…Abschnitt 1, Begriffe (kurz: EU MWSt-DVO), wo er wie folgt ausgeführt wird: Art. 10: ...... gilt als Ort. an dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat, der Ort, an dem die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden ....... Art. 11 führt neben…
…möglichen Wortsinns. 4. Zusammenfassung und Fazit Der Wortlaut der EU-Richtlinie sowie des österreichischen UStG ist in der gegenständlichen Rechtsfrage eindeutig und lässt keinerlei Zweifel offen. Eine umsatzsteuerliche Erfassung des Erwerbers (des mittleren Unternehmers) im Bestimmungsmitgliedstaat ist jedenfalls unschädlich, 1. solange der Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat…
…EU-Staat begonnen und im dritten EU-Staat geendet hat, kein innergemeinschaftlicher Erwerb stattgefunden. Der inländische Bezugspunkt am Dreiecksgeschäft ist die umsatzsteuerliche Erfassung und der Auftritt mit einer österreichischen UID-Nummer, die auch eine der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dreieckgeschäftes (drei verschiedene EU-Unternehmer…
…EU-Staat begonnen und im dritten EU-Staat geendet hat, kein innergemeinschaftlicher Erwerb stattgefunden. Der inländische Bezugspunkt zum Dreiecksgeschäft ist die umsatzsteuerliche Erfassung und der Auftritt mit einer österreichischen UID-Nummer, die auch eine der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dreieckgeschäftes (drei verschiedene EU-Unternehmer…
…der Prämisse, dass der Umsatz der J. AG (A) im Zusammenhang mit den hier strittigen DDP-Lieferungen der Bf. an EU-Unternehmer im Inland letztendlich versteuert geblieben ist, wäre im fortgesetzten Verfahren aus den Gründen der Verhältnismäßigkeit von einer Erwerbsbesteuerung nach Art. 3 Abs. 8…
…RL 2008/9/EG vorsehen, dass der Unternehmer bei Überschreiten einer bestimmten Bemessungsgrundlage auf der Rechnung gemeinsam mit dem Antrag elektronisch eine Rechnungskopie übermitteln muss. Die Übermittlung von Originalrechnungen oder Rechnungskopien zusammen mit dem Erstattungsantrag ist für EU-Unternehmer nicht vorgesehen, wobei das österreichische Finanzamt…
…nimmt, nicht in Einklang bringen lässt.“ Ausgehend vom Besteuerungszweck der Straßenbenutzung im öffentlichen Verkehr vertrete die steuerliche Vertretung zusammengefasst wie folgt: "1. Die Anhänger des Steuerpflichtigen sind an einen ausländischen Nicht— EU-Unternehmer in Russland vermietet (diesem ist es untersagt, innerhalb der EU, Transporte, außer…
…Tat, den Vertreter zu schützen, ihn vom Haftungsrisiko für den Zoll freizustellen, andererseits aber die Option eines nicht in Österreich ansässigen EU Unternehmers, auch künftighin Nichtunionsware in Österreich zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen zu lassen, um die Unionsware ohne Verzögerung in Empfang nehmen zu können…
…aaO, Anm. 287). Ermöglicht - wie im vorliegenden Fall - ein österreichischer Unternehmer einem Drittlandsunternehmer bzw. einem EU-Unternehmer das Telefonieren über österreichische Mobilfunknetze, dann liegt der Leistungsort im Drittland bzw. im jeweiligen EU-Land, jedoch nicht in Österreich, weil die Nutzung bzw. Auswertung im Ausland liegt…
…14.2.2019 schrieb die belangte Behörde Folgendes: "Die Beschwerdeführerin handelt mit Glukose. Diese Glukose bezieht sie vom österreichischen Lieferanten und veräußert sie weiter an verschiedene Kunden (Unternehmer) in der EU. Für die Jahre 2015 und 2016 fand eine Umsatzsteueraußenprüfung statt. Die Außenprüfung stellte fest…
