…sachlich nicht gerechtfertigt wäre. Die sachliche Rechtfertigung ergibt sich zunächst aus dem öffentlichen Interesse an der Sicherung der Einbringlichkeit der Wassergebühren. Dieses öffentliche Interesse bietet freilich nicht in jeder Beziehung eine sachliche Rechtfertigung für die Begründung von persönlichen Haftungen. Dass im Falle des Wechsels in…
…VG nur bei einem sachlichen Grund geltend gemacht werden dürfe. Die sachliche Rechtfertigung ergebe sich für den VfGH aus dem öffentlichen Interesse an der Sicherung der Einbringlichkeit der Abgaben einerseits, und aus einem aufgrund einer Rechtsbeziehung begründeten sachlichen Zusammenhang zwischen Abgabenschuldner und Haftendem andererseits und…
…Arbeitslosigkeit des Haftenden stehen nach ständiger Rechtsprechung in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung, zumal es eine allfällige (zur Zeit der Erlassung des Haftungsbescheides bestehende) Uneinbringlichkeit beim Haftenden auch nicht ausschließt, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit der…
…liegt eine objektive Verletzung der den Geschäftsführer treffenden abgabenrechtlichen Pflichten vor. Haftungsbegründend kann sich diese Pflichtverletzung (unter der Voraussetzung der erschwerten Einbringlichkeit beim Abgabenschuldner) allerdings nur dann auswirken, wenn dem Geschäftsführer an der Pflichtverletzung auch ein Verschulden in Form eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns oder…
…Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit feststeht, kann nur die Haftungsinanspruchnahme zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs verhelfen. Die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit beim Haftenden tritt bei der Interessenabwägung gegenüber dem öffentlichen Interesse auf Durchsetzung des Abgabenanspruchs zurück (VwGH 28.4…
…Einbringung der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden, seine Stellung als Vertreter, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für erschwerte Einbringung. Der unbestimmte Rechtsbegriff "nicht ohne Schwierigkeiten" ist so auszulegen, dass nur bei erheblichen Schwierigkeiten…
…Vermögenslosigkeit des Haftenden in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0007; 16.12.1999, 97/16/0006; siehe auch Ritz/Koran, BAO21, § 11 Tz 2 ff.). Die Behörde kann daher die Frage der Einbringlichkeit beim Haftenden in…
…Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist. Die erschwerte Einbringlichkeit bei der Primärschuldnerin steht als Folge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens…
…endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsform folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffenden Abgaben beim Primärschuldner uneinbringlich sind. Von einer ermessenswidrigen Inanspruchnahme wird vor allem dann gesprochen, wenn die…
…BAO, S. 128). Diese Darlegungspflicht trifft nämlich auch solche Haftungspflichtige, die im Zeitpunkt der Feststellung der erschwerten Einbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft nicht mehr deren Vertreter sind (vgl. VWGH vom 27. September 2012, 2009/16/0181). Bereits mit Parteiengehör vom 3. September 2021 wurde…
…sei, wenn die betreffende Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich sei. Da die Eindringlichkeit bei der Primärschuldnerin unzweifelhaft nicht gegeben sei, habe die Abgabenbehörde die Frage der Eindringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigen können. Das Finanzamt legte dem Haftungsbescheid die Umsatzsteuerbescheide 2014, 2015…
…Primärschuldnerin." Mit Schreiben vom 19.8.2021, beim Bundesfinanzgericht eingelangt am 26.8.2021, hat die belangte Behörde Folgendes bekannt gegeben: "Zu I.a): die Bescheide wurden dem Beschwerdeführer als Haftenden nicht zur Kenntnis gebracht, da beide Bescheide noch während seiner Funktionsperiode als Geschäftsführer der…
…Bei der Ermessensübung war der Zweck der Haftungsinanspruchnahme als Besicherungsinstitut zu berücksichtigen. Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit feststeht, kann nur die Haftungsinanspruchnahme zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs verhelfen. Die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit beim Haftenden tritt bei der Interessenabwägung…
…die im Zeitpunkt der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft nicht mehr deren Vertreter sind (VwGH 27.9.2012, 2009/16/0181). Im gegenständlichen Fall hafteten die Kommunalsteuern und Dienstgeberabgaben im Zeitpunkt der Konkurseröffnung (D-1) zwar noch nicht auf dem Abgabenkonto aus…
…verhelfen, zumal die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund der Aufhebung des über deren Vermögen eröffneten Insolvenzverfahrens mangels Vermögens feststeht. Die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit beim Haftenden tritt bei der Interessenabwägung gegenüber dem öffentlichen Interesse auf Durchsetzung des Abgabenanspruchs zurück (VwGH 28.4.2009, 2006…
…die Einbringlichkeit der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel selbst dann ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Haftungsschuldner aktuell uneinbringlich ist. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes schließt eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit der Haftungsschuld beim…
…der Umstand, dass die Abgabe beim Abgabepflichtigen "nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann". § 9 Abs. 2 Bundesabgabenordnung gilt sinngemäß. Es muss daher die Einbringlichkeit beim Abgabenschuldner lediglich mit Schwierigkeiten verbunden, die Einbringung beim Abgabenschuldner also im Vergleich zu einer durchschnittlichen Einbringung bloß erschwert sein, wie…
…Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit feststeht, kann nur die Haftungsinanspruchnahme zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs verhelfen. Die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit beim Haftenden tritt bei der Interessenabwägung gegenüber dem öffentlichen Interesse auf Durchsetzung des Abgabenanspruchs zurück (VwGH 28.4…
…Da die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin aufgrund erzielten Konkursquote von 0,143315 % feststeht, kann nur die Haftungsinanspruchnahme zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs verhelfen. Die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit beim Haftenden tritt bei der Interessenabwägung gegenüber dem öffentlichen Interesse auf Durchsetzung des Abgabenanspruchs zurück (VwGH 28…
…auch die haftungsgegenständliche Abgabenschuld durch die Erlöse im Konkursverfahren gedeckt. Es fehle somit an einem Ausfall, für den der Bf. als haftender Gesellschafter aufzukommen hätte. Bei dieser Sach- und Rechtslage sei die Haftungsinanspruchnahme des Bf. rechtswidrig. Es werde daher beantragt, den Haftungsbescheid gegenstandslos aufzuheben. 4…