…zumal ja der belangten Behörde ohnehin die Möglichkeit eröffnet ist, eine Zahlungserleichterung losgelöst von den Wünschen des Antragstellers und in einer auch das gewollte Strafübel noch aufrechterhaltenden Art zu gewähren. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist sohin die sachgerechte Verwirklichung…
…500,00 an Geldstrafe; € 363,00 an Verfahrenskosten und € 2.464,02 an Nebengebühren (Säumniszuschläge und Stundungszinsen) ersucht worden war, abgewiesen. Begründend dazu wurde ausgeführt, dass Zahlungserleichterungen gemäß § 212 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) nur bewilligt werden könnten, wenn die Einbringlichkeit der Abgaben durch…
…Abs 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist allerdings zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht, sodass dem Aspekt der Gefährdung der Einbringlichkeit der Geldstrafe, im Unterschied zu anderen…
…den Grundsätzen der Billigkeit und Zweckmäßigkeit auszugehen habe. Das Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände sei vom Gnadenwerber zu behaupten. Vorerst sei darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Judikatur des VwGH die Tatsache, dass jemand aus einer schlechten wirtschaftlichen Lage heraus die rechtskräftig gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen…
…des Finanzamtes Österreich vom 16.02.2022, GZ, eine Geldstrafe in der Höhe von 3.300 Euro verhängt. Die Verfahrenskosten wurden mit 330 Euro festgesetzt. Am Strafkonto haften die am 25.04.2022 fällige Strafe und die Verfahrenskosten derzeit unberichtigt aus (Rückstandsaufgliederung KtoNr. *** vom 14…
…Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist allerdings zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht, sodass dem Aspekt der Gefährdung der Einbringlichkeit der Geldstrafe, im Unterschied zu anderen…
…gemäß § 32 Abs. 3 lit. b FinStrG Zeiten, für die dem Bestraften ein Aufschub der Zahlung einer Geldstrafe gewährt worden sei, nicht in die Verjährungsfrist einzurechnen seien. Dies gelte nach allgemeiner Lehre und Auffassung sowohl für Stundung als auch Ratenbewilligung (vgl. Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki…
…angebotenen bzw. die in Aussicht gestellten Zahlungsbedingungen auf eine faktische Korrektur des Strafausspruches hinausliefen (vgl. VwGH 21.1.2004, 2001/16/0371), dem Aspekt der Gefährdung der Einbringlichkeit der Geldstrafe, im Unterschied zu anderen, ebenfalls auf ein Finanzstrafverfahren zurückgehenden Abgaben (wie z. B. Verfahrenskosten oder…
…der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist vielmehr allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes. Dieser besteht in einem dem Bestraften zugefügten Übel, das ihn künftig von der…
…ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht, sodass dem Aspekt der Gefährdung der Einbringlichkeit der Geldstrafe, im Unterschied zu anderen, ebenfalls auf ein Finanzstrafverfahren zurückgehenden Abgaben (wie zB Verfahrenskosten oder Nebengebühren iSd § 3 Abs. 2 lit. d BAO), keine eigenständige Bedeutung zukommt, zumal ja der Behörde aufgrund des § 212…
…bereits eine tatsächliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu konstatieren. Umso mehr würde der Eventualantrag, die Finanzstrafe für drei Jahre zu stunden, am Strafzweck vorbeigehen und das mit einer Strafe verbundene Sanktionsübel in die Zukunft verlagern. Da somit zusammengefasst eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Geldstrafe gegeben ist…
…Ansuchen nicht nur verhängte Geldstrafen, sondern auch „sonstige“ Abgaben umfasst, das Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit, aus Eigenem konkret und nachvollziehbar darzutun bzw. von sich aus entsprechend glaubhaft zu machen (vgl. etwa VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224, mwN). Angesichts der schon im genannten…
…Entrichtung der Geldstrafe von der Haft befreien können) entspricht der rechtspolitischen Zielsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe, zumal sonst Verbots- und Gebotsnormen weitgehend zu leges imperfectae degradiert würden (VwGH 13.4.2005, 2001/13/0172). Aufgrund der Gefährdung der Einbringlichkeit ist eine der Voraussetzungen für die Bewilligung der…
…erfolgt nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 172 Abs. 1 FinStrG nur "sinngemäß". Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein Gewicht zu (vgl. BFG vom 04.12.2023, RV/7300063/2023). Maßgebend für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist…
…erfolgt nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 172 Abs. 1 FinStrG nur "sinngemäß". Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe steht, kommt dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…der Einbringlichkeit erfüllt sind. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime des § 212 BAO erfolgt nach dem Wortlaut der Vorschrift des § 172 Abs. 1 FinStrG nur "sinngemäß". Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der…
…hat, auf die die Begünstigung gestützt werden kann. Der Antragsteller hat daher sowohl die erhebliche Härte, als auch, soweit sein Ansuchen nicht nur verhängte Geldstrafen, sondern auch "sonstige" Abgaben umfasst, das Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit, aus eigenem Antrieb konkret und nachvollziehbar darzutun bzw. von…
…Zahlungserleichterung setzt zunächst die Einbringlichkeit der verhängten Geldstrafen voraus. Soweit kein Vollstreckungsverfahren durchgeführt wurde, ist zu erheben, ob die verhängte Geldstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit uneinbringlich ist (vgl. VwGH 05.06.2020, Ro 2019/04/0228). Bei Beurteilung der Einbringlichkeit der Geldstrafe ist nur die Sachlage…
…Dadurch erscheint die Einbringlichkeit der Geldstrafe gefährdet." Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 24.2.2025: "Hiermit erhebe ich fristgerecht Einspruch gegen die Ablehnung des Zahlungserleichterungsansuchens. § 212 BAO besagt "Eine Gefährdung der Einbringlichkeit ist nicht anzunehmen, wenn der Abgabepflichtige durch die Gewährung der Zahlungserleichterung in…