…Ö, die das Vorsteuererstatttungsverfahren ausschließen. Auf die Vorlage der Rechnungen kann verzichtet werden." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die BF ist ein ***EU*** Unternehmen und plant und montiert hochwertige Arbeitsflächen in Küchen und Bädern. In Österreich ist ein Vertriebsmitarbeiter im Außendienst seit 2016 beschäftigt, es…
…dass das Fahrzeug eine Nichtunionsware geworden ist. Durch die Ausfuhr und die Zulassung auf ein drittländisches Unternehmen, verbunden mit der Zulassung zum liechtensteinischen Verkehr etc, verlor die - ehemals - EU-Ware diesen Status (Art 154a UZK); s dazu Schlussanträge der GA Kokott vom 6.3.2025…
…dass das Fahrzeug eine Nichtunionsware geworden ist. Durch die Ausfuhr und die Zulassung auf ein drittländisches Unternehmen, verbunden mit der Zulassung zum liechtensteinischen Verkehr etc, verlor die - ehemals - EU-Ware diesen Status (Art 154a UZK); s dazu Schlussanträge der GA Kokott vom 6.3.2025…
…belastendes Ergebnis. Daher darf die aus den Akten nicht belegte Annahme von im Zusammenspiel mit diversen anderen Unternehmern vorgetäuschten Warenbewegungen in andere EU-Staaten nicht als gegebener Sachverhalt der Entscheidung im Beschwerdeverfahren zugrunde gelegt werden. Letztlich zeigt nicht nur an den diesbezüglich fehlenden Ermittlungsergebnissen, sondern…
…**ST-AG** und **Sw-AG** (bzw an Arbeitsgemeinschaften zwischen diesen) Baumeisterleistungen. Dabei bediente sie sich selbst ausländischer Subunternehmer aus anderen EU-Staaten (Slowenien, Portugal, Slowakei), im Beschwerdezeitraum konkret von den Unternehmern **C-LDA**, **E-DOO**, **T-DOO**, ***M-DOO** sowie **J-SRO**. Bei den angeführten…
…Durch die Verwaltungspraxis in Österreich werde der Bf das Recht abgesprochen, die Verzollung im VC 4200 für in einem anderen EU Mitgliedstaat ansässige Unternehmer ohne eigene österreichische UID in direkter Stellvertretung durchführen zu dürfen. Dadurch werde ihr ein aus ihrer Sicht nicht vertretbares Haftungsrisiko auferlegt…
…als auch als Dienstherr. Es gebe daher keine Begründung, dass die von der Bf beschäftigten Subunternehmer als Dienstnehmer zu beurteilen seien. Das EU-Recht ermögliche allen EU-Bürgern als Unternehmer in allen EU-Staaten tätig zu sein, damit auch als Subunternehmer. Es könne durchaus sein…
…die Lieferungen des Unternehmers in diesem Land einen bestimmten Grenzwert - die Lieferschwelle - übersteigen. Damit sollen Wettbewerbsvorteile von Lieferanten aus Mitgliedstaaten mit niedrigeren Steuersätzen verhindert oder eingedämmt werden ( Ruppe/Achatz, UStG 1994 4 , Art. 3 Tz. 18). Damit werden wohl vorwiegend Unternehmer im EU-Ausland betroffen…
…auch, dass der Beschwerdeführer offenbar die Form- und Rechnungsvorschriften nicht eingehalten hat. Aus diesen Gründen kann aber der Anteil der von anderen Unternehmen der EU gelieferten Waren nicht genau ermittelt werden. Offensichtlich ist der Beschwerdeführer davon ausgegangen, dass er im Streitzeitraum von der Pauschalierungsmöglichkeit des …
…zu berücksichtigen, dass ein voller Betrag an anteiligem Wertersatz einen um seine wirtschaftliche Existenz ringenden bosnischen Unternehmer trifft, welchen die Bezahlung dieses Eurobetrages aufgrund der inneren Werthaltigkeit in Bosnien bei der Finanzierung des Sanktionsübels ungleich schwieriger trifft als einen Unternehmer im EU-Raum. Unter Bedachtnahme…