…Nach Ansicht des BMF liegt im EDV-Bereich eine sogenannte (begünstigte) Gesamtsystemlösung dann vor, wenn verschiedene Teilprodukte (selbstentwickelte, aber auch angekaufte Software) zu einem funktionierenden Gesamtsystem verbunden werden, während etwa eine laufende Systembetreuung (Wartung und Betreuung von bestehenden Anlagen) nicht begünstigungsfähig wäre (Protokoll über die…
…Erwerber verkauft. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung, die Büroeinrichtung sowie die Büromaschinen und EDV-Anlagen wurden vom Bf behalten. Im Oktober 2006 mietete der Bf ein Geschäftslokal in der Nähe des früheren Produktionsbetriebes und setzte seine betriebliche Tätigkeit fort. Er behielt seinen Kundenstock bei, die Auftraggeber…
…Besprechungsraum mit jederzeitigem Zugang Schreibtisch Faxbenützung Benützung der Telefonanlage und Übernahme der Telefonkosten im Büro Benützung der vorhandenen EDV-Anlage Zurverfügungstellung von Sekretariatsleistungen Unterstützung bei Anbotslegung Unterstützung bei KFZ-Anmeldung Unterstützung bei Schadensabwicklung Hilfestellung bei Finanzdienstleistungen Hilfestellung in allen Beratungsfragen Vertretung bei Abwesenheit und Krankenstand…
…Ebenso war es bei den 2003 und 2004 angeschafften EDV-Anlagen. Die 2009 angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter beliefen sich auf 7,49 Euro. Die in den Anlagenverzeichnissen der Einzelunternehmerin und der KG ausgewiesenen Anlagegüter waren nahezu ident. Zusammenfassend wurden im Beschwerdeverfahren für das Jahr 2009 wertmäßig…
…erlaube. Zielsetzung wäre eine zentrale EDV-Großanlage für diverse Wirtschaftstreuhänder gewesen. Nach Abschluss der Entwicklungsarbeit wäre eine Beteiligung in Aussicht gestanden. Durch den Tod des Herrn L*** sei es jedoch nicht mehr dazu gekommen. Die Konsulententätigkeit sei nur mit der EDV-Anlage möglich gewesen. Der…
…Wetten zur ***1*** Diese hat ihren Sitz in Uruguay und nimmt die Wetten dort an, weshalb der Wettabschluss in Uruguay erfolgte. Als technische Ausstattung waren im Lokal neben der genannten EDV-Anlage (zur Vermittlung von Wetten) mehrere Fernsehgeräte vorhanden, welche im Eigentum des Beschwerdeführers standen…
…Seit 2017 nicht mehr, da die Geltendmachung als Sonderausgabe erschwert wurde. Erschwert deshalb, da für die Pfarre ***1*** die Umstellung auf die EDV-Anlage zu kompliziert ist, wie mir der hierfür zuständige Pfarrmitarbeiter ***4*** sagte. Früher über das Bundesdenkmalamt, was für komplizierte Methoden. Vielleicht können…
…Diese hat ihren Sitz in ***16*** und nimmt die Wetten dort an, weshalb der Wettabschluss in ***16*** erfolgte. Als technische Ausstattung waren im Lokal neben der genannten EDV-Anlage (zur Vermittlung von Wetten) eine Vielzahl an Fernsehgeräten (Flachbildschirmen) vorhanden, welche im Eigentum der Beschwerdeführerin standen…
…Diese hat ihren Sitz in ***16*** und nimmt die Wetten dort an, weshalb der Wettabschluss in ***16*** erfolgte. Als technische Ausstattung waren im Lokal neben der genannten EDV-Anlage (zur Vermittlung von Wetten) eine Vielzahl an Fernsehgeräten (Flachbildschirmen) vorhanden, welche im Eigentum der Beschwerdeführerin standen…
…Diese hat ihren Sitz in ***19*** und nimmt die Wetten dort an, weshalb der Wettabschluss in ***19*** erfolgte. Als technische Ausstattung waren im Lokal neben der genannten EDV-Anlage (zur Vermittlung von Wetten) eine Vielzahl an Fernsehgeräten (Flachbildschirmen) vorhanden, welche im Eigentum der Beschwerdeführerin standen…
