Die in einem anderen Dokument (Bl. 295 im Arbeitsbogen) festgehaltene Pendenz der (noch ausstehenden) Unterfertigung eines Exemplars der Buchhaltung H-AG zum 31.12.1999 durch die Bf. weist insofern auf deren Gestaltungs- und Kontrollbefugnisse sogar in tagesgeschäftlichen Angelegenheiten der…
…eine faktische Einflussnahme auf das Stiftungsgeschehen gewertet wird. Name.d.Bf hatte es seit Erlass des Beistatuts in der Hand, Änderungen des Beistatuts (der Beistatuten) maßgeblich zu beeinflussen. Grundsätzlich sind Abänderungen der Stiftungsdokumente bei Stiftungen in Liechtenstein Sache des dortigen Stiftungsrates. Ohne die Mitwirkung von…
…Bauherr" aufgetreten: Eine Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses sei möglich gewesen. Der Bf. und ***3*** konnten das von der Baufirma angebotene Gebäude "***4***" nach eigenen Ideen und Wünschen umfassend planen und gestalten. So sei die Fensteranzahl, sowie die Raumaufteilung geändert worden und dgl…
…bauliche Gestaltung: Als wesentliches Merkmal der Bauherreneigenschaft ist nicht nur der Umstand anzusehen, dass der Bauherr das Vorhaben plant, bei der Baubehörde als Bauwerber auftritt und die Baubewilligung erwirkt. Entscheidend ist auch, ob dem Käufer ein Recht und eine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung…
…den die Bf. zuvor neu errichtet habe. Der 80% Gesellschafter habe zu keinem Zeitpunkt das Objekt bewohnt und werde dies auch in Zukunft keinesfalls tun. Die Finanzverwaltung habe die Rechtsauslegungen des VwGH insofern abweichend ausgelegt, als die Auswahl des Grundstücks und Einflussnahme auf die Gestaltung…
…1) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann, 2) das Baurisiko zu tragen hat, und 3) das finanzielle Risiko tragen muss. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (VwGH 29.07.2004, 2004/16/0053). Ad 1) Bei der Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des…
…zwar auf die Gestaltung der Gesamtkonstruktion Einfluss nehmen kann (vgl. VwGH vom 27.6.1994, 92/16/0196, 17.10.2001, 2001/16/0230 und Fellner, aaO, § 5 Rz. 92 unter Anführung der dazu ergangenen umfangreichen VwGH-Judikatur). Dass eine derartige Einflussnahme auf die Gesamtkonstruktion…
…Änderung der Preise und/oder Verfügbarkeit von Baustoffen [2021]. 5. Aus den vorgenannten Gründen habe er als Bauherr seit der frühesten Planungsphase seines Hausbaus nicht nur den Einfluss auf die bauliche Gestaltung, sondern auch das Baurisiko und das finanzielle Risiko dieses Bauvorhabens zu tragen gehabt…
…Tür auf die Terrasse oder Änderungen der Fensteranzahl sind nicht als wesentlich zu betrachten (VwGH vom 17. Oktober 2001, 2001/16/0230, 0231). In einer Vergrößerung des Kellers oder einem Hinzufügen eines Wintergartens hat der VwGH ebenso wenig eine wesentliche Einflussnahme auf die Gestaltung der…
…Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung des Hauses zu werten" lediglich mit einer Literaturfundstelle (Aumayr, Das Bauherrenmodell im Ertrag- und Verkehrsteuerrecht 41) belegt. Im Rahmen des dort zitierten Erkenntnisses (VwGH 29.1.1975, 607 bis 633/74) beurteilte der VwGH unter anderem folgenden Sachverhalt (siehe auf…