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BFG RV/2100646/2012Ausschluss des Kinderfreibetrages (§ 106a EStG 1988) bei Anwendung einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. Art 16 VO (EG) Nr. 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2016

… 106a Tz 1 - zum Ergebnis, dass der mit dem Steuerreformgesetz 2009 eingeführte Kinderfreibetrag als Maßnahme zur (zusätzlichen) Berücksichtigung der mit Kindern verbundenen finanziellen Belastungen konzipiert und als "Familienleistung" iSd VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. der VO (EG) Nr. 883/2004 anzusehen ist. Das BFG…

BFG RV/3100306/2013Familienbeihilfe für in Polen lebendes Kind: Bei Nichtantragstellung in Polen steht in Österreich lediglich Differenzzahlung zu
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2015

…daraufhin mit Bescheid vom 23.5.2011 den Antrag der Bf auf Familienbeihilfe für den Zeitraum "ab Mai 2011" abgewiesen. In der Begründung wird ausgeführt: Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 müsse vorrangig jener Mitgliedstaat die Familienleistungen gewähren, in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werde…

BFG RV/5100633/2012Arbeitnehmerbegriff bei Ruhendmeldung des Gewerbes (Artikel 1 VO (EWG) 1408/71)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2014

…höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes nicht vor. Somit sind aber auch ab Mai 2010 die Rechtsvorschriften der VO (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden. Gemäß Artikel 1 der VO ist "Arbeitnehmer" u…

BFG RV/7103820/2014Rückforderung Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2017

…10.2011 mit 10 Stunden wöchentlich beantwortet. Demnach hätte für das angeblich in Österreich aufhältige Kind S1 Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO (EWG) 1408/71 in voller Höhe bestanden. Erst im Zuge weiterer Ermittlungen musste festgestellt werden, dass laut Dienstvertrag und Lohnkonten eine Beschäftigung…

BFG RV/7105231/2017VO 1408/71 und VO 883/2004: Beschäftigung und selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017Teil 1/2

…oder - wenn sie früher im Rahmen eines für Arbeitnehmer oder Selbständige desselben Mitgliedstaats errichteten Systems gegen das gleiche Risiko pflichtversichert war. "Familienangehöriger" ist nach Art. 1 lit. f i VO (EWG) 1408/71 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden…

BFG RV/7103049/2018Diskriminierung bei Antrag auf Familienbeihilfe durch Inländer, der nicht anspruchsberechtigte Person ist, da keine vergleichbare Rechtslage zu Art 60 Abs 1 Satz 3 VO (EU) 987/2009
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.07.2025Teil 1/2

…der Inländergleichstellung des Art 3 Abs 1 VO (EWG) 1408/71. Mit der seit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen neuen sozialen Koordinierung (Verordnung (EG) 883/2004, Verordnung (EU) 987/2009) wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung in Artikel 4 VO (EG) 883/2004 verankert und…

BFG RV/4100268/2012Stiefkind iS der VO 1408/71 und 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2014

…verwiesen, wonach im Ausland lebende Stiefkinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bzw. einen Anspruch auf Differenzzahlung nach der VO (EWG) Nr. 1408/71) oder nach der VO (EG) Nr. 883/2004) vermitteln können. Diese Rechtsansicht wurde vom UFS auch in der Folge (UFS 12…

BFG RV/3100177/2012Anspruch auf Familienbeihilfe für in Österreich lebenden Vater (VO 1408/71)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2015Teil 1/2

…auch wenn die Ehe nicht mehr besteht (§ 25 Abs 2 BAO). Die Kinder und auch die frühere Ehegattin sind somit vom Angehörigenbegriff der VO(EWG) 1408/71 umfasst. Dies unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer Unterhalt leistet oder die Ehe geschieden ist (vgl EuGH 26.11…

BFG RV/7101309/2013Entscheidend für den Familienbeihilfenanspruch im Rahmen des Beschäftigungslandprinzips ist die aufrechte Pflichtversicherung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2015

…usw.). Diese Tätigkeit kann sowohl von der Mutter, als auch vom Kindesvater ausgeübt worden sein (Angehörige im Sinne der anzuwendenden VO (EWG) 1408/71 bzw. VO (EG) 883/2004; Familienbetrachtungsweise). Die von ihnen für die Begründung der nicht rechtmäßig ausgeübten Erwerbstätigkeit herangezogene Entscheidung UFS GZ…

BFG RV/7103338/2011Entscheidend für den Familienbeihilfenanspruch im Rahmen des Beschäftigungslandprinzips ist die aufrechte Pflichtversicherung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.04.2016