…eine schriftliche Erklärung des Spendenempfängers erforderlich, aus der hervorgeht, warum keine Übermittlung erfolgen kann (z.B. längeres techn. Gebrechen der EDV-Anlage, Programmfehler). Da bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Übermittlung erfolgt ist, muss die Beschwerde hinsichtlich der Geltendmachung von Sonderausgaben, im Speziellen die Spende an…
…ohne dafür eine nachvollziehbare sachliche Begründung zu liefern". So seien die Anschaffung von Betriebsausstattung, Büroeinrichtung und EDV-Anlage mit 50 % den steuerpflichtigen Umsätzen (aus Kfz-Anmeldungen) zugerechnet worden. Bei einer Besichtigung des Büros sei festzustellen gewesen, dass neben dem Eingangsbereich für das ganze Büro eine…
…hat ihren Sitz in Uruguay und nimmt die Wetten dort an, weshalb der Wettabschluss in Uruguay erfolgte. Als technische Ausstattung waren im Lokal neben der o.a. EDV-Anlage (zur Vermittlung von Wetten) eine Vielzahl an Fernsehgeräten (Flachbildschirmen) vorhanden, welche im Eigentum der Bf. standen…
…die Bf gegründet. Das Geschäftsfeld dieser Firma war die Vermittlung von Geschäften zwischen Unternehmen und Kunden über eine Internetplattform. Das Zusammenführen von Unternehmen und Kunden wird als ,Deal' bezeichnet. Dabei wurden mit eigenem Betriebsvermögen (wie EDV Anlage, Website, Software, E-Mail-Adressen und BGA) Homepages…
…Privataufwendungen und Lebenshaltungskosten der Verdächtigen, Sparbücher, Aufzeichnungen über Bargeldbewegungen und -verwendungen‚ Bankkonten, Bankschließfächer), EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und mobile Geräte wie Notebooks, etc.), sonstige Speichermedien sowie sonstige Hilfsmittel und Unterlagen, welche der Ermittlung der tatsächlichen Umsätze und Einkünfte dienen könnten, vorzunehmen. Als…
…Privataufwendungen und Lebenshaltungskosten der Verdächtigen, Sparbücher, Aufzeichnungen über Bargeldbewegungen und -verwendungen‚ Bankkonten, Bankschließfächer), EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und mobile Geräte wie Notebooks, etc.), sonstige Speichermedien sowie sonstige Hilfsmittel und Unterlagen, welche der Ermittlung der tatsächlichen Umsätze und Einkünfte dienen könnten, vorzunehmen. Als…
…a. Diese hat ihren Sitz in Uruguay und nimmt die Wetten dort an, weshalb der Wettabschluss in Uruguay erfolgte. Als technische Ausstattung waren im Lokal neben der genannten EDV-Anlage (zur Vermittlung von Wetten) eine Vielzahl an Fernsehgeräten (Flachbildschirmen) vorhanden, welche im Eigentum des Bf…
…Sitz in Uruguay und nimmt die Wetten von dort an, der jeweilige Wettabschluss erfolgt somit in Uruguay. Als technische Ausstattung sind im Lokal einerseits die beschriebene EDV-Anlage zur Vermittlung von Wetten und andererseits eine Vielzahl an Fernsehgeräten vorhanden, welche im Eigentum der Beschwerdeführerin stehen…
…Diese hat ihren Sitz in Uruguay und nimmt die Wetten dort an, weshalb der Wettabschluss in Uruguay erfolgte. Als technische Ausstattung waren im Lokal neben der genannten EDV-Anlage (zur Vermittlung von Wetten) eine Vielzahl an Fernsehgeräten (Flachbildschirmen) vorhanden, welche im Eigentum des Bf standen…
…zu unterscheiden. Wie bei einem Fußballspiel, auf das gewettet werden könne, bestehe kein technischer Zusammenhang zwischen dem Ausgang des virtuellen Hunderennens und der für die Wettvermittlung im Lokal verwendeten EDV-Anlage. Die Bf., die Firma B und die Firma C (als Hersteller der Wettsoftware) hätten…