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BFG RV/7105091/2015Aberkennung der Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2016

…spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. (4) Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbstberechneten Steuer. Aufbewahrung, Überprüfung § 15. (1) Der Parteienvertreter hat die Abschriften (Durchschriften) der Erklärungen (§ 12) und die Abschriften (Durchschriften, Gleichschriften) der über den Erwerbsvorgang ausgefertigten Schriften sieben Jahre aufzubewahren. Im Übrigen ist …

BFG RV/7101049/2012Der Parteienvertreter nach § 10a KVG ist weder Behörde noch Vertreter der Behörde, sondern Bevollmächtigter des Steuerschuldners.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2015

…worden, so ist darauf der Umstand der Selbstberechnung und der im automationsunterstützten Verfahren vergebene Ordnungsbegriff (Erfassungsnummer) anzubringen. Die Abgabenbehörde ist befugt, Prüfungen hinsichtlich sämtlicher in die Anmeldungen aufzunehmenden Angaben durchzuführen. (3) Der Parteienvertreter hat die Abschriften (Durchschriften) der Erklärungen (Abs. 6) und die Abschriften (Durchschriften…

BFG RM/7100007/2016Betreten eines Grundstückes und Anfertigen von Fotos für Beweiszwecke als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2017Teil 1/2

…den Arbeitern ausgeübten Tätigkeit und die Vorlage von Nachweisen über die korrekte Anmeldung der Arbeiter. Dazu wurde vom Erstbeschwerdeführer auf die konkrete Anmeldung bei der NÖ. Gebietskrankenkasse verwiesen. Diese Tatsache wurde von den erwähnten Organen bezweifelt, obwohl die anwesenden Arbeiter Durchschriften der von der Zweitbeschwerdeführerin…

BFG RV/2100735/2015Vorsteuererstattung aus Lieferungen von pauschalierten Land- und Forstwirten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2016

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…

BFG RV/7101666/2013Voneinander unabhängige einzelne Leistungen oder eine einzige Leistung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2016Teil 3/4

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…

BFG RV/2100771/2019Vorsteuern aus Leistungen eines Veranstaltungszentrums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2021

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 3 lit. a und…

BFG RV/7100269/2011Dienstverhältnis der Ehefrau bei einem Psychotherapeuten; Sicherheitszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2019

…Eine Durchschrift wird nicht ausgestellt. Einzige Dokumentation gegenüber dem Finanzamt sind die vorgelegten Terminaufzeichnungen mit Betrag.“ Bei der Schlussbesprechung seien Klientenblätter vorgelegt worden, bei welchen die personenbezogenen Daten unlesbar gemacht worden seien. Aus diesen Klientenblättern sei jedoch außer einem Datum und einem Betrag sowie den…

BFG RV/2100786/2014Vorsteuererstattung nur aus dem § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2015

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…

BFG RV/2100300/2016Für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges reicht es aus, wenn als Rechnungsempfängeradresse der Ort aufscheint, an dem die Gesellschaft ihre geschäftlichen Aktivitäten entfaltet. Die Angabe des statutarischen Sitzes ist nicht erforderlich.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2017

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…

BFG RV/2100624/2016Berichtigte Kleinbetragsrechnungen können den Vorsteuerabzug im Erstattungsverfahren vermitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2017

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 3 lit. a und…

BFG RV/2100723/2015Vorsteuererstattung aus der Anschaffung von Kraftfahrzeugen, die im Inland vermietet werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2017

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 3 lit. a und…

BFG RV/7104860/2014Fehlende Gutgläubigkeit hindert Vorsteuerabzug aus Bauleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2015Teil 2/3

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 3 lit. a und…

BFG RV/2100645/2015Elektronische Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2017

…sind. Stellt der Unternehmer Rechnungen gemäß Abs. 1 und Abs. 1a aus, so hat er eine Durchschrift oder Abschrift anzufertigen und sieben Jahre aufzubewahren; das gleiche gilt sinngemäß für Belege, auf die in einer Rechnung hingewiesen wird. Auf die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs…

BFG RV/2100659/2014Das Fehlen der (ausländischen) Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Leistungsempfängers stellt keinen derart schweren Rechnungsmangel dar, der einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung nicht zugänglich ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.04.2015

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Abs.3: Für die unter Abs. 1 Z 1 und…

BFG RV/7102820/2011Voraussetzungen für das Recht auf Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2016

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen müssen für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…

BFG RV/2100819/2012Kein Vorsteuerabzug, wenn die Rechnung nicht auf den Unternehmer lautet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2014

…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…

BFG RS/5100002/2017Zurückweisung einer Säumnisbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Beschluss13.03.2017

…2 BAO auf, bis längstens 17.02.2017 über die Verweigerung der Akteneinsicht im Verfahren betreffend Gewährung von Familienbeihilfe bescheidmäßig abzusprechen und eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. In seiner Stellungnahme vom 10.2…

BFG RV/5101150/2018Sicherheitszuschlag bei mangelhaften Registrierkassen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2021

…nicht gefährdet wird. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten (in diesen Büchern) verzeichnet werden. Konten, die den Verkehr mit Geschäftsfreunden verzeichnen, sollen die Namen und Anschriften der Geschäftsfreunde ausweisen. 4. Soweit Bücher oder Aufzeichnungen gebunden geführt…

BFG RV/7102189/2011Umsatzsteuerpflicht von Gratisjetons, Schätzung, Verdeckte Ausschüttung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2016Teil 2/3

…nicht gefährdet wird. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten (in diesen Büchern) verzeichnet werden. Konten, die den Verkehr mit Geschäftsfreunden verzeichnen, sollen die Namen und Anschriften der Geschäftsfreunde ausweisen. 4. Soweit Bücher oder Aufzeichnungen gebunden geführt…

BFG RV/7103666/2011Sicherheitszuschlag bei Buchführungsmängeln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2018

…nicht gefährdet wird. 3. Die Bezeichnung der Konten und Bücher soll erkennen lassen, welche Geschäftsvorgänge auf diesen Konten (in diesen Büchern) verzeichnet werden. Konten, die den Verkehr mit Geschäftsfreunden verzeichnen, sollen die Namen und Anschriften der Geschäftsfreunde ausweisen. 4. Soweit Bücher oder Aufzeichnungen gebunden geführt…