…Verfahren betreffend Forschungsprämie 2018 von Seiten der FFG trotz mehrmaliger Überprüfung negativ beurteilt worden. Die Eigenstromnutzung sei im Ausmaß von € 2.000,00 als Gemeinkostenanteil anzuerkennen. Im Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vom 22. November 2021 führte der Beschwerdeführer noch aus…
…Abnutzung als Gemeinkosten könne der Beschwerdeführer nachvollziehen. Er vermisse aber die ab Forschungsprämie 2014 zu berücksichtigende, dem Beschwerdeführer zugestandene Eigenstromnutzung von € 2.000,00 als Gemeinkostenanteil pro Jahr entsprechend des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes zu GZ. ***31***. Die Argumentation der FFG möge für den Leser…
…Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vom 26. Mai 2021 begehrte der Beschwerdeführer weiterhin auch das Anerkennen der Projekte 8, 10 und 11 und weiter zusätzlich als Gemeinkostenanteil Eigenstromnutzung in Höhe von € 2.000,00 als Ausgaben zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie.
…der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vom 26. Mai 2021 begehrte der Beschwerdeführer zusätzliche € 2.000,00 für Eigenstromnutzung entsprechend eines Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes aus den Vorjahren anzuerkennen. Die Argumentation der FFG möge nach Ansicht des Beschwerdeführers für dritte schlüssig erscheinen, nicht jedoch für ihn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 5. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
Durch die Anwendung einer gesetzlich festgelegten Obergrenze soll unabhängig von den jeweiligen Produktionskosten der Zuwachs an Leistungsfähigkeit erfasst werden, der entsteht, wenn und insoweit der erzielte Verkaufserlös einen typisierend für reguläre Marktverhältnisse angenommenen Markterlös übersteigt (VfGH 11. Dezember 2024, E 1757/2024-13, Rz 42…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertreter***, ***Adresse***, und Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Juli 2024 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 12. November 2010, betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, sowie Cerha Hempel Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 15. Jänner 2024 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12. Juni 2024 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 13. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. August 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 17. Juli 2017 betreffend Einkommensteuer 2013, Einkommensteuer 2014 und Einkommensteuer 2015…
a) für Überschusserlöse, die von 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 erzielt wurden, beträgt die Obergrenze 140 Euro je MWh Strom; b) für Überschusserlöse, die nach dem 31. Mai 2023 erzielt wurden, beträgt die Obergrenze 120 Euro je MWh Strom. Liegen nach § 3 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Mag. Dr. Schiffner Kommandit-Partnerschaft, vom 5. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 7. Juni 2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Kalenderjahr 2011 zu…