…eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ab dem 01. April 2014 vorgelegen habe und verwies sie in Bezug auf das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses der beschwerdeführenden Partei auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung auf die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes vom 08. April 2020 zu RV/5100396/2016 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Gerhard Konrad in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, Beschwerdeführerstraße 1, Stadt,, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs 1 Wiener Parkometergesetz…
… 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der…
…2002, BGBl I 2002/84 wie Folgt: "Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Verzinsung einer Rückerstattung gemäß…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß…
…Schreiben vom 29. Dezember 2020 wieder zurückgezogen hat. Damit hat sie die Gebührenpflicht ausgelöst. Die Staatsangehörigkeit hat darauf keinen Einfluss. Der Beschwerde war somit insgesamt ein Erfolg zu versagen. III. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. Juni 2020 betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt, Windmühlgasse 30, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 17.12.2013 gegen 1.) Festsetzungsbescheid - Gebrauchsabgabe vom 30.11.2013, GZ./15/01381…
…ergänzend aus, dass als Bauherr nur anzusehen sei, wer kumulativ auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen könne, das Baurisiko zu tragen habe und das finanzielle Risiko tragen müsse. Dem Käufer sei von der A-GmbH offenbar ein standardisiertes, vorgeplantes Wohnhaus angeboten worden, welches…
…Für die Bauherrneigenschaft kommt es darauf an, ob der Erwerber auf die bauliche Gestaltung des Bauprojektes maßgeblichen Einfluss nehmen konnte oder bei seinem Erwerb im Wesentlichen an ein bereits vorgegebenes Gebäude gebunden war. Die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer setzt…
…Für die Bauherrneigenschaft kommt es darauf an, ob der Erwerber auf die bauliche Gestaltung des Bauprojektes maßgeblichen Einfluss nehmen konnte oder bei seinem Erwerb im Wesentlichen an ein bereits vorgegebenes Gebäude gebunden war. Die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer setzt…
…Erwerbsvorganges? 8.) Wer hat den Auftrag zur Planung und Errichtung des Gebäudes erteilt? 9.) War zum Zeitpunkt des Erwerbes die Planung des Projekts bereits abgeschlossen? 10.) Welchen Einfluss können bzw. konnten Sie als Erwerber auf die Gesamtkonstruktion geltend machen? 11.) Wer hat um Baubewilligung angesucht…
…Erwerbsvorganges? 8.) Wer hat den Auftrag zur Planung und Errichtung des Gebäudes erteilt? 9.) War zum Zeitpunkt des Erwerbes die Planung des Projekts bereits abgeschlossen? 10.) Welchen Einfluss können bzw. konnten Sie als Erwerber auf die Gesamtkonstruktion geltend machen? 11.) Wer hat um Baubewilligung angesucht…
…Erwerbsvorganges? 8.) Wer hat den Auftrag zur Planung und Errichtung des Gebäudes erteilt? 9.) War zum Zeitpunkt des Erwerbes die Planung des Projekts bereits abgeschlossen? 10.) Welchen Einfluss können bzw. konnten Sie als Erwerber auf die Gesamtkonstruktion geltend machen? 11.) Wer hat um Baubewilligung angesucht…
…Erwerbsvorganges? 8.) Wer hat den Auftrag zur Planung und Errichtung des Gebäudes erteilt? 9.) War zum Zeitpunkt des Erwerbes die Planung des Projekts bereits abgeschlossen? 10.) Welchen Einfluss können bzw. konnten Sie als Erwerber auf die Gesamtkonstruktion geltend machen? 11.) Wer hat um Baubewilligung angesucht…
…Erwerbsvorganges? 8.) Wer hat den Auftrag zur Planung und Errichtung des Gebäudes erteilt? 9.) War zum Zeitpunkt des Erwerbes die Planung des Projekts bereits abgeschlossen? 10.) Welchen Einfluss können bzw. konnten Sie als Erwerber auf die Gesamtkonstruktion geltend machen? 11.) Wer hat um Baubewilligung angesucht…
…Erwerbsvorganges? 8.) Wer hat den Auftrag zur Planung und Errichtung des Gebäudes erteilt? 9.) War zum Zeitpunkt des Erwerbes die Planung des Projekts bereits abgeschlossen? 10.) Welchen Einfluss können bzw. konnten Sie als Erwerber auf die Gesamtkonstruktion geltend machen? 11.) Wer hat um Baubewilligung angesucht…
…abzuschließen und die baubehördliche Benützungsbewilligung einzuholen. Der Erwerber eines Grundstückes ist nur dann als Schaffender und somit als Bauherr anzusehen, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen kann b) das Baurisiko zu tragen hat, d.h. den bauausführenden Unternehmen gegenüber unmittelbar…
…ergänzend aus, dass als Bauherr nur anzusehen sei, wer kumulativ auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluss nehmen könne, das Baurisiko zu tragen habe und das finanzielle Risiko tragen müsse. Dem Käufer sei von der A-GmbH offenbar ein standardisiertes, vorgeplantes Wohnhaus angeboten worden, welches…