…37 BAO ist § 303 BAO idF FVwGG 2012 auf alle am 1. Jänner 2014 unerledigten Beschwerden (Berufungen) anzuwenden. Das FVwGG 2012 hat für Wiederaufnahmsanträge die Dreimonatsfrist beseitigt. Ab 1. Jänner 2014 ist diese neue Rechtslage – auch im gegenständlichen Bescheidbeschwerdeverfahren – anzuwenden. Das Bundesfinanzgericht nimmt aufgrund der…
…nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt habe, bei der Abgabenbehörde einzubringen sei, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen habe. Die Dreimonatsfrist beginne mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes, und nicht erst mit dessen Beweisbarkeit zu laufen (VwGH 3.10.1983, 83/13/0067). …
… 217 Abs. 3 BAO sei für eine Abgabe ein zweiter Säumniszuschlag zu entrichten, soweit sie nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit entrichtet sei. Die Dreimonatsfrist werde insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen (wie z.B. ein rechtzeitig eingebrachter Antrag auf Aussetzung…
…drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1 % des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen…
…drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen…
…RV/7101338/2013), die Dreimonatsfrist für den dritten Säumniszuschlag begann am Verwirkungstag für den zweiten Säumniszuschlag zu laufen, das war der 20.2.2013 und endete daher erst am 21.5.2013. - Bescheid vom 10.5.2013 betreffend Festsetzung des dritten Säumniszuschlages Glücksspielabgabe 09/2012…
…Unterlassung einer Beschwerdevorentscheidung, sondern lediglich eine Pflicht zur Beschwerdevorentscheidung, wenn trotz des Antrags nach § 262 Abs. 2 lit. a BAO die Bescheidbeschwerde nicht innerhalb der Dreimonatsfrist des § 262 Abs. 2 lit. b BAO dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird. Im Übrigen ist § 262 Abs. 2 BAO nur…
…22.12.2011, 2009/15/0153 nichts ändern, ging es im dort entschiedenen Fall doch ausschließlich um die Frage, wann der Einkommensteuer-Wiederaufnahmswerber von einer für die Beurteilung der Qualität eines Feststellungsbescheides notwendigen Tatsache Kenntnis erlangte (Dreimonatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO). Dies steht in…
…des § 1 Z 3 iVm § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 (Überschreitung der Dreimonatsfrist bei Tageszulassung) ausgelöst worden. Aufgrund einer Anmeldedauer von mehr als 3 Monaten fällt die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 weg und tritt die Steuerpflicht gemäß § 1…
…2 BAO), sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den Senat beantragt. Ferner wurden Aussetzungsanträge gemäß § 212a BAO gestellt. Am 28.10.2024 - somit innerhalb der Dreimonatsfrist des § 262 Abs. 2 lit. b BAO - legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur…
…Beschwerde an das Bundesfinanzgericht ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung (§ 262 Abs. 2 BAO), sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den Senat beantragt. Am 20.6.2024 - somit innerhalb der Dreimonatsfrist des § 262 Abs. 2 lit. b BAO - legte das Finanzamt die Beschwerde…
…der nach § 262 Abs. 2 lit. b BAO vorausgesetzten Dreimonatsfrist mit Vorlagebericht vom 15. März 2024 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. Auf die mit Beschwerdeschriftsatz beantragte mündliche Verhandlung wurde von Seiten der beschwerdeführenden Partei mit Schriftsatz vom 30. Jänner 2025 aus verfahrensökonomischen Gründen verzichtet. II. Das Bundesfinanzgericht…
…Die belangte Behörde wies die Beschwerde in weiterer Folge - nach Ablauf der nach § 262 Abs 2 lit b BAO vorausgesetzten Dreimonatsfrist - mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.6.2024 als unbegründet ab. Mit dem dagegen erhobenen Vorlageantrag vom 26.6.2024 begehrte die steuerliche Vertretung der Bf…
…hat die Beschwerde in weiterer Folge - nach Ablauf der nach § 262 Abs. 2 lit. b BAO vorausgesetzten Dreimonatsfrist - mit Beschwerdevorentscheidung vom 17. Juni 2024 als unbegründet abgewiesen. Mit dem dagegen erhobenen Vorlageantrag vom 26. Juni 2024 (am 27.6.2024 über FinanzOnline eingebracht) begehrte die…
… 262 Abs. 2 lit. b BAO vorausgesetzten Dreimonatsfrist mit Vorlagebericht vom 15. März 2024 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. Auf die mit Beschwerdeschriftsatz beantragte mündliche Verhandlung wurde von Seiten der beschwerdeführenden Partei mit Schriftsatz vom 30. Jänner 2025 aus verfahrensökonomischen Gründen verzichtet. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat über…
…Abs 2 Z 1 BAO beantragt, dass eine Beschwerdevorentscheidung unterbleiben möge. Die belangte Behörde hat dem folgend die Beschwerden innerhalb der geforderten Dreimonatsfrist dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. Auf die ursprünglich beantragte mündliche Verhandlung wurde mit Schriftsatz vom 30.01.2025 verzichtet. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen:…
…Abs 2 Z 1 BAO beantragt, dass eine Beschwerdevorentscheidung unterbleiben möge. Die belangte Behörde hat dem folgend die Beschwerden innerhalb der geforderten Dreimonatsfrist dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. Auf die ursprünglich beantragte mündliche Verhandlung wurde mit Schriftsatz vom 30.01.2025 verzichtet. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen:…
…werde, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen. Weiters beantragte der Beschwerdeführer, von der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung abzusehen. Die belangte Behörde legte die Beschwerde am 17.5.2023, sohin innerhalb der Dreimonatsfrist des § 262 Abs. 2 lit. b BAO dem Bundesfinanzgericht vor…
…Beschwerde an das Bundesfinanzgericht ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung (§ 262 Abs. 2 BAO), die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung durch den Senat beantragt. Am 17.5.2023 - somit innerhalb der Dreimonatsfrist des § 262 Abs. 2 lit. b BAO - legte das Finanzamt die Beschwerde dem…
…drei Monate nach dem Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des zweiten Säumniszuschlages entrichtet ist. Der Säumniszuschlag beträgt jeweils 1% des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfristen werden insoweit unterbrochen, als nach Abs. 4 Anbringen oder Amtshandlungen der Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen entgegenstehen…