…1408/71 und § 2 Abs. 2 FLAG) und unter Berücksichtigung der allenfalls anzuwendenden Kumulierungsregelung des Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 hat." Auch beim hier vorliegenden Fall ist durch Anhang XII die Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 (sowie auch der VO (EG…

BFG RV/7102610/2023Familienbeihilfe - Rückforderung, wenn Österreich primär und Polen subsidiär zuständig ist und unabhängig davon polnische Familienleistungen bezogen werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2024

…der Kollisionsnorm des Art 68 Abs 1 lit a) VO (EG) 883/2004 primär zur Erbringung von Familienleistungen verpflichtet ist, während Polen subsidiär zuständig ist. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die VO (EWG) 1408/71 und VO (EG) 883/2004 kein gemeinsames System der…

BFG RV/7103009/2015Unionsrecht sichert dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen ohne Kumulierung die Familienleistungen (bis 30.04.2010 ggf. bloß Familienbeihilfen) im höchstmöglichen Ausmaß, und sei es durch Zuzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2018Teil 1/2

…ab, so wird diese Dauer gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Artikels 45 beziehungsweise des Artikels 72 ermittelt; ... Österreich hat gemäß Artikel 5 der VO (EWG) 1408/71 zu deren Artikel 77 bis 78a folgende Erklärung abgegeben: LEISTUNGEN NACH ARTIKEL 77, 78 UND 78a DER VERORDNUNG 1…

BFG RV/7102108/2012Titel gemäß § 9 NAG muss nicht als Urkundenbeweis vorliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2016

…Lenneis/Wanke, Gamlitzer Kommentar zum FLAG, § 53 Tz 19 und 21). alte Rechtslage bis April 2010: Artikel 13 der VO (EWG) 1408/71 idgF lautet: (1) Vorbehaltlich der Artikel 14c und 14f unterliegen Personen, für die diese Verordnung gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats. Welche…

BFG RV/7105310/2015Keine Anrechnung ausländischer (hier: polnischer) Familienleistungen, wenn aufgrund des Überschreitens der ausländischen Einkommensgrenzen im Ausland kein Anspruch auf Familienleistungen besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2016

…Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (in der Folge "VO 1408/71") zu beachten…

BFG RV/7103833/2010Fehlende Beschäftigungsbewilligung stand Anspruch auf Familienbeihilfe in den Jahren 2009 und 2010 nicht entgegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.08.2014

…dem Beitritt Polens zur EU, auf polnische Staatsbürger die bisher gültige EU/EWR-Verordnung Nr. 1408 anzuwenden war. Gemäß Art 3 der VO (EWG) Nr. 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und…

BFG RV/7102725/2011Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder nur bei Vorliegen einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Weiterversicherung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2016

…nichtselbständigen Beschäftigung bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichs- bzw. Differenzzahlung) für die in Polen lebenden Kinder. Die VO (EWG) Nr. 1408/71 sei nicht anwendbar. Der Bf. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag an den Unabhängigen Finanzsenat und führte darin aus, dass er die Begründung der Berufungsvorentscheidung…

BFG RV/7103018/2011Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung einer slowakischen Pflegerin für Tätigkeit in Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2015

…anderen Rechtsordnung. Daher bestehe neben der Pflicht, Sozialabgaben in Österreich zu zahlen auch der Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen (= Familienleistungen). Eine entsprechende Regelung habe auch die VO (EWG) Nr. 1408/71 in Art 14a Abs. 1 lit. a enthalten (mit Höchstdauer von 12 Monaten). Auch…

BFG RV/7100958/2015Differenzzahlungsanspruch einer in Ungarn wohnenden und arbeitenden Mutter bei Beschäftigung des Vaters in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.06.2015Teil 1/3

…eines Mitgliedstaates sind oder als Staatenlose, Flüchtlinge im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten…

BFG RV/7105434/2014Vorübergehende Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bewirkt allein keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2015Teil 1/3

…der Versicherte gemäß Art. 17 VO 1408/71 für die Zeit von 15.2.2010 bis 26.7.2012 weiterhin den Rechtsvorschriften des Landes Polen als Entsendestaat unterliege, worüber eine Bescheinigung der österreichischen Behörde vom 28.8.2009 (BMASK-XX/0001-II/A/4/2009…

BFG RV/7101391/2021Österreichische Familienleistungen bei Bezug einer Rente (Pension) in Slowenien und in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2022Teil 4/4

…Frings in diesem Zusammenhang nicht. Die VO (EWG) 1408/71 unterscheidet zwischen Familienleistungen für aktiv Erwerbstätige (Titel III, Kapitel 7) und Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern und Waisen (Titel III, Kapital 8), wobei Art. 77 VO (EWG) 1408/71 lautet: Artikel 77 Unterhaltsberechtigte Kinder…